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Seite:Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen II.djvu/248

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Lungwitz.


Das Rittergut Lungwitz, auch Lungkwitz mit Vorwerk Hermsdorf, liegt in dem von Lockwitz aus in südlicher Richtung sich aufwärts ziehenden romantischen Kreischaer Thale, welches in seiner ganzen Ausdehnung von einem lebendigen, Forellen reichen Wasser (der Lockwitz, auch Lungwitzbach oder das Grimmaische Wasser genannt) durchströmt, durch die Anmuthigkeit der Umgebung, die aushaltende Frische der Vegetation und die friedliche Stille Naturfreunden Reize darbietet, welche in der Nähe der Residenz immer seltner ungestört von dem Drängen und Treiben der Dampfschiffe und des Dampfwagenverkehrs genossen werden können.

Lungwitz ist von Dresden etwa 3 Stunden, ebenso weit von Pirna, 1½ Stunde von Dippoldiswalde entfernt, am Fusse des weithin die Gegend beherrschenden, bis zu 1468 Pariser Fuss über dem Meeresspiegel sich erhebenden Wilischberges, dessen Kuppe jetzt leider keine Rundsicht mehr darbietet, gelegen und auf der bequemen Fahrstrasse über Lockwitz, beziehendlich von dem Haltepunkt Niedersedlitz an der sächsich-böhmischen Eisenbahn aus, von rüstigen Fussgängern auch auf dem über Goppeln führenden, an Fernsichten reichen Communications-Fusswege bequem von Dresden aus zu erreichen.

Mit dem stark bevölkerten Dorfe Kreischa gränzt Lungwitz unmittelbar; ein angenehmer Wiesenweg führt von dem als Wasserheilanstalt bekannten Kreischaer Bade in wenig Minuten nach den von dort aus viel besuchten, im besten Stande erhaltenen Parkanlagen und dem Garten von Lungwitz.

Das Rittergut seit 1633 Mann- und Weiberlehn, seit dem Jahre 1745 reines Allodium, befand sich, so weit die Nachrichten zurückreichen, in der Zeit von 1411 bis 1634 im Besitze der Familie von Zschieren, auch Czeryn, Zscheryn, ging im zuletzt gedachten Jahre auf den am Hofe Kurfürst Johann Georg I. einflussreichen, von Wien gebürtigen Oberhofprediger Matthias Hoe von Hönnegg über, ward von 1643–1686 von dem gleichnamigen Sohne des Vorgedachten, bis 1691 von dessen Wittwe, Marianne Magdalene Hoe von Hönnegg geb. von Liebenau besessen, auf welche dann Adolph Friedrich von Below bis 1728 folgte. Von Letzterem acquirirte es der Hof- und Justizrath Dr. Johann Christian Bennemann, der es 1746 seiner Gattin und resp. Wittwe, der Christiane Elisabeth Bennemann geb. Aschard, hinterliess. Diese Letztere hatte unterm 18. August 1760 eine letztwillige Verfügung getroffen, worinnen sie das Gut Lungwitz mit Hermsdorf sammt Pertinenzien und Inventar, ohne allen Abzug zu einer Stiftung bestimmte, „dem dürftigen Nächsten und dem gemeinen Besten zum Nutzen, dem dreieinigen Gott zu Ehren.“

Diese umfängliche und segensreiche Stiftung, durch deren Begründung die Hof- und Justizräthin sich für alle Zeiten ein hochehrendes Denkmal hochherziger geistiger Fürsorge für Bedürftige und Bekümmerte gesetzt und sich den heissen Dank vieler im Stifte und aus der Stiftung Unterstützter erworben hat, trat nach dem im Jahre 1771 erfolgten Ableben der Stifterin, im darauf folgenden Jahre 1772 mit landesherrlicher Confirmation nach Massgabe der im Stiftungscodicille ertheilten speciellen Anordnungen ins Leben.

Die hauptsächlichsten dieser Bestimmungen sind folgende: In dem dazu eigends bestimmten, im Jahre 1843 unter der Administration des Regierungsrathes, Kreishauptmann von Zeschwitz, im gefälligen Style neu erbauten Stiftshause finden sechs ehrbare Wittwen, deren Männer, falls sie nicht der Stifterin oder ihrem Ehegatten verwandt oder verschwägert wären, in Ehrenstellen geistlichen oder Civilbedienungen – mit Ausschluss der Wittwen von Militairs und vom Handwerksstande – fungirt haben, Aufnahme in geräumigen, separaten Wohnungen mit Aufwartung, Holzdeputat, der Berechtigung, Milch und Butter aus der Oeconomie zu festgesetzten niedrigen Preisen zu entnehmen, und überdies einer baaren Unterstützung von je 50 Thlr. jährliche Bedingungen der Aufnahme sind: Alter über 50 Jahre, unverschuldete Bedürftigkeit, fleckenloser Wandel und evangelisch-lutherisches Bedürfniss.

Nächstdem werden Geldbeneficien zum Betrage von 50 Thalern jährlich an bedürftige Angehörige der Familie der Stifterin und ihres Ehegatten, und zwar ohne Unterschied des Geschlechts in Ermangelung solcher aber an Wittwen oder betagte Jungfrauen, von ehrbarem Herkommen und Ruf, Civilstandes und mindestens 50jährigem Alter aus den Einkünften der Stiftung gewährt.

Die Zahl solcher Stipendien war nach der Stiftung auf nur sechs festgestellt, ist aber in Folge der gestiegenen Nutzungen des Gutes bis auf dermalen drei und zwanzig nach und nach erhöht worden. Die Zahl der bedürftigen,

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen II. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1856, Seite 165. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_II.djvu/248&oldid=- (Version vom 17.1.2018)