Zum Inhalt springen

RE:Ἀρχιερεύς

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Archiereus, Oberpriester
Band II,1 (1895) S. 471483
Hohepriester in der Wikipedia
Hoherpriester in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register II,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|II,1|471|483|Ἀρχιερεύς|[[REAutor]]|RE:Ἀρχιερεύς}}        

Ἀρχιερεύς,[WS 1] Oberpriester, und ἀρχιέρεια, Oberpriesterin, mit den dazu gehörigen Verben ἀρχιερεύειν, ἀρχιερᾶσθαι und ἀρχιερατεύειν, deren Participien oft für das Hauptwort stehen, kommt zuerst in hellenistischer Zeit vor. Die gewöhnliche Annahme, dass diese Wörter erst der römischen Kaiserzeit angehören, ist falsch; denn in den Gebieten der von Alexanders Nachfolgern beherrschten Reiche finden sie sich schon.

Im Gebiet der Seleukiden gab es für die einzelnen Satrapien Oberpriester des regierenden Königs sowohl als der Königin. Für die Satrapie um Eriza herum, die wir jetzt durch die Inschrift Bull. hell. XV 556 näher kennen gelernt haben und welche das südliche Phrygien umfasste, wird durch ein Schreiben des Königs Antiochos an seinen Statthalter eine vornehme Dame, Berenike, zur τῆς βασιλίσσης ἀρχιέρειαν ἐν τῆι σατραπείαι bestellt, Bull. hell. IX 324 – eine Inschrift, aus der zugleich hervorgeht, dass es auch Oberpriester des Königs gab und zwar in allen Satrapien, denn der König hält es für gut, Oberpriesterinnen der Königin zu bestellen, καθάπερ ἡμῶν ἀρχιερεῖς καθεστήκασιν ἐ]ν πάσ[αις σατρα]πείαις. In derselben Inschrift, die leider sehr schlecht erhalten ist, ist ferner die Rede von Opfern, die offenbar die Oberpriesterinnen darzubringen haben, ὥσ]π[ερ ἂ]ν καὶ ἡμῶν [οἱ] ἀρχιερεῖς. Für Syria koile und Phoinikien ist kürzlich ein solcher Oberpriester in der Person des Ptolemaios Thrasea zum Vorschein gekommen, Bull. hell. XIV 587. Aber nicht blos für ganze Provinzen, sondern auch für sämtliche an einem Ort befindlichen Heiligtümer werden von den Seleukiden Oberpriester bestellt. Lehrreich ist in dieser Hinsicht ein Brief des Antiochos d. Gr. aus dem J. 189 v. Chr., der für Daphne einen Oberpriester bestellt, Le Bas 2713a, dessen Amt als eine ἀρχιερωσύνη τοῦ Ἀπόλλωνος καὶ τῆς Ἀρτέμιδος τῶν δ[ιδύμ]ων καὶ τῶν ἄλλων ἱερῶν [doch wohl θεῶν zu corrigieren] ὧν τὰ τεμένη ἐστὶν ἐπὶ Δάφνης charakterisiert wird.

Unter den Ptolemaeern finden sich ebenfalls ἀρχιερεῖς. In Kypros giebt es ἀρχιερεῖς τῆς νήσου aus der Zeit, wo es zu Ägypten gehörte, Journ. hell. Stud. IX nr. 20. 23. 107a. 109; offenbar sind dieselben identisch mit dem ἀρχιερεὺς τῶν κατὰ τὴν νῆσον ἱερῶν, Le Bas 2787, wonach 2781 verbessert ist; CIG 2622, wo ἀρχιερέα τὸν κατὰ τὴν νῆσον und 2624, wo ἀρχιερεα τωνατα την νητων überliefert ist, wollte Boeckh ἀρχιερέα τὸν κατὰ τὴν νῆσον schreiben; aber nach Analogie des ἀρχιερεὺς (der Nominativ ist inschriftlich erhalten) τῶν κατὰ τὴν νῆσον, Journ. hell. Stud. IX nr. 24, sind beide Inschriften ebenso herzustellen. Die Ellipse von ἱερῶν in diesem Falle ist bemerkenswert, aber nicht zu bezweifeln, da die Inschrift Journ. hell. Stud. IX nr. 24 vollständig ist und also kein Raum zur Ergänzung von ἱερῶν bleibt, andererseits aber wegen des Nominativs ἀρχιερεύς nicht etwa nach Boeckhs Vorgang an eine Änderung des τῶν κατὰ τὴν νῆσον in τὸν κατὰ τὴν νῆσον zu denken ist. Also auf Kypros finden sich ἀρχιερεῖς τῆς νήσου und ἀρχιερεῖς τῶν κατὰ τὴν νῆσον ἱερῶν oder elliptisch ἀρχιερεῖς τῶν κατὰ τὴν νῆσον, für deren Identität ausser der Gleichheit des Titels vor allem die Thatsache spricht, dass sie alle συγγενεῖς τοῦ βασιλέως, [472] στρατηγοί, ναύαρχοι, kurzum hohe Würdenträger sind. Näheres über diese Oberpriester wissen wir nicht, und ihr Verhältnis zu den Oberpriestern, denen die sämtlichen Heiligtümer einer Gottheit auf Kypros unterstellt waren, ist nicht aufgeklärt. Für Demeter ist, allerdings aus römischer Zeit, eine ἀρχιέρεια τῶν κατὰ Κύπρον Δήμητρος ἱερῶν bezeugt, Le Bas 2801 = CIG 2637. Dass aber die Römer alte Einrichtungen vorgefunden und gerade in diesem Punkte nichts geändert haben, scheint mir sicher. Nach dieser Inschrift hat die Herstellung Journ. hell. Stud. IX nr. 108: ἀρχιε[ρέα τῶν κατὰ Κύπρον Ἀφ]ροδίτη[ς ἱερῶν grosse Wahrscheinlichkeit, wonach wir also einen Oberpriester sämtlicher Tempel der Aphrodite auf Kypros bekämen. Dürfen wir die syrischen Provincialpriester, mit denen die kyprischen ἀρχιερεῖς τῆς νήσου die hohe Stellung am Hofe gemein haben, zur Erklärung heranziehen, so liegt die Vermutung nahe, dass die Oberpriester Kyperns dem Kult der Ptolemaeer vorgestanden und für die nötigen Opfer u. drgl. gesorgt haben. Tempel und Priester für den Kult der ägyptischen Könige sind in Paphos, Journ. hell. Stud. IX nr. 50, und in Kition, CIG 2621, nachgewiesen, andere in anderen Städten sicher vorauszusetzen. Und diese Erklärung, dass die ἀρχιερεῖς τῆς νήσου Oberpriester der Könige gewesen sind, findet eine Stütze in dem aus der römischen Kaiserzeit erhaltenen ἀρχιερεὺς τὴς νήσου, CIG 2633, der, mögen auch die Personen, denen der Kult galt, gewechselt und die Caesaren die Ptolemaeer abgelöst haben, seinem Wesen nach nicht verschieden ist von den früheren ἀρχιερεῖς τῆς νήσου. Und ebensowenig wird jemand den ἀρχιερευσάμενον τῆς Κύπρου τοῦ Σεβαστοῦ θεοῦ Καίσαρος (Journ. hell. Stud. XII 196) seinem Wesen nach für verschieden von den ἀρχιερεῖς τῆς νήσου halten. In diesem letzteren Falle aber erfahren wir, dass Augustus der Gegenstand des Kultus war, dem der Oberpriester diente. Wie oben schon bemerkt, haben die Kaiser auch hier an vorhandene Institutionen angeknüpft und bestehende Einrichtungen fortbestehen lassen.

