35) C. Terentius Tullius Geminus (der vollständige Name in dem Fastenfragment von Teanum; das Praenomen fehlt CIL VI 36850); Consul suffectus vom 1. Oktober 46 n. Chr. bis zum Ende des Jahres mit M. Iunius Silanus (Bruchstück einer Beamtenliste, das in Teanum Sidicinum gefunden wurde, Egbert Am. Journ. Arch. IX 1905, 67 = Huelsen Röm. Mitt. XIX 1904, 322 vgl. Cichorius Röm. Stud. 398ff.; ferner
[1313] eine Weihinschrift vom 7. Dezember CIL VI 36850). Nach dem Consulat wurde er noch unter Claudius Legatus Augusti pro praetore von Moesien. Auf zwei großen von Pârvan in den Ruinen der Stadt Histros in der Dobrudscha gefundenen Pilastern, die den gleichen Text aufweisen, ist neben anderen Briefen moesischer Statthalter ein Schreiben des Τούλλιος Γέμινος, πρεσβευτὴς καὶ ἀντιστράτηγος Τιβ. Κλαυδίου Καίσαρος Σεβ. Γερμανικοῦ, an Archonten, Rat und Bürgerschaft von Histros eingemeißelt (Pârvan Analele Acad. Romanǎ XXXVIII Mem. Sect. Istor. XV 1916, 557 n. 15 v. 49–61; 560 n. 16 Taf. IV. V = Ann. epigr. 1919, 10; verbesserte Lesung von Wilhelm Anz. Akad. Wien 1922, 79ff. vgl. Dessau österr. Jahresh. XXIII (1926) B. 345–358). Geminus, der in Tomi eine von zehn Gesandten überreichte Begrüßungsadresse der Istrier empfing, versichert in dem Schreiben die Stadt seines Wohlwollens und bestätigt ihr die Gerechtsame an der Donaumündung und auf der Insel Peuke. Wie Dessau 351 zutreffend ausführt, hat Geminus die Statthalterschaft von Moesien bald nach seinem Consulat, demnach frühestens im J. 47, angetreten, wohl als Nachfolger des A. Didius Gallus (o. Bd. V S. 411). Sein eigener Nachfolger war T. Flavius Sabinus (o. Bd. VI S. 2611, zu berichtigen nach Dessau, der als approximative Daten gibt: Geminus 48–52, Sabinus 53–60).
Wie namentlich Cichorius Röm. Stud. 359 darlegt (vorher schon Jahn Rhein. Mus. IX 626), wird von dem Consular kaum verschieden sein der Epigrammendichter Τύλλιος Γέμινος (so Anth. Pal. IX 707, app. Plan. 205), von dessen Epigrammen eine beträchtliche Anzahl in den Kranz des Philippos von Thessalonike Aufnahme gefunden hat (s. Nr. 36). Da die Gedichtsammlung des Philippos in der Regierungszeit des Gaius Caesar veröffentlicht wurde (Cichorius 341–355), hat Geminus als jüngerer Mann nach dichterischen Lorbeeren getrachtet. Cichorius erblickt in Geminus auch den im Prooemium des Philipposkranzes Anth. IV 2, 14, das an einen Camillus gerichtet ist, als einen der Dichter der Sammlung erwähnten, mit dem μελίλωτον verglichenen Τύλλιος. Aus dem Epigramm IX 707 (und 288) schließt derselbe Gelehrte auf Beziehungen zu Makedonien; wenn er jedoch für möglich hält, daß der Consular aus dieser Provinz stammte, wird ihm hierin kaum zuzustimmen sein (einem Proconsul von Macedonia ... [Γ]έμι[νος?] ist ein Denkmal in Olympia errichtet Inschr. v. Olympia 349, das nach dem Urteil der Herausgeber dem 1. Jhdt. n. Chr. angehört; sollte der Geehrte Tullius Geminus sein, was doch recht fraglich erscheint, so könnte dieser die Provinz nur zwischen 44 und 46 verwaltet haben). – In dem Manne, der im J. 62 n. Chr. als Ankläger gegen Fabricius Veiento (o. Bd. VI S. 1938f.) auftrat (Tac. ann. XIV 50) – sein Name ist im Med. Talius Geminus überliefert –, wird man den Altconsular nicht wiederfinden dürfen (Cichorius 359, 1).