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48) C. Sempronius Gracchus, Sohn des im J. 2 v. Chr. verurteilten Gracchus (s. Nr. 41), wohl aus der Ehe mit Alliaria (vgl. Tac. ann. I 53). Noch im Kindesalter wurde er von seinem Vater nach Cercina mitgenommen und wuchs dort inter extorres et liberalium artium nescios auf (Tac. ann. IV 13). Da ihm, dem Sohne des im Exil Getöteten, die öffentliche Laufbahn verschlossen und die Möglichkeit einer standesgemäßen Lebensführung versagt war, suchte er seinen Unterhalt im Zwischenhandel: per Africam ac Siciliam mutando sordidas merces sustentabatur; neque tamen effugit magnae fortunae pericula (Tac. IV 13). Im J. 23 wurde er vor dem Senate angeklagt, daß er dem (damals noch nicht völlig überwundenen) Rebellen Tacfarinas Getreide geliefert habe; wenn nicht die ehemaligen Proconsuln von Africa, Aelius Lamia und L. Apronius, sich für seine Schuldlosigkeit verbürgt hätten, claritudine infausti generis et paternis adversis foret abstractus (Tac. a. a. O.). Vielleicht dieselbe Persönlichkeit ist C. Gracchus, der im J. 35 den Senator Granius Marcianus wegen Majestätsverbrechens anklagte und dadurch in den Selbstmord trieb (Tac, VI 38, vgl. Nipperdey-Andresen11 zu Tac. IV 13. Dessau PIR II 121 nr. 128. III 196 nr. 266). Möglicherweise ist auch der Peregrinenpraetor des J. 37 eine Person mit den eben Genannten (s. Nr. 43); war dies der Fall, dann hat Gracchus, um bei Tiberius in Gnaden zu kommen, das Delatorengewerbe (einen weit schändlicheren Erwerbszweig als seinen ursprünglichen!) ergriffen und auf diesem Wege die Restituierung und die Aufnahme in den Senat erlangt.
In der Zeit des Tiberius begegnet unter den centumviri von Veii im J. 26 ein T. Sempronius Gracchus (CIL XI 3805 = Dessau II 6579), der mit dem adeligen Hause gewiß nichts zu tun hat. Die spanische Inschrift CIL II 2897, die einen C. Sempron. Gracus nennt, dürfte kaum echt sein (vgl. Mommsens Anm.).