Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Virdius 1) V. Gemellinus ist der Sohn des Virdius Geminus (s. d.) und erscheint bei Plin. ad Trai. 27. 28. 84 als ProcuratorTraians in Bithynien, ferner als Vorgesetzter des in gleicher Stellung befindlichen, wiederholt erprobten (ad Trai. 85) Freigelassenen Maximus: s. o. Bd. XIV S. 2540 Nr. 9. Plinius hat unserem V. auf Trajans Anordnung zehn Gefreite (decem beneficiarios) zur Beschaffung von Getreide aus Paphlagonien zugewiesen, dem Maximus dagegen nur sechs (ad Trai. 27: necessarios esse milites sex; tris interim nach Mommsens Berichtigung; s. Schusters Ausg. p. 329), außerdem diesem zwei Berittene. Nach Ausführung des besonderen Auftrags (extraordinarium munus), der in der Unterstützung des V. bestand, wurden dem Maximus auf kaiserlichen Befehl bloß vier Soldaten
[183]
belassen, und zwar erhielt er zwei von Plinius, zwei von V. zugeteilt (ad Trai. 28).
Zur Regelung einer Rechtsfrage – ob die Gemeinde Nicaea berechtigt sei, das Vermögen ihrer ohne Testament verstorbenen Bürger einzuziehen – wird Plinius beauftragt, seiner Untersuchung und Beschlußfassung V. (optimus vir ad Trai. 27) zugleich mit dem Freigelassenen Epimachus, der ebenfalls Procurator ist, beizuziehen (ad Trai. 84). – Prosop. Rom. III 446 nr. 473. Mommsen im Index der Pliniusausg. v. H. Keil p. 430.