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Seite:Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen I.djvu/334

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ein Geschlecht, welches sich sehr lange Zeit hier behauptet hat, bis es der Generalmajor Karl Heinrich von Grosse zwischen den Jahren 1731 und 1746 an den Baron von Hohenthal auf Cröbern verkaufte.

Hohenthalsches Besitzthum blieb es bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Dann folgte im Jahre 1806 die Familie von Bissing von welcher es in die Hände des Herrn Banquier Vetter kam.

Von letzterem acquirirte die Besitzung Herr Dr. Hahn, von welchem es Herr Banquier Seyferth kaufte. Nach dessen Tode ging es auf dessen Herrn Sohn über. Der jetzige Besitzer aber ist Herr Kabitzsch in Grosszschocher.

Verdient um Kirche und Schule haben sich vorzüglich die Herren Seyferth Vater und Sohn gemacht, wie überhaupt Altenhain diesen beiden Besitzern viel zu verdanken hat.

Die Kirche ist im Jahre 1786 ganz neu erbaut und auf eigne Kosten des Herrn Besitzers im Innern im Jahre 1841 verschönert worden.

Auch die Schule ist seit dem Jahre 1818 ganz neu und bequem eingerichtet.

Das Dorf Altenhain bildet ein ganz allein für sich bestehendes Pfarramt ohne Filial und Eingepfarrte, hat seinen eigenen Schulmeister, welcher circa 90 Kinder unterrichtet, wogegen die Einwohnerzahl sich auf 400 Seelen beläuft, welche gröstentheils durch Handarbeit ihren Lebensunterhalt erwerben.

Reich ist die hiesige Gegend immer noch an Wald, obschon solche früher viel bedeutender war.

Ja sogar das Kirchensiegel scheint darauf hinzudeuten, welches einen Altar, ringsumgeben von einem Eichenhain dem Beschauer darstellt.

Einen besondern Nahrungszweig gewähren die grossen Teiche hiesiger Gegend, welche stark mit Fischen besetzt sind, womit ein ausgezeichneter Handel weit und breit getrieben wird.

Nach alten Verträgen musste sonst der hiesige Schenkwirth und die übrigen Einwohner von Mariä Geburt bis zu Johannis Grimmasches Bier verbrauen, während das ihnen die übrige Zeit frei stand, ihr Bier zu kaufen wo sie wollten.

Der Rittergutsbesitzer konnte dagegen von jeher zu seinem Hausbedarf selbst brauen, auch ausserhalb der früheren Biermeile verkaufen.

Durch die neuen Bestimmungen und Gesetze sind natürlich diese Einrichtungen gefallen.

Ausserdem existirten noch besondere Verträge rücksichtlich der sich hier niederlassenden Handwerker.

Es werden nur Zimmerleute, 1 Schneider und 1 Leinweber aufgenommen.

Die oben erwähnten grossen Teiche erhalten ihr Wasser von der faulen Parde, welche unter der Westseite des Trebsener Collmberges entspringt, den Saubach, welcher aus Nordost kommt, aufnimmt und die Parde zwischen Erdmannsdorf und Albrechtshayn erreicht. Seit Einführung der neuen Gerichtsorganisation steht Altenhain unter dem Gerichtsamte Grimma.

M. G.     



Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen I. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1860, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_I.djvu/334&oldid=- (Version vom 7.1.2019)