Daneben kommen auf Kypros ἀρχιερεῖς ohne jeden Zusatz vor, Journ. hell. Stud. IX nr. 12. 45. 54. 60. 118. In einem Falle lässt sich erkennen, dass ein solcher ἀρχιερεύς identisch ist mit dem ἀρχιερεὺς τῶν κατὰ τὴν νῆσον ἱερῶν; vgl. Le Bas 2757 mit 2781 und CIG 2622; in anderen Fällen ist eine solche Identificierung unmöglich, aber beachtenswert ist es, dass die ἀρχιερεῖς ohne Zusatz gerade wie die ἀρχιερεῖς τῆς νήσου und die ἀρχιερεῖς τῶν κατὰ τὴν νῆσον ἱερῶν vornehme Leute, höhere königliche Beamte sind, die συγγενεῖς τοῦ βασιλέως, ναύαρχοι, στρατηγοί genannt sind.

Ausser diesen erwähnten Oberpriestern gab es auch solche für die einzelnen Tempel. Auf Kypros ist für das Poseidon-Larnakiosheiligtum ein Oberpriester bezeugt, Le Bas 2779; für Ägypten selbst werden die auf der Inschrift von Kanopos (ed. Lepsius Z. 3) und von Rosette (CIG 4697 Z. 6 = Letronne Recueil p. 244) vorkommenden ἀρχιερεῖς, die zusammengetreten sind, um dem Könige neue göttliche Ehren zu decretieren, für Oberpriester der einzelnen Tempel gehalten; vgl. Inschrift von Kanopos Z. 73: [473] δ’ ἐν ἑκάστῳ τῶν ἱερῶν καθεστηκὼς ἐπιστάτης καὶ ἀρχιερεύς. Ihnen sowohl als dem erwähnten Oberpriester des Poseidon-Larnakios sind Priester – ἱερεῖς – untergeordnet, gerade wie wir unter dem Oberpriester der Aphroditeheiligtümer noch einen ἱερεὺς Ἀφροδίτης, Journ. hell. Stud. IX nr. 109, und, falls meine Erklärung richtig ist, auch unter dem ἀρχιερεὺς τῆς νήσου noch Priester der Ptolemaeer finden. Aus dem Reich der Attaliden ist mir kein ἀ. bekannt, obwohl vielfach Priester – ἱερεῖς – der Könige erwähnt sind. In allen Fällen erscheint der ἀ. als der wirkliche Oberpriester, als der Vorgesetzte der übrigen zu einem Heiligtum oder zu einer Gruppe von Heiligtümern gehörenden Priester und Kultbeamten.

Im weiten Gebiet des römischen Reiches kommen in den griechisch sprechenden Teilen sehr oft ἀρχιερεῖς vor; wie wir sehen werden, sind die in den hellenistischen Reichen gegebenen Ansätze weiter ausgebildet und die dort geschaffenen Institutionen, die wir bei dem dürftigen Material mehr ahnen, als klar darstellen können, weiter verbreitet worden.

Natürlich kommt hier das Wort ἀ. nicht in Betracht, sofern es Übersetzung des römischen pontifex maximus ist. Bei Iulius Caesar wird pontifex maximus gewöhnlich, selten bei Späteren, wie bei Claudius, Le Bas 143, durch ἀ. wiedergegeben, wogegen es sonst regelmässig mit ἀρχιερεὺς μέγιστος in der Titulatur der Kaiser übersetzt wird. Für Caesar Le Bas 142 = CIG 2957. CIG 2368. 2215. Athen. Mitt. XI 266.

Wie die göttliche Verehrung des Augustus und seiner Nachfolger aus dem Orient nach Rom verpflanzt wurde, so knüpfte auch die Einrichtung dieses Kaiserkultes an bereits bekannte und, wenn auch vielleicht seit dem Tode der Seleukiden und Ptolemaeer in der Zeit der Republik ausser Gebrauch gekommene, so doch sicher nicht ganz vergessene Vorbilder an. Wie die Seleukiden in allen Satrapien Oberpriester des Königs hatten, so wurden seit Augustus in den Provinzen ἀρχιερεῖς bestellt, die als Leiter der ebenfalls von Augustus geschaffenen Landtage – κοινά – vor allem die Opfer für den Kaiser darzubringen und die Gelübde für ihn und sein Haus auszusprechen hatten. Guiraud Les assemblées nationales 121. Gewöhnlich heissen diese Provincialoberpriester nach dem Lande, zu dem sie gehören, wie ἀρχιερεῖς Ἀσίας, oder nach der Festgemeinschaft, der sie vorstehen, wie ἀρχιερεῖς τοῦ κοινοῦ τῶν Γαλατῶν; dass sie eben speciell Kaiserpriester waren, verstand sich von selbst, und daher war im allgemeinen eine hierauf deutende Hinweisung, wie τοῦ Σεβαστοῦ oder τῶν Σεβαστῶν, überflüssig. Die Hinzufügung von τῶν Σεβαστῶν ist nur beim lykischen Bunde und beim κοινόν der Makedonen üblich. Bei ersterem ist der volle Titel ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν ἐν τῷ Λυκίων ἔθνει gewesen (Journ. hell. Stud. X 64 nr. 18, wogegen aber derselbe Mann ebd. nr. 17 ἀρχιερεὺς τῶν Λυκίων genannt wird), wofür auch ἀρχιερεὺς ἐν τῷ ἔθνει vorkommt, Le Bas 1297 = CIG 4289. Das Übliche ist aber blos ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν; dass dieselben aber in Lykien provinciale, nicht locale Oberpriester waren, erhellt aus vielen Ehrendecreten, in denen die Wendung ἀρχιερέα τῶν Σεβαστῶν καὶ γραμματέα Λυκίων [474] τοῦ ἔθνους oder ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν τὸν δὲ αὐτὸν καὶ γραμματέα Λυκίων τοῦ κοινοῦ (Journ. hell. Stud. X 68 nr. 20. Reisen ins südwestl. Kleinas. I nr. 89. 93. 35. 37. 54. Bull. hell. XIV 170) so aufzufassen ist, dass Λυκίων τοῦ ἔθνους bezw. κοινοῦ auch mit zu ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν gehört, und aus den zahlreichen Datierungen von Eintragungen in die Acten der lykischen Bundesversammlung mit ἐπὶ ἀρχιερέως τῶν Σεβαστῶν, der doch nur Bundesoberpriester gewesen sein kann. Kalinka Eranos Vind. 86 und Reisen ins südwestl. Kleinasien II 125. Ein ἀρχιερεὺς καὶ ἀγωνοθέτης τοῦ κοινοῦ Μακεδόνων findet sich bei Delacoulonche Revue des sociétés savantes 1858, 2. sem. nr. 35. 44. In den übrigen Provinzen werden die Provincialoberpriester nach diesen selbst benannt, so nach Asia die ἀρχιερεῖς Ἀσίας, z. B. Bull. hell. XI 101. Imhoof-Blumer Griech. Münzen S. 735 nr. 683. CIG 2782, um nur einige Beispiele anzuführen, andere findet man bei Waddington zu Le Bas 885 und bei Guiraud Les assemblées nationales.

