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RE:Turranius 5

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C. Praefekt von Ägypten unter Augustus
Band VII A,2 (1943–1948) S. 14411442
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5) C. Turranius, Praefect von Ägypten unter Augustus. – Sein Name ist genannt

1. auf der metrischen Inschrift von Philae CIG III 4923 add. p. 1226 = Lepsius Denkm. aus Ägypten und Äthiopien XII 88, 255 = IGR I 1295 und
2. in der Weihinschrift aus Mahemdiah, Compt. Rend. 1905, 608 = IGR I 1109 = Ann. ép. 1906, 51 sowie in mehreren Papyrusurkunden, und zwar
BGU IV ¹) 1139. ²) 1140 (= Wilcken Chrest. 58). ³) 1197. ⁴) 1198. 5) 1199. 6)
P. Lond. II 164, 354 (vgl. S. XII). 7)
P. Oxy. XII 1434. 8) Aegyptus 1933, 247f. = Preisigke-Bilabel Sammelb. V 7537.

Seinen Vornamen geben die Inschrift nr. 2 und die Papyri mit Ausnahme von nr. 3; mit dem Amtetitel ἔπαρχος τῆς Αἰγύπτου ist er bezeichnet in der Inschr. 2, sonst ἡγεμών Pap. 2–4, ἁγεμών in der metrischen Inschrift, im übrigen ohne Titel. Die Inschrift von Philae zeigt uns, daß er schon im J. 7 v. Chr. (8. März) an der Spitze Ägyptens stand, Pap. 5, daß er dort bis mindestens zum J. 4 v. Chr. (4. Juni) blieb; datiert ist außerdem Pap. 1 im J. 6/5, Pap. 4 im J. 5/4, die Inschr. 2 am 8. Jan. 4 v. Chr.; Pap. 2 trägt zwar kein Datum, ist aber auf demselben Blatt wie der Text von BGU IV 1130, eine Urkunde, die vom 14. Febr. 4 v. Chr. datiert ist.

Ihn mit dem C. Turranius praefectus annonae im J. 14 n. Chr. (Tac. ann. I 7) gleichzusetzen, könnte zunächst befremdlich erscheinen. Denn erstens ist die Getreideverwaltung rangniedriger als das Amt eines Vizekönigs von Ägypten und außerdem würde er das zweite dieser Ämter um 17 Jahre später bekleidet haben. Dennoch ist die Gleichsetzung in diesem Fall möglich, ja sogar wahrscheinlich. Denn Sen. dial. X 20, 3 spricht von einem Turannius (überliefert ist in dem maßgebenden cod. Ambros. styrannius), der noch nach dem 90. Lebensjahr eine procuratio verwaltete, aber vom Kaiser Gaius (37–41) von diesem Amt enthoben wurde, worüber er sich tief kränkte und sich solange als tot beweinen ließ, bis ihm seine Stellung zurückgegeben wurde. Daher treffen wir noch im J. 48 einen rei frumentariae praefectum Turranium an (Tac. ann. XI 31). Danach müßte er damals freilich schon gegen 100 Jahre alt gewesen sein. Doch trifft vielleicht [1442] die ansprechende Vermutung Dessaus (Prosop. Imp. Rom. III 344, 297) das Richtige, daß Seneca ungenau ihn in der Zeit des Kaisers Gaius als 90jährigen Greis bezeichnet, während er in Wahrheit dieses Alter etwa erst bei seinem Tode (im J. 48 oder bald nachher) erreichte. Dann wäre er ungefähr in seinem 35. Lebensjahr Praefect von Ägypten geworden. – Nicht mehr aufrechthalten möchte ich die Behauptung (A. Stein Röm. Ritterstand 389), daß er ,wahrscheinlich identisch‘ ist mit Turranius Gracilis (Nr. 7), da sonst in den Inschriften und Papyrusurkunden sein Kognomen nicht unterdrückt worden wäre, wohl aber ihm zuweisen den Sklaven, der später in kaiserlichen Besitz überging und dann die Bezeichnung Turranianus erhielt, CIL VI 5873.[1]

[Stein. ]

Anmerkungen (Wikisource)

[Bearbeiten]
  1. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 5873.