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RE:Tullus Hostilius

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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dritter König von Rom, Nachfolger des Numa, Enkel des Hostilius
Band VII A,2 (1943–1948) S. 13401343
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Tullus Hostilius, dritter König Roms nach der traditionellen Reihung, Nachfolger Numas, Enkel des Hostus Hostilius, der im Sabinerkrieg auf dem Forum fiel (Liv. I 12, 2).

Daß es einen historischen König T. H. gegeben hat, kann man mindestens nicht strikt widerlegen. Dann wäre allerdings nur das Praenomen [1341] Tullus alt und ursprünglich, das Gentile dagegen spätere Zutat um der Kombination willen; (curia Hostilia, Hostus Hostilius usw.). Mit Ausnahme des Blitztodes, hinter dem sich wohl eine Apotheose verbirgt, trägt die Gestalt des T. H. keine mythischen Züge und unterscheidet sich hierin von den beiden Vorgängern, so daß Schwegler mit Recht sagen konnte (RG I 579): ,Mit T. H. fängt der Tag der römischen Geschichte zu grauen an‘. Die uns erhaltene Überlieferung setzt mit Ennius ein; doch lagen die einzelnen Züge sicher schon bei Fabius gesammelt vor, der wieder auf Diokles v. Peparethos fußt (Plut. Rom. 3 ἐπηκολούθηκεν). Aus Fabius schöpfte Ennius und wurde zum Vermittler des Stoffes an die jüngere Annalistik, damit aber an Cicero, Livius, Plutarch und die Späteren. Wie es scheint, hat Ennius vornehmlich den Zweikampf der Drillinge und das Schicksal des Verräters Fufetius ausgemalt. Der Name des Königs oder irgend eine Erwähnung von ihm findet sich nicht in den erhaltenen Versen. Um so wertvoller ist deshalb die Rekonstruktion von E. Norden zu Verg. Aen. VI 812ff.

otia qui rumpet patriae residesque movebit
Tullus in arma viros et iam desueta triumphis agmina.

Norden bemerkt, pluralisches otia findet sich schon bei Claudius Quadrigarius, der sonst stark von Ennius beeinflußt ist. Da es auch Lukrez hat, dürfte ennianische Herkunft hoch wahrscheinlich werden. An der Spitze steht also jenes Wort, das auch bei Livius die Darstellung des Tullus einleitet (senescere civitatem otio ratus). Auch movere in arma hält N. für ennianisch. Auch die für Vergil recht ungewöhnliche Interpunktion nach dem ersten Daktylus (agmina) ließe sich erklären, wenn überlieferte Phraseologie verwertet wäre. So vereinigen sich zahlreiche Indizien, die Verse als ennianisches Gut zu kennzeichnen, womit sich ergäbe, daß der Grundcharakter des Königs schon feste Formen auch in der sprachlichen Darstellung angenommen hätte, als Ennius ihn behandelte.

Cicero (rep. II 31, 32) behandelt T. H. im Hinblick auf die Entwicklung zur besten Verfassung: Bezüglich seiner Wahl wird die Tradition festgehalten, der sich kein einziger König je entzogen hat. In seiner Politik tritt die gloria in ihre Rechte. Doch wird T. nicht einseitig als Kriegsfürst gezeichnet, vielmehr knüpft er an beide Vorgänger an, setzt auch Numas Linie fort (Taeger Die Archäologie des Polyb. 50ff.). Aus der Beute erbaut er comitium und curia (Hostilia) und schafft das Fetialrecht, durch das der Krieg pium et iustum wird. Polybius, dem Cicero hier nach Taeger weitgehend folgt, legte besonders Gewicht auf dieses glänzende Gegenstück zu der schrecklichen Verwilderung aller völkerrechtlichen Anschauungen im gleichzeitigen Griechenland. Bezeichnend für die Tendenz des Werkes von Cicero ist die Nachricht: ne insignibus quidem regiis T. nisi iussu populi est ausus uti. Denn: ,Die Bewegung zur Mischverfassung, an der auch das Volk beteiligt ist, war bisher fast unbewußt eingeleitet. Der Einfluß des Volkes erstreckte sich nur auf die Wahl und Bestätigung des Königs. Unter T. H. wird mit Absicht die Bedeutung des [1342] demokratischen Einschlages gesteigert‘ (Taeger a. O.). – Die Apotheose spricht Cicero dem T. H. ab quia fortasse, quod erat in Romulo probatum, Romani vulgare noluerunt.

