13) Valerius Symmachus, Consul ordinarius im J. 330 (Larsow Die Festbriefe des heil. Athanasius 64). Bei Wessely Corpus papyrorum Raineri I 19 und De Rossi Inscr. christ. urb. Romae I 37 wird an seiner Stelle ein Flavius Tullianus genannt, vielleicht ein Mann, der als designierter Consul verkündigt war, aber vor dem Antritt starb und dadurch dem S. Platz machte. Daß jene zwei Namen dem S. selbst angehörten, ist nicht wahrscheinlich, da sie bei keinem seiner Nachkommen wiederkehren. Als Vicarius Macedoniae nachweisbar am 4. Februar 318 und 25. Juli 319 (Cod. Theod. II 4, 1. 15, 1; vgl. Seeck Regesten 57, 11). Wahrscheinlich war er einer jener Barbaren, die Constantin d. Gr. zum Consul erhoben hatte (Amm. XXI 10, 8. 12, 25; vgl. Herm. XLI 533).
[1142] Das Gentilicium Diocletians Valerius legt die Vermutung nahe, daß er erst durch diesen Kaiser zum Bürgerrecht gelangt war. Vielleicht war er vermählt mit einer Tochter oder Schwester des Aurelius Celsinus (s. o. Bd. III S. 1881, 60), da die beiden Namen desselben später in der Nachkommenschaft des S. wiederkehren. Jedenfalls war seine Frau aus guter Familie, da sein Sohn ihren Bruder in seiner poetischen Ahnengalerie gepriesen sehen will (Symmach. epist. I 2, 8).