In Asia gab es nun aber ausser dem ἀρχιερεὺς Ἀσίας noch ἀρχιερεῖς Ἀσίας mit Hinzufügung des Tempels, dessen Leitung ihnen unterstellt war. Bekanntlich wurde in Pergamon zuerst auf Kosten der Provinz der Dea Roma und dem Augustus ein Tempel gebaut, dann folgte Smyrna mit einem Provincialtempel für Tiberius, Livia und den Senat, zuletzt Kyzikos mit einem dem Hadrian gemeinsam von der Provinz erbauten und geweihten Tempel, Reinach Bull. hell. XIV 517. Aber noch in anderen Städten gab es Provincialtempel, deren Erbauungszeit unbekannt ist. Die Vorsteher aller dieser Tempel hiessen ἀ. oder ἀρχιερεῖς Ἀσίας und zwar

  • in Pergamon: ἀρχιερεὺς Ἀσίας ναῶν τῶν ἐν Περγάμῳ, CIG 3839 = Le Bas 885. CIG 3194. 3416;
  • in Smyrna: ἀρχιερεὺς Ἀσίας ναοῦ τοῦ ἐν Σμύρνῃ, Le Bas 626, und ναῶν τῶν ἐν Σμύρνῃ, Le Bas 842. CIG 2741. 3508. 3211;
  • in Kyzikos: ἀρχιερεὺς Ἀσίας ναοῦ τοῦ ἐν Κυζίκῳ, CIG 3662. Athen. Mitt. VI 42;
  • in Ephesos: ἀρχιερεὺς Ἀσίας ναοῦ τοῦ ἐν Ἐφέσῳ. CIG 2965. Le Bas 755 = CIG 3858e mit dem Zusatz κοινοῦ τῆς Ἀσίας. CIG 3415; und auch ἀρχιερεὺς Ἀσίας ναῶν τῶν ἐν Ἐφέσῳ, CIG 2987b. Bull. hell. XV 203;
  • in Sardeis: ἀρχιερεὺς Ἀσίας ναῶν τῶν ἐν Λυδίᾳ Σαρδιανῶν, CIG 3461.

Beachtenswert scheint mir, dass es in einigen Städten[WS 2] sogar mehrere Tempel (ναοί) gab, die einem Oberpriester unterstellt waren. Nach dem Pontus werden die Provincialoberpriester benannt ἀρχιερεὺς τοῦ Πόντου CIG 4149 = G. Hirschfeld S.-Ber. Akad. Berl. 1888, 877 nr. 28 und Hirschfeld ebd. nr. 61; nach Galatia ἀρχιερεὺς τοῦ κοινοῦ τῶν Γαλατῶν, CIG 4016. 4017. 4031. Arch.-epigr. Mitt. IX 122; nach Makedonien ἀρχιερεὺς τοῦ κοινοῦ τῶν Μακεδόνων. CIG 2007. 2007b = add. p. 993; nach Kypros ἀρχιερεὺς τῆς Κύπρου oder τῆς νήσου s. o.; nach Ägypten ἀρχιερεὺς Ἀλεξανδρείας καὶ Αἰγύπτου πάσης, CIG 5900 = IGI 1085.

[475] Obwohl der Name der Insel Kreta nicht hinzugesetzt ist, kann es nicht zweifelhaft sein, dass der Oberpriester T. Flavius Dorion, nach dem eine vom κοινὸν τῶν Κρητῶν ausgehende Ehrung für Hadrian datiert ist – τὸ κοινὸν τῶν Κρητᾶν … ἐπὶ ἀρχιερέος … Bull. hell. XIII 58 – der Provincialoberpriester ist. Hierher gehört auch der ἀρχιερεὺς τοῦ κοινοῦ τῶν Ἀχαιῶν, CIG 1718. Arch. Ztg. 1879 nr. 274, der etwas umständlicher ἀρχιερεὺς τῶν θεῶν Σεβαστῶν καὶ γένους Σεβαστῶν ἐκ τοῦ κοινοῦ τῆς Ἀχαίας διὰ βίου genannt wird CIA III 805. Obwohl das κοινὸν τῶν Ἀχαιῶν nicht die ganze Provinz umfasste, sondern nur auf den Peloponnes beschränkt war (s. Bd. I S. 196), so liebte es doch das umfassendere Wort Hellenen anzuwenden, worauf schon Mommsen R. G. V 242, 2 aufmerksam gemacht hat. So sind auch die ἀρχιερεῖς τῶν Ἑλλήνων aufzufassen. Dem L. Aelius Verus setzen die Ἕλληνες eine Ehrenbase εἰσηγησαμένου καὶ τὰ ἀναλώματα παρασχόντος Τιβ. Κλ. Σαιθίδα τοῦ ἀρχιερέως αὐτῶν (natürlich τῶν Ἑλλήνων) διὰ βίου καὶ ἑλλαδάρχου ἀπὸ τοῦ κοινοῦ τῶν Ἀχαιῶν, CIG 1318, und Argos ehrt den T. Statilius Memmianus τὸν ἀρχιερέα διὰ βίου τῶν Ἑλλάνων, der gleichfalls Helladarch und auch Stratege der Achaeer war, CIG 1124. So ist es nicht sowohl im Hinblick auf den Fundort der beiden Inschriften, Sparta und Argos, als besonders wegen der bei beiden Männern hervortretenden engen Verbindung, in der sie zum κοινὸν τῶν Ἀχαιῶν stehen, sehr wahrscheinlich, dass diese ἀρχιερεῖς τῶν Ἑλλήνων im Grunde nichts anderes sind, als die sonst ἀρχιερεῖς τοῦ κοινοῦ τῶν Ἀχαιῶν Genannten. Von anderen Provinzen, wie Bithynien und Pamphylien, welch letzteres zwar zu Lykien gehörte, aber doch nicht an dessen κοινόν teil nahm, sind meines Wissens keine Provincialoberpriester auf uns gekommen.

