bedacht werden, 1391 „It. den vikerisen 12 S.“ vicariolis, die im Munde des Volkes heute noch Evekärese genannt werden. So ging damals der Magistrat mit den Stiftsherren Hand in Hand. Das war in einer Zeit, wo jeder Stand seine Rechte mit schlauem Eifer hütete und mit zäher Ausdauer vertheidigte, nicht immer der Fall. Um die nicht scharf gezogenen Grenzen entspannen sich oft Streitigkeiten, die erst nach vielen Jahrzehnten durch Vergleich endigten. Man erinnere sich nur an den Zwist zwischen Magistrat und Stift um die Aufbewahrung der großen Reliquien, der endlich dahin ausgeglichen wurde, daß von dem getheilten Schlüssel das Kapitel die eine Hälfte, den Ring, der Magistrat die andere, den Bart, in Verwahr nahm, so daß, ohne Gewalt zu brauchen, Beider Mitwirkung zur Eröffnung nöthig war, wie es heute noch ist. Als seit dem J. 1562 die Krönungen der deutschen Könige nicht mehr in Aachen, sondern gegen altes Herkommen und Recht und gegen die Satzungen der goldenen Bulle in Frankfurt vollzogen wurden, lieferte die Überbringung der hier im Münster aufbewahrten Reichsinsignien einen neuen Zankapfel. Der Magistrat, der durch seine Abgeordneten wie das Stift durch die seinigen dazu mitwirkte, wollte auch bei der Herausnahme der Insignien aus ihrem Verschlusse und bei ihrer Hinterlegung zugegen sein. Das suchten aber die Stiftsherren zu verhüten, um sich dadurch das Recht der Aufbewahrung allein zu vindiciren. Bei der Eröffnung konnten sie das leicht bewerkstelligen, indem sie dieselbe vornahmen, ohne vorher den Magistrat davon in Kenntniß zu setzen. Schwieriger war dies bei Hinterlegung der Insignien, weil die Abgeordneten des Rathes dieselben zugleich mit den Stiftsherren heimbrachten. Aber die Schlauheit der letzteren wußte sich zu helfen, wie dieses sich ergibt aus dem von dem ehrsamen Rathssekretarius Couet verfaßten „Prothecollum et relatio über allem deme, was sich bey der Statt-Aachischer Deputation ad actum coronationis Ihro Kaiserlicher Mayestät Carl des Sechsten in des heyligen Römischen Reichs freyer Statt Franckfurt ahm Mayn in Decembri 1711 denckwürdiges zugetragen.“ Couet hatte die Reise nach Frankfurt mitgemacht, und erzählt, wie bei der Heimkehr Eines Ehrsamen Rathes Abgeordnete unter Begleitung von 200 Reitern, mit denen der Vogtmajor von Meuthen vor dem Wagen geritten, zum Kölnthor hinein, dann stattlich durch Großkölnstraße, über den Markt bis zum Münster gefahren seien.
Josef Laurent: Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert. , Aachen 1866, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Aachener_Stadtrechnungen_aus_dem_XIV._Jahrhundert.djvu/22&oldid=- (Version vom 31.7.2018)