habe. Nach Ablauf der vier Jahre des Bündnisses sollte kein Zoll mehr erhoben werden, es sei denn, daß der Bund erneuert werde, dann sollten auch die Zölle für die Zeit der Verlängerung bestehen bleiben. Wenn ein Fuhrmann, um den Zoll zu umgehen, nicht die rechte Straße fuhr und Nebenwege einschlug, so hatte er „Leib und Gut“ verwirkt, die Ladung aber verblieb dem Eigenthümer; was in dieser Weise den Fuhrleuten abgenommen wurde, floß in die gemeinschaftliche Bundeskasse und kam dem Landfrieden zu gut.
Damit das Bündniß, welches um Ostern 1379 ablief, keine Unterbrechung erleide, treten dieselben Verbündeten mit Hinzuziehung der Herzogin Johanna von Brabant schon um Aller Heiligen des J. 1378 auf Geheiß des Kaisers Karls IV. abermals zu einem fünfjährigen Bunde ganz unter denselben Bedingungen zusammen. Noch vor Ablauf desselben wird im J. 1383 am 9. April eine Verlängerung in derselben Weise auf 3 Jahre beschlossen.
Weitere Urkunden über Erneuerung des Landfriedens besitzt unser Archiv nicht; wir haben auch diesen Gegenstand für unsern Zweck nicht weiter zu verfolgen, da die Belagerungen der Schlösser Dick und Reiferscheid innerhalb der besprochenen Frist vor sich gehen.
Im J. 1383 hauste auf dem Schlosse zur Dick (bei Bedburdyck) ein Herr Gerart, der nach seinem eigenen Geständnisse in dem vorhandenen Sühnbriefe „umb kenlicher oevergriffe ind bruchen willen“ (wegen offenbarer Übergriffe und Verbrechen) von den zur Sicherung des Landfriedens Verbündeten in seinem Schlosse belagert und nach sechs und vierzigtägigem Kampfe zur Übergabe gezwungen wurde. „Up der hilligen Aposteln dagh, divisio genannt ze latine“, d. i. Aposteltheilung am 15. Juli, schloß er mit 37 seiner Gesellen, die in der Urkunde (Lacomb. III. Nr. 874) namentlich aufgeführt sind, für sich und seine Nachkommen mit den Verbündeten auf ewige Zeiten Frieden, lieferte alle Gefangenen aus, verzichtete auf alle möglichen Ansprüche, und gelobte und schwur „mit upgerecden vingeren ind gestaefden eyden lyffligen zu den hilgen“, nie mehr, „weder mit Worten noch mit Werken, mit Rath noch mit That“ gegen den Erzbischof Friedrich von Köln, den Herzog Wilhelm von Jülich und Geldern, die „hochgeborene Fürstin Frau Marie Herzogin von Jülich und Geldern“ und die Städte Köln und Aachen
Josef Laurent: Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert. , Aachen 1866, Seite 53. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Aachener_Stadtrechnungen_aus_dem_XIV._Jahrhundert.djvu/59&oldid=- (Version vom 31.7.2018)