Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen: Lungwitz
Das Rittergut Lungwitz, auch Lungkwitz mit Vorwerk Hermsdorf, liegt in dem von Lockwitz aus in südlicher Richtung sich aufwärts ziehenden romantischen Kreischaer Thale, welches in seiner ganzen Ausdehnung von einem lebendigen, Forellen reichen Wasser (der Lockwitz, auch Lungwitzbach oder das Grimmaische Wasser genannt) durchströmt, durch die Anmuthigkeit der Umgebung, die aushaltende Frische der Vegetation und die friedliche Stille Naturfreunden Reize darbietet, welche in der Nähe der Residenz immer seltner ungestört von dem Drängen und Treiben der Dampfschiffe und des Dampfwagenverkehrs genossen werden können.
Lungwitz ist von Dresden etwa 3 Stunden, ebenso weit von Pirna, 1½ Stunde von Dippoldiswalde entfernt, am Fusse des weithin die Gegend beherrschenden, bis zu 1468 Pariser Fuss über dem Meeresspiegel sich erhebenden Wilischberges, dessen Kuppe jetzt leider keine Rundsicht mehr darbietet, gelegen und auf der bequemen Fahrstrasse über Lockwitz, beziehendlich von dem Haltepunkt Niedersedlitz an der sächsich-böhmischen Eisenbahn aus, von rüstigen Fussgängern auch auf dem über Goppeln führenden, an Fernsichten reichen Communications-Fusswege bequem von Dresden aus zu erreichen.
Mit dem stark bevölkerten Dorfe Kreischa gränzt Lungwitz unmittelbar; ein angenehmer Wiesenweg führt von dem als Wasserheilanstalt bekannten Kreischaer Bade in wenig Minuten nach den von dort aus viel besuchten, im besten Stande erhaltenen Parkanlagen und dem Garten von Lungwitz.
Das Rittergut seit 1633 Mann- und Weiberlehn, seit dem Jahre 1745 reines Allodium, befand sich, so weit die Nachrichten zurückreichen, in der Zeit von 1411 bis 1634 im Besitze der Familie von Zschieren, auch Czeryn, Zscheryn, ging im zuletzt gedachten Jahre auf den am Hofe Kurfürst Johann Georg I. einflussreichen, von Wien gebürtigen Oberhofprediger Matthias Hoe von Hönnegg über, ward von 1643–1686 von dem gleichnamigen Sohne des Vorgedachten, bis 1691 von dessen Wittwe, Marianne Magdalene Hoe von Hönnegg geb. von Liebenau besessen, auf welche dann Adolph Friedrich von Below bis 1728 folgte. Von Letzterem acquirirte es der Hof- und Justizrath Dr. Johann Christian Bennemann, der es 1746 seiner Gattin und resp. Wittwe, der Christiane Elisabeth Bennemann geb. Aschard, hinterliess. Diese Letztere hatte unterm 18. August 1760 eine letztwillige Verfügung getroffen, worinnen sie das Gut Lungwitz mit Hermsdorf sammt Pertinenzien und Inventar, ohne allen Abzug zu einer Stiftung bestimmte, „dem dürftigen Nächsten und dem gemeinen Besten zum Nutzen, dem dreieinigen Gott zu Ehren.“
Diese umfängliche und segensreiche Stiftung, durch deren Begründung die Hof- und Justizräthin sich für alle Zeiten ein hochehrendes Denkmal hochherziger geistiger Fürsorge für Bedürftige und Bekümmerte gesetzt und sich den heissen Dank vieler im Stifte und aus der Stiftung Unterstützter erworben hat, trat nach dem im Jahre 1771 erfolgten Ableben der Stifterin, im darauf folgenden Jahre 1772 mit landesherrlicher Confirmation nach Massgabe der im Stiftungscodicille ertheilten speciellen Anordnungen ins Leben.
Die hauptsächlichsten dieser Bestimmungen sind folgende: In dem dazu eigends bestimmten, im Jahre 1843 unter der Administration des Regierungsrathes, Kreishauptmann von Zeschwitz, im gefälligen Style neu erbauten Stiftshause finden sechs ehrbare Wittwen, deren Männer, falls sie nicht der Stifterin oder ihrem Ehegatten verwandt oder verschwägert wären, in Ehrenstellen geistlichen oder Civilbedienungen – mit Ausschluss der Wittwen von Militairs und vom Handwerksstande – fungirt haben, Aufnahme in geräumigen, separaten Wohnungen mit Aufwartung, Holzdeputat, der Berechtigung, Milch und Butter aus der Oeconomie zu festgesetzten niedrigen Preisen zu entnehmen, und überdies einer baaren Unterstützung von je 50 Thlr. jährliche Bedingungen der Aufnahme sind: Alter über 50 Jahre, unverschuldete Bedürftigkeit, fleckenloser Wandel und evangelisch-lutherisches Bedürfniss.
Nächstdem werden Geldbeneficien zum Betrage von 50 Thalern jährlich an bedürftige Angehörige der Familie der Stifterin und ihres Ehegatten, und zwar ohne Unterschied des Geschlechts in Ermangelung solcher aber an Wittwen oder betagte Jungfrauen, von ehrbarem Herkommen und Ruf, Civilstandes und mindestens 50jährigem Alter aus den Einkünften der Stiftung gewährt.
