Schwere, Elektricität und Magnetismus:036
Bernhard Riemann: Schwere, Elektricität und Magnetismus | ||
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Damit ist bewiesen, dass die Integrale in den Gleichungen (4) und (5) des §. 2 je einen bestimmten, endlichen Werth liefern, wo auch der Punkt liegen möge. Die Ausdrücke (4) des §. 2 sind aber die partiellen Differentialquotienten von , so lange die unter dem Integralzeichen vorgenommene Differentiation bestimmte, eindeutige Resultate liefert. Da dies, wie jetzt bewiesen, unter allen Umständen der Fall ist, so gelten die Gleichungen (3) des §. 2 ganz allgemein, der angezogene Punkt mag ausserhalb oder innerhalb des anziehenden Körpers oder in seiner Oberfläche liegen.
Will man die zweiten partiellen Derivirten dadurch herleiten, dass man in den Ausdrücken [§. 2, (4)] für die Differentiation unter dem Integralzeichen ausführt, so haben die Resultate nur dann eine bestimmte, klare Bedeutung, wenn der angezogene Punkt ausserhalb des anziehenden Körpers liegt. Denn diese Resultate sind ausgesprochen in den Gleichungen (1) des §. 3. Sie gehen durch Einführung der Kugel-Coordinaten in folgende über
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Die Integration ist zuerst nach auszuführen. Liegt der Punkt im Innern des anziehenden Körpers oder in seiner Oberfläche, so ist die untere Integrationsgrenze gleich Null. An ihr wird die Function unter dem Integral unendlich gross, und das Integral selbst wird unendlich wie für .
Schliessen wir um den Punkt herum von dem Gebiete der Integration einen beliebig kleinen Raum aus, dessen Oberfläche den Radius vector hat, so bleibt das Integral
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vollständig unbestimmt, weil die Oberfläche des ausgeschlossenen