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330) Ti. Iulius Lupus, Praefect von Ägypten, CIL III 31. Plin. n. h. XIX 11. In die Zeit seiner Verwaltung fällt ein Aufstand, den die jüdische fanatische Sekte der Sikarier erhob, die nach dem Fall Masadas nach Ägypten geflohen waren. Als I. an den Kaiser Vespasian über diese Unruhen berichtete, erhielt er den Auftrag, den Tempel des Onias in dem heliopolitanischen Leontopolis zu zerstören. Er schloß ihn zunächst; an der weiteren Durchführung des Befehls hinderte ihn sein Tod (Joseph. bell. Iud. VII 10, 2–4, 420–434; auch Plin. a. a. O berichtet, daß I. während seiner ägyptischen Praefectur starb); die Zerstörung des Tempels geschah erst durch den an seiner Stelle als Statthalter fungierenden (διαδεξάμενος τὴν ἡγεμονίαν = Vicepraefect, s. Stein Pap. Arch. IV 150) Quintius Paulinus (vgl. Pap. Oxy. X 1166, 23–25). Den Aufstand in Alexandria verzeichnet auch Euseb.-Hieron. chron. 188 b Helm. Armen. p. 216 Karst. Synkell. 647, 7.
Der Tod des I. fällt in das J. 72 n. Chr., denn die Eroberung von Masada war nach Joseph. bell. Iud. VII 219. 401 am 15. Xanthicus im 4. Jahr Vespasians, d. i. Frühjahr 72. vgl. Niese Herm. XXVIII (1893) 212. Ed. Schwartz Gött. Nachr. 1907, 264, 1. Mit diesem Ansatz läßt sich die Tatsache, daß Paulinus nach Pap. Oxy. a. a. O. im 5. Jahr Vespasians (August 72/3) in Ägypten wirkte, leichter vereinigen als mit der Annahme, daß die Eroberung Masadas erst in das Frühjahr 73 falle (Schürer Gesch. d jüd. Volkes I3.4 639f., 139. Cantarelli La serie dei prefetti di Egitto, Mem. Acc dei Lincei 1906, 34f. Juster Les juifs dans l’empire Romain II 184, 6;. I. ist vielleicht der Nachfolger des Ti. Iulius Alexander (s. d.), der bis in die ersten
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Monate des J. 70 Praefect von Ägypten war. Die Petition an den Praefecten (κυρίῳ ἡγεμόνι) aus dem 4. Jahr Vespasians (Aug. 71/2), Pap. Teb. II 302 = Wilcken Pap. Chrest. nr. 368, kann nur an I. gerichtet sein. Hingegen ist dort, wo ein Praefect von Ägypten nur Lupus genannt wird, auch an M. Rutilius Lupus zu denken, der unter Traian Ägypten verwaltete. Ich habe auf diesen (s. Bd. I A S. 1264f.) Pap. Fayum 322 = Wessely Stud. Pal. IV 121 auf Grund der Angabe über den Schriftcharakter der Urkunde bezogen, als zweifelhaft erklärt Pap. Oxy IV 706 = Mitteis Pap. Chrest. nr. 81 und aus andern Gründen angenommen, daß IG XIV 2421, 2 = IGR I 530 I. gemeint ist. Sehr wahrscheinlich ist der Eperastus Ti. Iuli Lupi ser(vus), CIL III 14 195, 14 (Ephesos), sein Sklave.