Das Amt der Provincialoberpriester war ein jährliches. Für Lykien steht das fest aus den besonders oft dort gefundenen Inschriften, die nach Oberpriestern datiert sind, deren Amtsjahr mehr oder minder feststeht. Statt vieler Beispiele sehe man Reisen ins südwestl. Kleinasien II 125 und Kalinka Eranos Vindob. 86f. Aus Asia sind mir zwei nach ἀρχιερεῖς Ἀσίας datierte Inschriften aus Ephesos bekannt, Gr. Inscr. Brit. Mus. III 498 und Μουσ. κ. βίβλ. III 180, die aber um so lehrreicher sind, als sie nach einem Proconsul, dem M. Fulvius Gillo, und nach zwei Oberpriestern Asiens, dem Tib. Claudius Aristion und dem Tib. Claudius Pheseinos, datiert sind. Da der Proconsul regelmässig im Frühjahr abgelöst wurde, sprechen die beiden erwähnten Inschriften dafür, dass mit dem asianischen Jahr, also im Herbst, die Oberpriester Asiens wechselten. Jedenfalls fand die Provincialversammlung, wie wir aus Aristeides vierter heiliger Rede erfahren (p. 531 D.), im Herbst statt. Auch nach dem ἀρχιερεὺς Ἀσίας ναοῦ τοῦ ἐν Κυζίκῳ findet sich eine Inschrift datiert (Athen. Mitt. VI 42). Der kretischen Inschrift τὸ κοινὸν τῶν Κρητῶν … ἐπὶ ἀρχιερέος (Bull. hell. XIII 58) ist schon gedacht worden.

Wie und von wem die Provincialoberpriester gewählt wurden, erhellt aus Aristeides vierter heiliger Rede p. 531 D. Der Rhetor erzählt, dass [476] ἱσταμένου τοῦ ἔτους, also zu Anfang des Jahres, d. h. im Herbst, in der ersten öffentlichen Volksversammlung die Smyrnaeer ihm ἱερωσύνην τὴν κοινὴν τῆς Ἀσίας, also das Oberpriesteramt Asiens, angeboten, er selbst es aber abgelehnt hätte, und ihm auf einstimmigen Beschluss, μάλα φαιδρῶς ἅπας, darauf das Priestertum des Asklepios gegeben wurde, womit Aristeides zufrieden war und wobei er sich beruhigte. Trotzdem aber nannten die Vertreter Smyrnas, die σύνεδροι, ἐν τῷ συνεδρίῳ τῷ κοινῷ, d. h. auf der Provincialversammlung, die bald nach den geschilderten Vorgängen stattfand, seinen Namen, und bei der Abstimmung ging er als Dritter oder Vierter aus der Wahl hervor. Gegen dieselbe legt er beim Proconsul Berufung ein und wird daraufhin von den Geschäften dispensiert, die die Übernahme des ihm durch die Wahl übertragenen Amtes im Gefolge gehabt hätte. O. Hirschfeld S.-Ber. Akad. Berl. 1888, 852 glaubt, dass es bei der auf der Provincialversammlung stattfindenden Priesterwahl sich gar nicht um die κοινὴ ἱερωσύνη Ἀσίας, sondern um einen Asklepiospriester handelte. Aber dessen Wahl war sicher nicht Sache des Landtages, sondern zu des letzteren Competenzen kann nur, wo es sich um Priesterwahlen handelt, diejenige der Provincialpriester gehört haben. Der ganze Zusammenhang, vor allem der Schluss der Erzählung, worin Aristeides offenbar den Proconsul dem Asklepios gegenüberstellt und des letzteren Macht rühmt, während der erstere ihn freigeben, d. h. ihn von den Geschäften dispensieren musste, fordert dringend, dass auf dem Landtag Wahlen zur κοινὴ ἱερωσύνη Ἀσίας auf der Tagesordnung standen. Allerdings ist in dem für mich vollständig sinnlosen Satz ἀφείθην γὰρ πάντων πραγμάτων ἐν περιόδῳ τῶν ναῶν ἐν Ἀσκληπιοῦ – sc. ναῷ; was sind ναοὶ οἱ ἐν Ἀσκληπιοῦ ναῷ? – das letzte Wort verderbt; es muss heissen: … ναῶν τῶν ἐν Ἀσίᾳ; man vergleiche den γραμματεὺς ναῶν τῶν ἐν Ἀσίᾳ, Μουσ. κ. βίβλ. V 1884/5, 79. Und was unter ναοὶ οἱ ἐν Ἀσίᾳ zu verstehen sind, lehren Ausdrucksweisen wie ἀρχιερεὺς Ἀσίας ναῶν τῶν ἐν Περγάμῳ u. s. w., s. o. S. 474; und ganz correct sagt Aristeides: ‚ich bin dispensiert worden von allen Geschäften im Bereich der in Asia (gelegenen) (Provincial-)Tempel‘. Hiernach halte ich an der alten Erklärung, dass es sich bei der erwähnten Abstimmung um Wahlen von Provincialpriestern handelt, fest. Das Verfahren war nun offenbar folgendes: in einer der ersten im Jahre stattfindenden Volksversammlungen der am Landtag teilnehmenden Städte werden für die Provincialpriesterämter sich eignende Personen in Vorschlag gebracht und wenn sie sich dazu bereit erklären, ein solches Amt anzunehmen, bei der Provincialversammlung namhaft gemacht. Unter den so in Vorschlag gebrachten und dem Landtag namhaft gemachten Leuten muss letzterer dann so viele durch Abstimmung (χειροτονία) auswählen, als es Priesterstellen gab. Denn dass es sich nicht blos um den einen ἀρχιερεὺς Ἀσίας im engeren Sinn handelt, sondern um mehrere Priester, lehrt des Aristeides Ausdruck καὶ γίγνομαι τρίτος ἢ τέταρτος τῇ χειροτονίᾳ. Handelte es sich darum, dass er als Dritter oder Vierter aus der Wahl hervorging, wenn nur Einer gewählt werden konnte, dann war er eben [477] durchgefallen, und seine Beschwerde beim Proconsul war gegenstandslos. Aber es standen mehrere Leute zur Wahl, und unter den Gewählten war er der Dritte oder Vierte; also wird erst der ἀρχιερεὺς Ἀσίας, dann die anderen Oberpriester an den Provincialtempeln, von denen oben die Rede war, gewählt sein. Dass diese Wahlen der Bestätigung des Proconsuls unterlagen, ist nicht ausdrücklich gesagt, aber doch wahrscheinlich, weil auch, wenn jemand die Wahl anzunehmen sich weigert, die Entscheidung bei ihm steht, wie des Aristeides Beispiel lehrt. Dass es sich hier aber um eine vom Landtage vollzogene, wirkliche Wahl, nicht etwa um eine Kandidatenliste handelt, die der Landtag aus den ihm wiederum genannten Personen aufstellt und dem Proconsul zur Auswahl dessen, den er für geeignet hält, vorlegt, zeigt das Verhalten des Rhetors; sobald er von seiner Wahl hört, legt er Berufung ein, wartet also gar nicht erst die Entscheidung des Proconsuls ab, was doch das Natürliche wäre, sofern es sich nur um eine Kandidatenliste handelte. Daher ist sein Verhalten anders p. 523 D., wo es sich um eine dem Proconsul vorgelegte Kandidatenliste handelt zur Auswahl dessen, der Eirenarch werden sollte.