So ist Cicero bestrebt, den König von beiden Vorgängern zu unterscheiden und doch zum Fortsetzer beider zu machen, während sonst T. H. geradezu wie eine Dublette zu Romulus anmutet (Schwegler; Pais Storia di Roma I 453f. treibt den Gedanken zu weit). Wenn auch eine Kontrastierung gewiß beabsichtigt ist und geradezu ein verräterisches Kennzeichen für die Konstruktion der Königsreihe darin liegt, daß sie die Tendenz zeigt, Kriegs- und Friedensfürsten einander ablösen zu lassen, muß doch auch das Bemühen um individuelle Charakteristik vermerkt werden. Mit dieser Einschränkung ist die Feststellung Schweglers richtig: ,Der Gegensatz der beiden ersten Könige wiederholt sich in dem Verhältnis des dritten Königs zum vierten.‘ (Liv. I 22 proximo regi dissimilis, ferocior etiam quam Romulus; Flor. I 3, 1 hic omnem militarem disciplinam artemque bellandi condidit; ebd. 8, 4 militiae artifex.) Auch sein Gott ist der Kriegsgott, er stiftet ihm 12 Salii (Collini), die Heiligtümer, die er gelobt und einweiht, gehören den Dämonen des Schreckens, Pavor und Pallor (Liv. I 27). Andererseits hat er auch den Saturntempel ex voto geweiht und erstmalig die Saturnalien in Rom gefeiert (Macrob. Sat. I 8). An friedlichen Schöpfungen wird ihm ferner die Einführung der Königsinsignien zugeschrieben (Macrob. Sat. I 6, 7) die Erbauung der curia Hostilia und des Comitiums (Liv. I 30). Der mons Caelius ist sein Wohnsitz. Neben Romulus stellt ihn wieder die überlieferte Todesart: Wie Romulus unter Blitz und Donner verschwindet, ebenso mag auch die älteste Sage vom Tode des T. H. erzählt haben (Schwegler). Dieselben Beschwörungen, die Numa ungefährdet durchführte, werden des T. Tod. Später hat man die Apotheose ausschließlich dem ersten König zugeschrieben. – Aber nicht bloß geistig ist die Entsprechung der beiden Paare 1 : 2-3: 4 greifbar, sondern auch leiblich ist Ancus zum Enkel Numas und T. H. zum Enkel des Hostus Hostilius gemacht worden, der nächst Romulus die Hauptrolle spielt. Diese Genealogie soll ein ideelles Verhältnis ausdrücken: ,Die vier ersten Könige repräsentieren die vier Bestandteile der römischen Nation, die drei älteren Stammtribus samt der Plebs‘ (Schwegler). T. H. fügt die Luceres hinzu, Ancus die Plebs. Vermöge dieser Konstruktion mußte die Zerstörung Albas und die Übersiedlung seiner Bewohner nach Rom der Regierung des dritten Königs zugeschrieben werden (Schwegler). Ferner ergibt sich, daß die Art, wie T. H. mit der Zerstörung von Alba in Verbindung gebracht wird, nicht vollkommen historisch sein kann. Es ist ja schon an sich auffallend, wie Alba plötzlich aus der Vergessenheit wieder auftaucht, in der es seit der Gründung Roms versunken war, ferner, wie unklar die Überlieferung über die inneren Zustände lautet. Cluilius heißt bei Cato praetor, bei Livius rex, Fufetius dictator. Die Fossa Cluilia, an der auch Coriolan haltmacht (Liv. II 39), ist ursprünglich die Grenze des römischen Gebietes (Strab. V [1343] p. 