Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
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2) Der Aufseher der heiligen Ölbäume in Attika. Die Aufsicht über die über ganz Attika verstreuten (ἐλᾶαι) μόριαι, die geheiligten, dem Staate gehörenden Ölbäume, unterstand dem Areopag, der sie teils durch seine eigenen Mitglieder ausübte, teils durch besondere Sachverständige, γνώμονες oder ἐπιγνώμονες, ausüben ließ. Beide Benennungen sind technisch. Welche in Lys. VII 25 gestanden hat, ist nicht mit Sicherheit auszumachen. Die erste Hand des Palatinus hat γνώμονας, das v. WilamowitzAristot. und Athen I 241, 110 als das allein Richtige verteidigt. Dafür spricht auch die Glosse im Lex. Seguer. V 228, 23; dagegen haben ἐπιγνώμονας Harpokrat. und Hesych., das demnach ebenfalls technische Bezeichnung war; s. Lipsius Att. Recht- und Rechtsverfahren I 128, 3 und Thalheim Lysias ed. maior, p. 80, der für ἐπιγνώμονες als Sachverständige noch anführt Plat. Ges. VIII 843 D. 846 B und einen Pachtvertrag aus Chios, Bull. hell. III (1879) S. 245 Z. 44, wo wir die ἐπιγνώμονας [τῶν ἀναλ]ωθέντων ebenfalls als eine Art von Inspektoren oder Kontrolleuren zu betrachten haben. Vgl. auch noch Demosth. XXXVII 40 τὸν βασανιστὴν ἐπιγνώμονα εἶναι τῆς τιμῆς τοῦ παιδός.