Soweit von den Provincialoberpriestern. Aber innerhalb einer Provinz bestehen auch kleinere κοινά, Festgenossenschaften, die um ein gemeinsames Heiligtum sich sammeln und zur Festfeier einer gemeinsamen Gottheit zusammentreten. In der Kaiserzeit finden sich bei ihnen ἀρχιερεῖς. Aus Asia gehört hierher der ἀρχιερεὺς ῖγ πόλεων, d. i. des aus 13 Städten bestehenden ionischen Bundes, aus der Zeit des Antoninus Pius, Head Coins of Ionia 16. Kenner Münzen des Stiftes St. Florian 117. In Achaia finden sich mehrere solcher κοινά und an ihrer Spitze ebenfalls Oberpriester; ihre politische Bedeutung ist freilich geschwunden, aber das alte religiöse Band hält sie zusammen. Von den alten politischen Ämtern bei diesen Bünden finden sich in der Kaiserzeit wenig Spuren, aber Oberpriester, was vollständig mit ihrer wesentlich religiösen Thätigkeit stimmt, finden sich mehrfach an ihrer Spitze. So beim κοινὸν τῶν Θεσσαλῶν, Bull. hell. VI 450 nr. 81; beim κοινὸν τῶν Φωκέων, IGS 3426; beim κοινὸν τῶν Βοιωτῶν, IGS 3426. Charakteristisch erscheint es mir, dass Flavia Laneika ἀρχιέρεια διὰ βίου τοῦ κοινοῦ τῶν Βοιωτῶν τῆς Ἰτωνίας Ἀθανᾶς in der zuletzt erwähnten Inschrift tituliert wird – sie ist also Oberpriesterin der Göttin, bei deren Heiligtum sich der boiotische Bund versammelt. Bei den erwähnten Oberpriestern der Thessaler und Phoker fehlt eine nähere Bezeichnung – waren auch sie Oberpriester derjenigen Gottheit, der die Festfeier bei den betreffenden Völkern galt? Vergleichen lässt sich hier der im Verein dionysischer Künstler sich findende ἀρχιερεὺς τοῦ καθηγημόνος Διονύσου, CIG 6829. Schon Lüders Dionys. Künstler 137 hat darauf hingewiesen, dass der früher an der Spitze des κοινὸν τῶν περὶ Διόνυσον τεχνειτῶν stehende ἱερεύς in einen ἀρχιερεύς verwandelt wurde. Das früheste Beispiel stammt aus ptolemaeischer Zeit, CIG 2620; für die Kaiserzeit Bull. hell. IX 124. Gr. Inscr. Brit. Mus. 618 und Lüders a. a. O.

Dass diese Oberpriester nun, wie es sich bei [478] den dionysischen Künstlern von selbst versteht und wie es die oben angeführte Inschrift beweist, dem Kulte des Dionysos vorstanden, ist klar. Aber derselbe Mann, der ἀρχιερεὺς τοῦ καθηγημόνος Διονύσου heisst, wird weiter so charakterisiert: ἔτι δὲ καὶ τειμηθεὶς ἀρχιερεὺς Μάρκου Αὐρηλίου Ἀντωνείνου Σεβαστοῦ τοῦ νέου Διονύσου διὰ βίου – er war also auch Oberpriester des Caracalla. Darnach scheinen im Verein dionysischer Künstler zwei Arten von Oberpriestern, nämlich sowohl solche ihres Gottes und Schutzpatrons als auch solche des Kaisers, bestellt zu sein. Dies Beispiel steht vereinzelt. Ebenso vereinzelt ist das τῷ ἀρχιερεῖ τῷ πρώτῳ, ebenfalls im Verein dionysischer Künstler, IGI 956 B 10. 21, was allerdings auf mehrere gleichzeitige Oberpriester schliessen lässt. Hängt das damit zusammen, dass sie Oberpriester des Dionysos und solche des Kaisers oder der Kaiser hatten? Dagegen gebraucht die Inschrift Bull. hell. IX 124, wo οἱ ἐπὶ Ρώμης τεχνεῖται den Ailios Alkibiades zum ἀρχιερέα διὰ παντὸς τοῦ αἰῶνος ernennen und προτετειμῆσθαί τε ἠξίωσαν τῇ τάξει τῶν ἄλλων ἀρχιερέων πρῶτον ταῖς διπ[τύχοις ἐ]νγραφόμενον nicht notwendig so aufgefasst zu werden. Auch der Verein der Athleten – ἡ ἱερὰ ξυστικὴ σύνοδος τῶν περὶ τὸν Ἡρακλέα ἀθλητῶν – hatte seine Oberpriester, die ἀρχιερεῖς τοῦ σύνπαντος ξυστοῦ heissen. Beispiele bei Kaibel IGI 1054a. 1055a. 1102ff.