230) und die Anknüpfung an den Albanerkönig reine Ätiologie. Die Sage weiß von seinen Taten nichts zu melden, läßt ihn daher sterben, nachdem er das Lager am Graben aufgeschlagen hat. Nach Plin. n. h. XV 119 aber bedeutet eluere: purgare. Dann wäre die Fossa Cluilia ein ‚Reinigungsgraben‘. Entsühnungen fanden ja an der Grenze statt. – Der Zweikampf der Drillingspaare ist als Gottesurteil aufgefaßt (Zonar. VII 323 d) wie ja überhaupt jedes iustum piumque bellum ein Gottesurteil ist, was schon die Formel bei Liv. I 32 verrät. Die Häufung des Wunderbaren (Drillinge in beiden Heeren, deren Mutter Zwillingsschwestern) ist symbolisch zu deuten: Die Zwillingsschwestern symbolisieren die verschwisterten Städte, die Drillingssöhne die drei Stämme, aus denen Rom besteht. Auch die Namen scheinen (nach Schwegler) symbolische Bedeutung zu haben. (Zu weit geht Pais a. O.) Der Fall von Alba muß historisch sein, da die Kulte fortbestehen; die Art des Falles ist reine poetische Ausschmückung. Wahrscheinlich hat ein allgemeiner Aufstand der Latiner den Fall Albas herbeigeführt, worauf die Römer die Flüchtlinge aufnahmen (so Schwegler). Die Übersiedlung der albanischen Familien und ihre Aufnahme in den Senat ist wohl von Varro gründlich erforscht worden. – Die übrigen Kriege des T. H. (gegen Sabiner, Vei, Fidenae) werden auf ihn nur gehäuft, um ihn als Kriegsfürsten mit Taten auszustatten. Seine Altersfrömmigkeit, die durch prodigia (pestilentia) geweckt wird, führt zu seinem als Strafe für frevle Vermessenheit aufgefaßten Tode: Plut. Numa 22 hebt mit Nachdruck hervor, kein König außer Numa habe einen natürlichen Tod gefunden. Als die Auffassung von seiner im Blitz erfolgten Apotheose, die wohl ursprüngliche Sage war, abgelehnt wurde, weil man keinem zweiten König neben Romulus göttliche Ehre gewähren wollte, da wurde der Blitzestod als Strafe umgedeutet für unfromme Anwendung von Beschwörungen, wobei man wieder die Gelegenheit benutzte, den T. H. mit Numa zu kontrastieren. So scheinen hier Normalisierungstendenzen deutlich zu werden: 1. Kein König, außer Numa, stirbt eines natürlichen Todes; 2. kein König, außer Romulus, wird der Apotheose gewürdigt. So wollte man die ersten zwei Könige sich abheben lassen von den übrigen, von denen wieder T. H. der erste ist, in dessen Todesart sich, verschüttet zwar, eine Spur von mythischer Überlieferung erhalten hat. Im übrigen bleibt er nur der Vereiniger der Luceres mit den anderen Stammtribus Roms, der die Familien der Tullii, Servilii, Quinctii, Geganii, Curiatii, Cloelii in den Senat aufnahm und zehn ,equitum turmas ex Albanis legit‘ (Liv. I 10). In seinem Charakterbilde stehen kriegerischer Sinn und superstitiöse Frömmigkeit, Rechtlichkeit und verschlagene Bauernschläue (Liv. I 22) unvermittelt nebeneinander, ein Beweis, wie wenig einheitlich das Bild des dritten Königs gestaltet wurde und wie sehr ihn die großen Gestalten des Numa und des Romulus in Schatten stellten.