obgenannten Holzes Vormunden, oder einiger Weise gekränket möchte werden ohne allerlei Arg und Hinterlist.
Hierum so reiche obgenannter Tham Pflugk und habe gereichet zu rechten Erbe bei Namen den frommen Leuten zu Holzhausen in Acht Theilen Cunrad Schulteyssen von Pezolden eynen Theil, Henzel Pezolds einen Theil, Benedix Heynner, Jans, Henrich Omwendorfen und Henrich Schultheysen eynen Theil, Henrich, Couraden und Dietrich Vernyten, Gebrüder, eynen Theil und darnach allen Erben, binnen Dorf oder auswendigs Dorf gesessen, als vorgeschrieben steht, das Holz, die Zuche genannt, bei Holzhausen gelegen zu rechten Erben, also dass die benannten Manne sünderlichen, und darnach syne Kind und erste Erben, ob er nicht Kinder liess. Der achte Theil des Holzes sollen von mir mynen Erben und Nachkummlingen, one allerlei Bethe und Gabe erplich empfahen und haben, und das geruhlich und friedlich zu gebrauchen und besitzen mit allem Nutzen den sy immer darvon gehaben mögen. Wäre auch der vorgenannten Leute ihr Kind oder Erben oder Nachkommen y keine der nicht Leibeserben hätte, bitte er mich, meine Erben und Nachkommen, wir sollen syne Wybe solchen achten Theil vorbenannten Holzes oder also viel Acker y das hat und begehrend ist, zu rechten Erbe reichen und leyen, ohne allerlei Lybniss, Gabe und Hinderniss und es soll ihren Wirtinnen nit zu Schaden kommen, ob es nit nach des Briefes Lute gereichet noch geleyen würde, sondern sie solle nach ihrer Mann Tode dy Helfft haben und nehmen gleich andere Erbgut nach der Gewohnheit dy sy vor Alter uff dem Lande daselbst zu Holzhausen bisher gehabt haben. Wolete auch derselben Leute keynen synen Theil Holzes verkaufen, er sull es allererst den obgenannten synen Kumpan oder ihren Erben und Nachkummen synen Theil nit kaufen, so mag er es eynen lassen der ihme behaglich sy und gefugsam im Dorfe gesessen, und dem oder dy es kaufen, soll ich, obgenanntter Tham Pflugk, meyne Erben und Nachkommen, geloben den Theil Holzes erblich zu reichen, myt aller Freiheit und Nutzen als obgeschrieben steht; Wäre auch der obgenannten Leute kyn usswendig Dorfs wohnhaftig oder gesessen, an dem oder dy das obgenannten Holzes einer Theils von Recht elricher Gebört wäre kummen und geerbet, der oder dy sullen auch den Theil eyne der sogenannten synen Kompan oder ihren Erben noch Nachkommen byten, ob Sy es zu Kauffe geren und verkaufen, so sull er es auch oder sullen eynen lassen und verkaufen inwendig Dorfs gesessen, der en behaglich ist, und ume allsulche Pfennige geben als gewöhnlich, möglich und Kaufes werth ist. Wäre auch, dass ich meyne Erben und Nachkummen, die Rechnung des obgenannten Holzes sulten oder wolten lassen, so sullten wir sy lassen einem Manne der den oft genannten Leuten eben kume und den sy gerne zu einem Erbherrn nehmen, also dass sie keinerlei Lypnis noch Gabe yme dy Aenderung der Bryfe und des Holzes Lehn und Reichung dürfte geben ohne allerlei Argelist Wy dysen Tedungen und Schickung seynt gewest und seynt auch Gezeugen die Gestrengen Thame von Haldecke, Ortel von Zemyn, Friedrich Dobenz und die Vorsichtigen Weisen Lipmann ut der Münze, Nikol Selmitz und Nitze Marschalg Bürger zu Lipzgk und darzu Biderbe Leute genug, würdig als alle vorgeschriebene Tedingsartikul, Gelöbde und Reichung von mir obgenannten Tham Pflugk, Ritter, meynen Erben und Nachkommen stete, ganz und unversiert solten werdig gehalten; dass habe ich oftgenannter Tham Pflugk meyn Insiegel vor mich meyn Erben und Nachkummen zu Urkund und ware Sicherheit mit gutem Wissen an diesen Bryff lassen hengen. Geben nach Christi Gebort dreizehnhundert Jahr darnach in dem dreiundachtzigsten Jahre am Sanct Catharinenabend der heiligen Jungvroven.