Die Zahl solcher Stipendien war nach der Stiftung auf nur sechs festgestellt, ist aber in Folge der gestiegenen Nutzungen des Gutes bis auf dermalen drei und zwanzig nach und nach erhöht worden. Die Zahl der bedürftigen, [166] meist im Auslande wohnenden Familienangehörigen ist so beträchtlich, dass eine Betheiligung Fremder bei den blossen Geldstipendien nur in seltenen Fällen stattfinden kann.
Die Rittergutsökonomie soll jeder Zeit verpachtet werden; dagegen ist für die Bewirthschaftung der zum Gute gehörigen Waldung ein Förster, und zur Besorgung des Ziergartens, welcher zum Andenken an die Stifterin und zum Vergnügen für Fremde, die sich dort umsehen wollen, stets in gutem Stande erhalten werden soll, ein besonderer Gärtner, dem insbesondere auch die Pflege der zahlreichen Orangerie zur Pflicht gemacht ist, für die Bewachung des Gutes endlich ein besonderer Custos angestellt, welcher auch täglich dreimal, des Morgens, Mittags und Abends zu lauten hat.
Dem Pfarrer zu Kreischa, wohin Lungwitz eingepfarrt ist, sowie dem dortigen Kirchschullehrer sind für die ihnen zur Pflicht gemachten Besuche bei den im Stifte wohnenden Wittwen besondere Emolumente ausgesetzt.
Auch wird alljährlich am Charfreitage in der Kirche zur Kreischa eine Stiftungspredigt gehalten, bei welcher 12 Bibeln und 12 Dresdner Gesangbücher unter die Unterthanen von Lungwitz und Hermsdorf nach Auswahl des Pfarrers ertheilt werden.
Die Verwaltung der Stiftung und die Verleihung der Stiftsstellen und Stipendien sollte nach der Anordnung der Stifterin jeder Zeit einem Hof- und Justizrathe der Landesregierung übertragen sein. In Folge der eingetretenen Aenderungen in der Organisation der Landesbehörden ist diese Bestimmung dermalen dahin abgeändert, dass die Stiftsadministration von einem, allerhöchsten Orts dazu ernannten Regierungsrathe bei der Kreisdirektion zu Dresden (als der theilweise an die Stelle der Landesregierung getretenen hohen Behörde) geführt wird. Die Oberaufsicht steht dem königl. Ministerium des Innern zu.
Administratoren aus der Mitte der Landesregierung waren in den Jahren 1772 bis 1835 in Reihefolge der Beauftragung nach die Hof- und Justizräthe von Gärtner, von Spindler, Dr. Gensicken, von Brandenstein, Panzer, Dr. Müller und von Trützschler; seit 1835 aus der Kreisdirektion Dresden die Regierungsräthe von Zezschwitz, von Watzdorf, Thimmig, von Mangoldt, dermalen seit 1855 der Regierungsrath Stelzner.
Bis zum Erscheinen des Gesetzes über die Grund- und Hypothekenbücher vom 6. November 1843 hatten die Administratoren das Rittergut Lungwitz bei der Lehnscurie in Lehn zu nehmen. Jetzt bedarf es dessen nicht mehr, doch wird das Recht der ritterschaftlichen Kreisstandschaft nach wie vor von dem jedesmaligen Administrator ausgeübt.
Durch die wesentliche Erweiterung des Geschäfts, durch den Neubau des Stiftshauses, der Wirthschaftsgebäude und Scheunen, Fortführung der Parkanlagen ist seit der Begründung der Stiftung für das Gut Vieles geschehen. Dasselbe bietet namentlich von den nach der Richtung des Wilisch ansteigenden Höhen, von wo aus auch die gegenwärtige Ansicht aufgenommen ist, einen eben so freundlichen als stattlichen Anblick dar.
Zur Oekonomie gehört Brauerei, Brennerei und Schäferei.
Durch Anlegung von Drainage ist in neuester Zeit für die Verbesserung des zum Theil ungünstigen Ackerbodens, und für die Hebung des Nutzungsertrages der Oekonomie, um welche sich der dermalige Pachter Bering während einer bereits 20jährigen Pachtzeit wesentliche Verdienste erworben hat, ein weiterer Fortschritt geschehen.
Das verpachtete Areal des Rittergutes Lungwitz und des Beigutes Hermsdorf, welches letztere vom Hauptgute durch einen fast bis zur Spitze des Wilisch sich erhebenden Höhenzug getrennt, für die Bewirthschaftung erhebliche Unbequemlichkeiten darbietet, besteht in 332 Ackern, von denen 262 Acker auf Lungwitz und 70 Acker auf Hermsdorf kommen; der Arealbestand des ganzen Gutes mit Pertinenzien in 611 Ackern 196 Quadratruthen, worunter 280 Acker Wald sich befinden. Die Zahl der Steuereinheiten beträgt 7771. Das Dorf Lungwitz, eingepfarrt und zur Zeit noch eingeschult nach Kreischa, zählt nach der Volkszählung vom Jahre 1854 in 63 Katasternummern, einschliesslich der Rittergutsgebäude, 510 Einwohner, von denen der grösste Theil sich durch Hand-, Kohlen- und Kalk-Arbeit, sowie durch Strohflechterei ernährt; die Kopfzahl von Hermsdorf betrug in 28 Katasternummern, darunter 12 Bauergüter, 101.
Beide Orte gehören dermalen unter das Gerichtsamt Dippoldiswalde und unter die erste Amtshauptmannschaft des Dresdner Regierungsbezirkes.
Der ganze Ort und die hiesige Umgegend hat bekanntlich durch den Feldzug von 1813 viel gelitten und viel verloren.