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8) Rubellius Plautus (sein Pränomen ist nicht überliefert; Rubellius Plautus Tac. ann. XIII 19. XIV 22. XVI 10. 30; hist. I 14; Plautus Tac. ann. XIV 57–59. Plut. de amic. mult. VII 96 c. Dio LXII 14, 1), Sohn des C. Rubellius Blandus (Nr. 5) und der Iulia, Tochter des Drusus, also nach 33 n. Chr. geboren. Für seine väterliche Abstammung vgl. Nr. 4, fines Tiburtum, unde paterna Plauto origo Tac. ann. XIV 22. Mütterlicherseits gehörte er zu den Nachkommen des Augustus (pari ac Nero gradu a divo Augusto ann. XIII 19), und sein Rang galt dem des Iulischen Hauses gleich; nobilitas per matrem ex Iulia familia ann. XIV 22. Den Traditionen seiner väterlichen Familie entsprechend (vgl. Nr. 5) bekannte er sich zur stoischen Philosophie, ann. XIV 22. Tacitus beschreibt ihn als einen Mann von ernster eingezogener Sinnesart, ipse placita maiorum colebat, habitu severo, casta et secreta domo a. a. O. Tigellinus konnte ihm vorwerfen, er trage die Nachahmung der alten Römer zur Schau und habe mit den Grundsätzen der Stoiker, die Aufrührer und Streber heranbildeten, ihre Anmaßung angenommen (ann. XIV 57). Schon 55 n. Chr. wurde der damals höchstens Einundzwanzigjährige in eine von lunia Silana angezettelte Intrige gezogen, als habe Agrippina ihn zu ihrem Gatten und zum Nachfolger Neros ausersehen. Der Kaiserin gelang es damals, ihre Unschuld zu erweisen, und damit entging auch R. der Rache ihres Sohnes (ann. XIII 19–21). Wahrscheinlich nach dieser Zeit vermählte sich R. mit Antistia Pollitta (s. o. Bd. I S. 2560 Nr. 61). Als im J. 60 das Erscheinen eines Kometen auf eine mutatio regis gedeutet wurde, bezeichnete die öffentliche Meinung R. als den nächsten Anwärter auf den Thron. Diesmal verbannte Nero den Verdächtigten auf dessen Güter in Kleinasien. R. folgte mit seiner Gemahlin dem Befehl (Tac. XIV 22). Er befreundete sich mit Barea Soranus, dem Proconsul von Asia, dem dies
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später zum Unheil ward (Tac. XVI 30. 32). Unter den familiares, die R. im Exil um sich hatte, waren die Stoiker Musonius und Coeranus (Tac. XIV 59). Im Senate wurde der Ausschluß R.s und Sullas, den ein ähnliches Schicksal traf, beschlossen (decretae ... supplicationes, utque Sulla et Plautus senatu moverentur Tac. a. a. O.). Im J. 62 veranlaßte Tigellinus den Kaiser, sich des vermögenden Rivalen, der viele Sympathien für sich hatte (pluribus salus eius curabatur Tac. XIV 58), zu entledigen. R. wurde durch seinen Schwiegervater L. AntistiusVetus rechtzeitig von der drohenden Gefahr verständigt und zum Widerstande, wohl zur Benützung der aufständischen Gesinnung einiger kleinasiatischer Städte (vgl. Tac. XVI 30), aufgefordert, unternahm aber, sei es aus stoischem Gleichmute oder im Bewußtsein der Aussichtslosigkeit, sei es aus Rücksicht für seine Familie nichts zu seiner Verteidigung. Er fiel von der Hand des zu seiner Hinrichtung entsandten Centurio ohne vorheriges gerichtliches Verfahren (vgl. Schiller Röm. Reich unter Nero 372. Tac. XVI 59). Sein Haupt wurde Nero gebracht, dessen frivoler Scherz beim Anblick desselben von Dio LXII 14, 1 überliefert ist; der taciteische Text weist an dieser Stelle eine Lücke auf. R.s Güter (praedia) erhielt Octavia, als Nero sich von ihr schied (infausta dona), Tac. XIV 60. Zu R.s Freunden, die Plut. de amic. mult. VII 96 c erwähnt, gehören Piso Licinianus und Cornelius Laco (Tac. hist. I 14). Namen und weitere Schicksale von R.s Kindern (Tac. XIV 59) sind nicht näher bekannt. Wegen seiner Identifizierung mit Rubellius Blandus s. Nr. 3.