Dieser Dam von Pflugk war der zweite Sohn Nikol Pflugks auf Frauenhayn und Hofrath des Markgrafen Wilhelm zu Meissen, wohnte aber nicht auf dem Schlosse zu Störmthal, sondern in Zöbigker. Nach seinem um 1420 erfolgtem Tode bekam das Gut Sigismund Pflugk, ein tapferer Kriegsmann, der sich in dem Hussitenkrige und namentlich in der Schlacht bei Brix sehr auszeichnete, indem er die feindliche Wagenburg erstürmte. Von den sieben Kindern, welche ihm seine Gemahlin (Agnes von Erdmannsdorf aus dem Hause Städteln) gebar, erhielt Nikol Pflugk bei der Erbtheilung Knauthain, Zöbigker, Eythra und Störmthal, brachte aber später noch mehrere andere Güter an sich. Dieser Nikol Pflugk war ebenfalls ein tüchtiger Krieger und wurde wegen seiner ritterlichen Thaten in dem Hussitenkriege vom Churfürsten Friedrich von Sachsen eigenhändig zum Ritter geschlagen, hatte aber 1449 das Unglück von den Böhmen in dem Gefecht bei Pöppeln nebst Kunzen von Kaufungen gefangen zu werden, doch löste ihn der Churfürst mit 4000 Gülden wieder aus. Im Jahre 1467 wurde Nikol Pflugk vom Churfürsten zum Amtmann in Leipzig, Borna, Pegau und Groitzsch ernannt. Seine Gemahlin, Anna von Schleinitz aus Ragewitz, beschenkte ihn mit zwölf Kindern, von denen Andreas Knauthain, Störmthal und Sonnenwalde erbte. Dieser Herr stand in hohem Ansehen bei dem Churfürsten Johann dem Beständigen und ebenso bei dem Herzog Georg, die ihn mit mancherlei wichtigen und schwierigen Sendungen beauftragten, und namentlich seine Klugheit und Umsicht bei den damaligen Religionsstreitigkeiten in Anspruch nahmen. Er kaufte von Paul von Breitenbach 1511 das Städtchen Liebertwolkwitz, veräußerte es jedoch 1531 mit Erlaubniss des Bischofs von Merseburg wieder an den Doctor Lindemann und starb kurz nach seiner Gemahlin, Elisabeth von Minkwitz aus Sonnenwalde, auf dem Schlosse zu Knauthain, wo er vor dem Altar der Dorfkirche beerdigt wurde. Von Andreas Pflugks vier Söhnen erbte Knauthain und Störmthal der jüngste, Hans Pflugk, vermählt mit Magdalenen von Schönfeld aus Wachau, dessen Sohn, Hans Pflugk, in französische Kriegsdienste ging und 1577 daselbst an einer Lagerkrankheit starb, der andere Sohn, Dam Pflugk, der zwei Monate nach des Vaters Tode (1552) geboren war, vermählte sich 1579 mit Catharinen von Schönberg aus Stollberg, aus welcher Ehe nur eine Tochter, Magdalene, hervorging, die am 12. Juni 1595 Andreas Pflugk auf Eythra zum Gemahl erhielt, aber schon nach zwei Jahren starb. Störmthal befand sich bereits seit 1588 im Besitze Friedrichs von Schönberg, des Schwagers Dam Pflugks, doch verkaufte es derselbe schon 1594 an Moritz von Starschedel auf Markkleeberg, in dessen Besitze das Gut nur bis 1596 blieb.
Im Jahre 1612 gehörte Störmthal Martin Schumarz, der es noch vor dem dreissigjährigen Kriege an einen Herrn von Krückelmann verkaufte, von diesem aber kam das Gut bald an Gotthard Plätzer und nach dessen Tode an seine Söhne. Der folgende Besitzer von 1668 an war der Accisrath Philipp Jünger in Leipzig, von dem Störmthal 1675 an Statz Friedrich von Fullen, königlich Polnischen und churfürstlich Sächsischen Kriegsrath und Oberhofgerichtsassessor zu Leipzig gelangte, von dem es 1703 sein Sohn der Kammerherr,
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen I. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1860, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_I.djvu/106&oldid=- (Version vom 3.6.2018)