Wir gehen jetzt zu den localen Oberpriestern über. Wir haben gesehen, wie für Augustus und die Dea Roma zuerst ein provincialer Kult geschaffen ist, der naturgemäss zu einem Kult der Kaiser wurde, und für den Provincialoberpriester bestellt wurden. In diesem provincialen Kult ist die Hinzufügung des Namens eines einzelnen Kaisers zum Titel ἀ. ausser bei Augustus – ἀρχιερεὺς τῆς Κύπρου τοῦ Σεβαστοῦ θεοῦ Καίσαρος, Journ. hell. Stud. XII 196 – meines Wissens nicht nachweisbar. Bei Augustus dagegen ist sie vollkommen erklärlich, weil er der Erste in der Reihe ist. Ich will nicht sagen häufig, aber doch mehrfach finden sich dagegen Oberpriester einzelner Kaiser oder Mitglieder des Kaiserhauses in den Städten, von denen viele sich beeilten, ein Sebasteion oder Augusteum zu bauen und wofür auch Priester bestellt wurden, von denen hier nur die ἀρχιερεῖς in Betracht kommen, während die häufiger vorkommenden ἱερεῖς einzelner Kaiser unberücksichtigt bleiben. In Athen, wo auf der Akropolis vor dem Parthenon ein Tempel der Dea Roma und dem Augustus geweiht wurde (Antike Denkmäler I 25. 26), finden sich auch Priester für diesen Kultus (CIA III 63. 334); aber neben diesen Priestern kommt auch ein Oberpriester Σεβαστοῦ Καίσαρος vor (CIA III 252), der nach Analogie der Weihinschrift am Roma- und Augustustempel (ὁ δῆμος θεᾷ Ρώμῃ καὶ Σεβαστῷ Καίσαρι, CIA III 63) und der Sitzinschrift im Dionysostheater (ἱερέως θεᾶς Ρώμης καὶ Σεβαστοῦ Καίσαρος, CIA III 334) als Oberpriester des Augustus aufzufassen ist. Sonach hat in Athen auch ein Kult für Augustus allein bestanden. In Alabanda, wo schon 170 v. Chr. ein Tempel der Dea Roma gebaut war (Liv. XLIII 6), war es gegeben, mit diesem Kult denjenigen des Augustus zu verbinden; ein ἀρχιερεὺς θεᾶς [479] Ρώμης καὶ τοῦ Σεβαστοῦ Καίσαρος aus Alabanda Bull. hell. X 309. Für Sardeis möchte man die Existenz eines Oberpriesters für Dea Roma und den Augustus schliessen aus dem in Hypaipa (Reinach Chroniques d’Orient 154) gefundenen Beschluss des κοινὸν Ἀσίας, worin es heisst γνώμη Γαίου Ἰουλίου Παρδαλᾶ καὶ τοῦ δήμου τοῦ Σαρδιανῶν υἱοῦ Παρδαλᾶ ἀρχιερέος καὶ διὰ βίου ἀγωνοθέτου θεᾶς Ρώμης καὶ αὐτοκράτορος θεοῦ τοῦ Σεβαστοῦ). Dieser C. Iulius Pardalas ist sicher aus Sardeis, und es liegt nahe anzunehmen, dass er auch dort Oberpriester für Dea Roma und des Augustus war. Hiernach ist leicht der andere, aber arg verstümmelte Beschluss des Landtags von Asia zu ergänzen (CIG 3187): γνώμη] Τιβερίου Κλαυδίου Ἡρώ[δου … in dieser Lücke fehlt das Ethnikon ]καὶ σεβαστοφάντου καὶ [ἀρχιερέως] δεᾶς Ρώμης καὶ θεοῦ [Σεβαστοῦ Καίσαρος] Διὸς πατρῴου αὐτοκράτορος; Waddington Fastes p. 133 ergänzt: ἀρχιερέως] θεᾶς Ρώμης καὶ θεοῦ [Νέρωνος Κλαυδίου]. Dagegen spricht, dass immer nur Augustus, kein anderer Kaiser mit der Roma verbunden ist; jedenfalls giebt es für eine Verbindung des Nero mit Dea Roma kein Beispiel. Allerdings, wohin dieser letztgenannte Oberpriester gehört, wissen wir nicht. Dass dieser Kult der Dea Roma und des Augustus auch nach des letzteren Tode fortbestand, zeigt eine aus des Titus Zeit stammende Inschrift aus Bargylia (Bull. hell. VI 92), worin Exekestos als ὁ ἀπὸ τῆς πόλεως ἀρχιερεὺς θεᾶς Ρώμης καὶ θεοῦ Σεβαστοῦ Καίσαρος bezeichnet wird. Beispiele wie βοιωταρχήσαντα ἀπὸ τῆς πατρίδος, worunter nach dem Fundorte nur Megara gemeint sein kann (CIG 1058 = IGS 106), und der ἀπ’ ἄστεος (d. h. Athen, wozu Imbros gehörte) στρατηγὸς Ἀθηναίων τῶν ἐν Ἴμβρῳ (Revue d. études grecq. V 202) zeigen, dass ἀπὸ in dieser Verbindung eine Amtsthätigkeit ausserhalb der Vaterstadt ausdrückt; darnach war Exekestos anderswo als in Bargylia Oberpriester der Dea Roma und des Augustus: aber wo? An Pergamon, den gemeinsamen Tempel der Provinz für diesen Kult, zu denken, bin ich so lange abgeneigt, bis für die flavische Zeit ein zweiter Tempel für den Kaiserkult überhaupt neben dem ersten nachgewiesen ist. Bestand in dieser Zeit nur ein Provincialtempel in Pergamon, so konnte nicht gut der Vorsteher desselben sich ἀρχιερεὺς θεᾶς Ρώμης καὶ Σεβαστοῦ Καίσαρος nennen, weil er dies nicht mehr war; man denke nur daran, wie oft Leute in einer anderen Stadt als in ihrer Heimat Priesterämter verwalten; z. B. ein Mann aus Mastaura ist Priester oder Oberpriester – leider ist der Anfang der Inschrift weggebrochen – der Dea Roma und des Augustus in Nysa (CIG 2943), ein anderer aus Laodikeia ist Priester der Dea Roma und des Augustus in Kyme (CIG 3524).

Nach Augustus Tode werden die Oberpriester einzelner Kaiser seltener; es finden sich Oberpriester des Tiberius in Eleusis, CIA III 647; des Claudius in Aphrodisias, CIG 2739 = Le Bas 1621; des Nero in Akraiphiai, IGS 2713; des Vespasian in Aphrodisias, Bull. hell. XIV 612; des Titus in Bargylia, Bull. hell. VI 92, und eine ἀρχιέρεια θεοῦ Ἀντωνείνου, womit wohl Caracalla gemeint ist, in Herakleia Pontica, Homaire de Hell Voyage en Turquie et en Perse [480] IV 339. Von Mitgliedern des kaiserlichen Hauses findet sich ein ἀρχιερεὺς Ἀντωνίας Σεβαστῆς, etwa aus dem J. 57 n. Chr., in Athen, CIA II 652.

