Messen sind unstreitig von weisen Regenten zur Beförderung des Commerzes angelegt worden.[1] Das Wohl des Staates bestimmte sie zu diesem Schritte. In Messen gewinnt das landesherrliche Aerarium, durch die mancherley beträchtlichen Gefälle, die in dasselbe fließen. Es gewinnt das Land, da es seine Producte, seine Fabricate an Auswärtige absetzen kann, und dadurch ihr Geld bezieht. Es gewinnen Particuliers durch Miethzinse, Speditionen, Frachten, Victualienverkauf. Eine unmittelbare Folge davon ist größerer Geldumlauf, mehrere Thätigkeit, lebhafterer Handel, geschärfter Erfindungsgeist, gehemmter Müssiggang. Ich kenne diese wohlthätigen Absichten, und verehre sie. Allerdings eine Anstalt, an der, wenn sie dem hier gezeichneten Bilde entspricht,
- ↑ Gegenwärtiger Aufsatz ward von mir schon im May 1790 verfertiget. Wann unsere Messen, deren wir jährlich 2, jederzeit nach den Messen zu Frankfurt am Maine, haben, entstanden seyen, kann ich nicht angeben. Nur ein historisches Datum will ich aus Cygneus annalium bambergensium prodromus. Moguntiae 1603. Seite 12. anführen, der vom Dionysius-Tage erzählt: quo die quotannis ex priuilegio Leonis noni Bambergensibus nundinas celebrare permissum est. Ist diese Angabe, ist Leos Privilegium gegründet, schon wo abgedruckt?
Franz Adolph Schneidawind: Über die Handelsmessen zu Bamberg in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 530. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Handelsmessen_zu_Bamberg.pdf/3&oldid=- (Version vom 1.8.2018)