Schulze-Delitzsch-Fond
[240] Schulze-Delitzsch-Fond. Es dürfte unsern Lesern bereits bekannt sein, daß vor etwa zwei Jahren durch Gesinnungsgenossen und Mitstrebende auf politischem und socialem Gebiet, besonders aber durch die deutschen Genossenschaften ein Capital von circa fünfzigtausend Thaler für den Schöpfer der Vorschußbanken, Schulze-Delitzsch, gesammelt und diesem bei passender Gelegenheit überreicht wurde. Zweck dieser Sammlung war hauptsächlich, dem wackern Manne, der weder Amt noch Vermögen besitzt, für seine Arbeit und Mühen im öffentlichen Interesse eine angemessene Entschädigung zu gewähren und ihn in den Stand zu setzen, seine fruchtbringende Thätigkeit auch fernerhin und ausschließlich der guten Sache zu erhalten. Schulze-Delitzsch nahm zwar das Ehrengeschenk an, aber nur unter der ausdrücklichen Bedingung, darüber nach eigenem Ermessen zu verfügen. Das ist nun vor Kurzem geschehen. Schulze hat eine Stiftungsurkunde niedergelegt, nach welcher er die durch die deutschen Genossenschaften gesammelten Gelder zum Ankauf eines Haus- und Gartengrundstücks für sich verwendet, den Rest von siebenundzwanzigtausend Thaler aber zu einem „Schulze-Delitzsch-Fond“ bestimmt hat, der den Zweck hat, solchen Männern, deren Wirken auf irgend einem Gebiete des öffentlichen Lebens, namentlich auf dem volkswirthschaftlichen, im Interesse des Vaterlandes in Anspruch genommen wird, eine angemessene Belohnung und Existenz zu gewähren. Die Stiftung hat ihren Sitz in Gotha, genießt dort die Rechte einer juristischen Person und wird von einem Stiftungsrathe (Schulze-Delitzsch, von Bennigsen, Rechtsanwalt Henneberg, Buchhändler Ernst Keil, Hofgerichtsprocurator Schenk, Bureauchef Bensemann, Commerzienrath Reichenheim und Buchhändler Fr. Duncker) verwaltet.