Diesen Beispielen reihen sich solche an, in denen der Name des Kaisers nicht genannt wird, sondern ganz allgemein der Betreffende ἀρχιερεὺς τοῦ Αὐτοκράτορος oder τοῦ Σεβαστοῦ heisst. In Aphrodisias wird Timokles, der Sohn des Apollonios, der Grosssohn des Hypsikles als ἀρχιερατεύσαντα τοῦ Αὐτοκράτορος bezeichnet; Liermann Analecta agonistica 19 versteht hier unter dem Αὐτοκράτωρ Augustus; aber einer der Flavier ist damit gemeint, weil des Timokles Bruder, Adrastos, Oberpriester des Vespasian ist (Bull. hell. XIV 612). Eine ἀρχιέρεια διὰ βίου τοῦ Κυρίου ἡμῶν Αὐτοκράτορος, womit Caracalla gemeint ist, aus Kleitor findet sich auf einer olympischen Inschrift (Arch. Ztg. 1879 nr. 274). Wohl ins 2. Jhdt. n. Chr. gehört der M. Aurelius Platomanius Otanes aus Termessos, der als ἀρχιερασάμενον τοῦ Σεβαστοῦ bezeichnet wird (CIG 4366 i = Le Bas 1208). Daneben kommen solche Beispiele vor, worin mit dem regierenden Kaiser, mag er nun namentlich genannt sein oder nicht, die Divi verbunden werden. In Akraiphiai werden auf Antrag des Epameinondas, des ἀρχιερεὺς διὰ βίου τῶν Σεβαστῶν καὶ Νέρωνος Κλαυδίου Καίσαρος Σεβαστοῦ dem Kaiser Nero für die den Griechen verliehene Freiheit ein Altar und Bildsäulen geweiht (IGS 2713), und in Sparta findet sich der Vater P. Aelius Damokratidas, der wegen des Gentilicium wohl ins 2. Jhdt. gehört, als ἀρχιερεὺς τοῦ Σεβαστοῦ καὶ τῶν θείων προγόνων αὐτοῦ bezeichnet (CIG 1363. 1364 b), während sein Sohn einfach ἀρχιερεὺς τοῦ Σεβαστοῦ heisst (CIG 1364 a). Hierher gehören auch P. Pyrrhos (CIG 1375) und ein Unbekannter (CIG 1405), die ebenfalls ἀρχιερεὺς τοῦ Σεβαστοῦ καὶ τῶν θείων προγόνων αὐτοῦ genannt werden. Diese Beispiele bilden den Übergang zu den sehr oft vorkommenden ἀρχιερεῖς τῶν Σεβαστῶν. Sowohl die Inschrift aus Akraiphiai wie diejenigen aus Sparta zeigen, dass mit dem Kult für den regierenden Kaiser derjenige für die Divi verbunden wurde. Schon Dittenberger Hermes XIII 72 hat darauf aufmerksam gemacht, dass unter ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν keineswegs ein Oberpriester zweier gleichzeitig regierender Kaiser zu verstehen sei, sondern dass Σεβαστοί in diesem Falle die Divi mit Einschluss des regierenden Kaisers bedeuten. Zum Beweise führt er die Inschriften des Tib. Claudius Atticus, des Vaters des bekannten Herodes Atticus, und die des letzteren an, die mehrfach ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν noch in hadrianischer Zeit, wo also von zwei Kaisern auf dem Throne keine Rede sein konnte, genannt werden (IGS 2509. CIA III 668. 669. 673. 665). Aber es giebt viel frühere Belege für diesen Gebrauch. Auf einer Inschrift aus Kos (Paton-Hicks Inscr. of Kos 345) wird der Leibarzt des Kaisers Claudius Stertinius Xenophon als ἀρχιερέα τῶν Θεῶν καὶ ἱερέα τῶν Σεβαστῶν bezeichnet, wo die Θεοί sicher die Kaiser sind und durchaus dem folgenden τῶν Σεβαστῶν gleichstehen; denn unter ἀρχιερεὺς τῶν Θεῶν den Oberpriester der Divi, unter ἱερέα τῶν Σεβαστῶν den Priester der Divi und des Regierenden verstehen zu wollen, scheint mir nicht möglich zu sein; eine Combination beider Ausdrücke [481] findet in dem unmittelbar voraufgehenden ἀρχιατρὸς τῶν Θεῶν Σεβαστῶν statt. Der Oberpriester Neros und der Augusti aus Akraiphiai ist schon erwähnt, und ebenfalls gehört der ἀρχιερεὺς θεῶν Σεβαστῶν καὶ γένους Σεβαστῶν neronischer Zeit an (CIA III 805). Dieser letztere war Oberpriester des achaeischen Bundes – vgl. o. S. 475 –, gerade wie die Oberpriester des lykischen Bundes, wie wir gesehen haben, meist die Bezeichnung τῶν Σεβαστῶν führen. Unter ihnen gehören hierher: Q. Veranius Iason aus dem Ende des 1. oder Anfang des 2. Jhdts., C. Iulius Heliodorus aus dem J. 140–141, Claudius Antimachos 141–142, C. Iulius Tlepolemos 149 und Veranius Tlepolemos 156 (Reisen ins südwestl. Kleinas. I nr. 35. II S. 125. Kalinka Eranos Vindobon. 83). Also Σεβαστοί kann nicht von zwei gleichzeitig regierenden Kaisern verstanden werden; ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν ist gleichsam ein Begriff wie unser Kaiseroberpriester und schliesst den Dienst, soweit er auf den Kaiserkult sich bezieht, in sich sowohl für den regierenden Kaiser als auch für die Divi. Ausserdem finden sich ἀρχιερεῖς τῶν Σεβαστῶν in folgenden Städten: Adada, Papers of American School at Athens III 284f.; Andeda, Athen. Mitt. X 338; Aphrodisias, Le Bas 1602a; Chaironeia, IGS 3426; Gorgorome, Papers III 129; Hierapolis Kastabala, Journ. hell. Stud. XI 248; Iasos, Journ. hell. Stud. IX 339; Magnesia, Bull. hell. XII 328; Megara, IGS 109; Sparta, CIG 1242; Stratonikeia, Bull. hell. XV 264. XI 155. XII 83; Termessos, CIG 4363; Thyateira, CIG 3504. Gerade wie beim lebenden Kaiser auf griechischem Sprachgebiet oft θεός hinzugesetzt wird – statt vieler Beispiele s. CIG 3524 von Augustus – so ist auch ἀρχιερεὺς θεῶν Σεβαστῶν (s. oben CIA III 805 und Inschriften aus Hypata, Bull. hell. XV 336, und aus Isaura palaia, Papers III 181) dem häufiger vorkommenden ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν gleichwertig; jedenfalls ist daraus nicht zu schliessen, dass der ἀρχιερεὺς θεῶν Σεβαστῶν nur für die Divi bestellt und der regierende Kaiser dabei ausgeschlossen war. Dagegen ist der ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν καὶ τῶν θείων προγόνων αὐτῶν aus Sparta Oberpriester zweier gleichzeitig regierender Kaiser; die Inschrift fällt in die Zeit Marc Aurels, CIG 1445.

In hellenistischer Zeit wurden auch Oberpriester für einzelne Gottheiten bestellt, s. o. S. 472 das Beispiel aus Kypern vom ἀ. des Poseidon Larnakios. Aus römischer Zeit finden sich Oberpriester des Dionysos in Amphikleia (Le Bas II 831, wo ἀρχιερέα τοῦ [µε]γάλου θεοῦ Διονύσου zu schreiben ist) und in Antiochia Pisidiae (CIG 3979 = Le Bas 1189); der Aphrodite Urania in Smyrna (CIG 3157); der Homonoia in Chaironeia (IGS 3426: ἀρχιέρειαν καὶ τῆς Ὁμονοίας τῶν Ἑλλήνων vgl. 2510, woraus hervorgeht, dass τῶν Ἑλλήνων zu Ὁμονοίας gehört); der Demeter (CIG 2637 = Le Bas 2801, s. o. S. 472); der Tyche in Paphos (Journ. hell. Stud. IX 237 nr. 40).

