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4) Auf drei Inschriften aus Ankyra begegnet uns der Titel H.; zwei derselben, der Zeit Hadrians angehörend, beziehen sich auf denselben Ulpius Aelius Pompeianus: in der einen (Ramsay Bull. hell. VII 17f. v. DomaszewskiArch.-epigr. Mitt. IX 124 nr. 85) ehren ihn, der als ἑλλαδάρχης καὶ ἀρχιερεύς bezeichnet wird, die dionysischen Techniten; in der anderen (CIG 4021) ἑλλαδαρχήσαντα φυλὴ γ Μηνοριζειτῶν. Aus dieser Inschrift und aus einer dritten, sehr verstümmelten (KirchhoffAnn. d. Inst. 1861, 183f., besser Mordtmann Marm. Ancyr. 9: ἑλλαδαρχήσ[αντα]) erkennen wir, daß in Ankyra das Amt jedenfalls kein lebenslängliches war. Hier sind offenbar die H. Vorsteher der griechischen Bevölkerung in einer vorzugsweise nichtgriechischen Umgebung, ähnlich wie die ἑλληνάρχαι in Tanais (CIG 2132 d. e. Inscr. regni Bosporani II 423. 427f. 430–432. 484); vgl. Mommsen R. G. V 317, 1. Im allgemeinen vgl. noch Mommsen ebd. 243, 1.