Günther Friedrich Karl[* 1] nach den unglücklichen Ereignissen des Vorjahres folgendes Dekret:
„Es gibt für uns kein höheres und wichtigeres Anliegen, als den Untertanen bei den jetzigen Kriegswiderwärtigkeiten alle nur mögliche Erleichterung zu verschaffen und jeden Druck von ihnen abzuwenden. Seit dem unglücklichen Augenblicke, wo Unsere Lande unter die Kaiserlich Französische Jntendantschaft gestellt wurden, haben Wir jedes nur denkbare Mittel aufgeboten, um die dadurch entstehende Last zu mildern. Wir waren genötigt, den ersten Dritteil der Unserem Fürstentume auferlegten Kriegskontribution auszuschreiben, bis jetzt ist aber von diesem Dritteil nur eine minder bedeutende Summe abgeliefert und Wir überlassen Uns der Hoffnung, daß Unsere Lande mit weiteren Geldanforderungen verschont bleiben, ob Wir gleich dies noch nicht als zuverlässig annehmen können, und Unsere Erwartungen sich blos auf den Erfolg einer fortzusetzenden tätigen Unterhandlung gründen und sich aus dem Umstande ableiten, daß die Jntendantschaft des Herrn Villain durch den dem Königlichen Hause Sachsen bewilligten Frieden aufgelöst ist. Jeder einsichtsvolle Beurteiler wird sich inzwischen selbst eingestehen, daß schon bei den obigen Bewandtnissen ansehnlicher Geldvorrat nötwendig sei. Noch einleuchtender wird dies durch ein ganz neuerliches Ereignis, nach welchem Unser Fürstentum eine äußerst beträchtliche Naturalienrequisition trifft. Wir werden zwar alles versuchen, teils um einen Erlaß zu bewirken, teils um möglichst vorteilhafte Lieferungskontrakte abschließen zu lassen, der Ausfall Unserer Bemühungen ist jedoch immer noch zweifelhaft
- ↑ Günther Friedrich Carl I. 1760-1837
unbekannt: Über die Geschichte und Bedeutung des Wehrbeitrages. (Typoskript), Schwarzburg-Sondershausen 1913, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Geschichte_und_Bedeutung_des_Wehrbeitrages.pdf/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)