Neben diesen Oberpriestern der Kaiser und einzelner Gottheiten giebt es schliesslich noch locale Oberpriester ohne jeden Zusatz. Beispiele wie Tiberius Claudius Menogenes aus Thyateira ἀρχιερεὺς τῆς Ἀσίας καὶ τῆς πατρίδος κατὰ τὸ αὐτό, Bull. hell. XI 102; Aurelia Hermonassa aus Thyateira ἀρχιέρειαν τῆς Ἀσίας καὶ τῆς πατρίδος, [482] P. Paris Quatenus feminae res publ. in Asia Minore attigerint 72; M. Aurelius Severus aus Aizanoi ἀρχιερεὺς Ἀσίας … καὶ τῆς πατρίδος τὸ γʹ, Le Bas 885; Iulius Calpurnius aus Philadelpheia: ἀρχιερεὺς Ἀσίας … καὶ τῆς λαμπροτάτης πατρίδος, CIG 3416; Aelia Laevilla Ἀσίας ἀρχιέρεια … καὶ ἀρχιέρεια τῆς λαμπροτάτης Ἀφροδισιέων πόλεως, CIG 2823; Tib. Claud. Diogenes ἀρχιερέα καὶ ἀγωνοθέτην τοῦ κοινοῦ Μακεδόνων, ἀρχιερέα δὲ καὶ ἀγωνοθέτην καὶ τῆς Ἀμφιπολειτῶν πόλεως, CIG 2007; M. Plancius Cornelianus aus Andeda, der zuerst ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν in seiner Vaterstadt war und nachher ἀρχιερεὺς δὲ καὶ ἐν τῇ Οὐερβιανῶν πόλει, Athen. Mitt. X 338, zeigen deutlich, dass alle diese Leute locale Oberpriester waren. Das früheste Beispiel stammt aus Paphos aus der Ptolemaeerzeit: ἀρχιερεὺς τῆς πόλεως καὶ τῶν περὶ Διόνυσον καὶ θεοὺς Εὐεργέτας τεχνιτῶν, CIG 2620. Andererseits zeigen diese Beispiele aber, dass τῆς πατρίδος, τῆς πόλεως oder überhaupt der Name der Stadt zum Worte ἀ. nur hinzugesetzt ist im Gegensatz zu einer anderswo bekleideten und überhaupt anders beschaffenen ἀρχιερωσύνη, woraus folgt, dass ἀ. ohne jeden Zusatz als Oberpriester seiner Vaterstadt zu gelten hat; denn wo ein Gegensatz zu einem anderen Oberpriestertum fehlt, bedarf es der Zusätze τῆς πατρίδος, τῆς πόλεως oder des Namens der Stadt nicht. Dies muss festgehalten werden. Gar oft wird ein ἀ. ohne Zusatz als ἀ. Ἀσίας oder einer anderen Provinz oder einer Gottheit (Waddington zu Le Bas 24. 1611) erklärt, was sicher falsch ist. Also in vielen Städten gab es ἀρχιερεῖς. Beurlier Le culte impérial 168 glaubt, dass diese ἀρχιερεῖς, zu denen der Name der Stadt oder aber nichts hinzugefügt ist, Kaiserpriester waren und also mit den oben besprochenen ἀρχιερεῖς τῶν Σεβαστῶν zu identificieren seien. Aber in Ephesos findet sich schon aus der Triumviralzeit auf einer Münze ein ἀ., s. Head Coins of Ionia 71; dieser hatte mit dem Kaiserkult also sicher nichts zu thun. Und voraugustisch ist wohl auch der ἀ. Dexios, ebenfalls auf Münzen aus Ephesos, s. Imhoof-Blumer Monnaies grecq. 285 nr. 39 a; Griech. Münzen 638 nr. 281. Und ebenfalls voraugustisch ist die Umwandlung des Titels bei den Dynasten von Olba in Kilikien, die anfangs ἱερεῖς, dann ἀρχιερεῖς sich nannten; Strab. XIV 672 und jetzt die beiden neu gefundenen Inschriften ἐπὶ ἱερέως Τεύκρου τοῦ Ταρκυάριος (Journ. hell. Stud. XII 263. 226), die Hicks um die Wende des 1. Jhdts. v. Chr. setzt. M. Antonius Polemo, etwa von 39–29 v. Chr., dagegen ist soviel wir wissen der erste, der auf einer Münze (Waddington Revue numism. 1866, 429) nur Dynastes Ὀλβέων τῆς ἱερᾶς κιὰ Κεννατῶν καὶ Λαλασσέων, auf anderen aber ausser Dynastes der bezeichneten Stämme noch ἀ. sich nennt (Löbbecke Ztschr. f. Numism. X 815. Waddington a. O. 430). Aiax, des Teukros Sohn, zu Anfang des Tiberius nennt sich ἀ. und τοπάρχης der Kennaten, Lalasser und Olber (Ztschr. f. Numism. X 81. XII 365). Wir haben hier ein charakteristisches Beispiel, dass Priester, deren Amt erblich geworden und deren Macht zu einer weltlichen Herrschaft von Olba und ihrer Umgegend geworden war, ihren anfänglichen Titel – ἱερεύς – in ἀ. umwandelten. Jedenfalls war [483] dies Oberpriestertum ein locales, das mit dem Kaiserkult nichts zu schaffen hatte. In Ephesos freilich gehören die erwähnten Oberpriester zu keiner Familie, die wie in Olba zu einer politischen Macht sich emporgeschwungen hatte, zeigen aber doch, dass schon vor Einführung des Kaiserkultes unter den municipalen Magistraten ein ἀ. ist; dass dieser Oberpriester im Kultwesen eine leitende Stelle gehabt hat, ist nicht zu bezweifeln, und dass unter den municipalen Ämtern diese ἀρχιερωσύνη ein wichtiges war, zeigen die Datierungen ἐπὶ ἀρχιερέως, so in Mylasa, Le Bas 358c, und Kibyra, Imhoof-Blumer Gr. Münz. nr. 657. 657 a (beide aus Domitians Zeit); in Kidyessos, Revue numism. II 31 nr. 32 (Domitian) und 30 nr. 30 (Philipp); Megara, IGS 107; Stratonikeia, Bull. hell. XV 423. Datierungen nach einem localen ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν oder τοῦ Σεβαστοῦ, überhaupt nach einem localen Kaiseroberpriester finden sich nicht. Und umgekehrt, während ἀρχιερεῖς τῶν Σεβαστῶν häufig mit dem Beisatz διὰ βίου vorkommen (CIA III 665. IGS 111. Papers of Am. School at Athens III 129. IGS 3426 und viele andere Beispiele), ist dies bei den ἀρχιερεῖς ohne Zusatz meines Wissens nicht nachweisbar. Dagegen sind die letzteren, worauf schon die Eponymität hinwies, einjährig, daher so oft bei ihnen die Iterationsziffer wie ἀρχιερεὺς βʹ oder δὶς ἀρχιερεὺς, ἀρχιερεὺς γʹ oder τρὶς ἀρχιερεύς. Beispiele hierfür: Revue numism. II 30 nr. 30. G. Hirschfeld S.-Ber. Ak. Berl. 1888 nr. 5. 27. Le Bas 885. CIG 3416. 4025. Bull. hell. II 593 u. ö. Ein ἀρχιερεὺς τῶν Σεβαστῶν τὸ βʹ nur Papers III 417. 421. Man sieht jedenfalls, dass die ἀρχιερεῖς ohne Zusatz nicht schlechthin mit den localen ἀρχιερεῖς τῶν Σεβαστῶν zusammenzuwerfen sind. Ihre Eponymität, ihre einjährige Amtsthätigkeit, ihre Existenz vor der Einführung des Kaiserkultus, alles dies veranlasst uns, sie von den localen Kaiseroberpriestern zu trennen und sie mehr oder weniger den municipalen Magistraten zuzurechnen. Aber leider sind wir nicht im stande, über ihre Amtsbefugnisse nähere Aufschlüsse zu geben und über ihre Stellung zu den anderen Priestern genauere Aufklärungen zu erlangen. Etwas Ähnliches wie in Kypros und Ägypten, dass nämlich die ἀρχιερεῖς an der Spitze eines Collegiums stehen und dass ihnen ἱερεῖς und andere Kultbeamte untergeordnet sind, lässt sich für Griechenland und Asien während der Römerzeit nicht bestimmt nachweisen, aber wohl vermuten. Zum Schluss sei noch bemerkt, dass an allen Arten der erwähnten Oberpriestertümer Frauen sowohl allein und selbständig als in Gemeinschaft mit ihren Männern beteiligt sein können und dass die Oberpriester oft als Spielgeber und Stifter von nützlichen oder prächtigen Bauwerken oder von Geldsummen erscheinen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. transkribiert Archiereus
  2. Vorlage: Sädten