25) M. Rutilius Lupus war zuerst Militärtribun in der 22. Legion. Sein von den P. R. Lupi abweichendes Pronomen läßt der Vermutung Raum, daß er Provinziale war und sich durch die Offiziersstelle den Ritterstand und den Eintritt in die römische Beamtenhierarchie erwarb (vgl. Dessau Hermes XLV [1910] 1). Nach der Quaestur und dem Volkstribunate befehligte er die legio XIII Gemina als Legatus Augusti. Aus dieser Periode seines Lebens stammt die Inschrift aus Warasdin-Töplitz bei Pettau in Kärnten (CIL III 10893), die er den Nymphae salutares der dortigen Heilquellen weihte. Da die XIII Gemina nach dem kurzen Feldzug in Italien zu Ende des J. 69 nach Pettau ins Winterlager abmarschierte (Tac. hist. III 17) und dort blieb, bis sie 84 unter Domitian an die Donau (nach Vindobona) zurückkehrte, so läßt sich wohl für die Legatenschaft R.s die Zeit zwischen 69 und 84 annehmen (vgl. Cagnat bei Daremberg-Saglio Dict. d. ant. VI 1086). Dessau (Prosop. imp. Rom. III R 173) hält für möglich, daß R. der Sohn des Praefecten von Ägypten im J. 116/117 (Nr. 23) sei; doch spricht das oben bezüglich der Legion Bemerkte nicht zugunsten dieser Annahme.