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RE:Gildas

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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keltischer Schriftsteller Britanniens, 6. Jhdt. n. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 13581359
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Gildas, schon früh durch den Beinamen ,Sapiens‘ ausgezeichnet, wichtiger Berichterstatter über Britannien während und nach dem Untergang der Römerherrschaft. G., ein romanisierter Kelte aus dem westlichen Britannien, war vor 504 geboren (Mommsen Chron. min. III 5). In jugendlichen Jahren soll er Irland bereist haben. Beruht diese Nachricht, die an sich freilich nichts Unwahrscheinliches enthält, nur auf den Worten der einen der drei Lebensbeschreibungen aus dem 11. und 12. Jhdt., die ziemlich wertlos sind, so scheint es besser bezeugt zu sein, daß G. in späteren Jahren das Kloster Gildas-de Ruys in der Bretagne gegründet hat, das seinen Namen nach ihm führt (Mommsen a. a. O.). Durch die Annales Cambricae (Mon. hist. Brit. I) steht jedenfalls fest, daß G. im J. 565 (richtig 564) nach Irland gereist und im J. 570 (richtig 569) gestorben ist.

G.s Werk, dessen zweiter Teil in älteren Ausgaben irrtümlich den besonderen Namen Epistula trägt (27–110), dürfte den Titel geführt haben: De excidio et conquestu Britanniae ac flebili castigatione in reges, principes et sacerdotes. Verfaßt ist es vor dem J. 547 in Britannien, wie Kapitel 33, das den König Maglocunus noch als lebend voraussetzt, beweist (Mommsen 5). Einem Vorwort und einer Beschreibung Britanniens folgt Kapitel 14–26 eine Geschichte der römischen Zeit, wobei besonderer Nachdruck auf die kirchliche Seite, Einführung des Christentums, Diokletianische Verfolgung, arianische Ketzerei gelegt ist. Es folgt die allmähliche Aufgabe des Landes durch die Römer, die Einfälle der Pikten und Skoten und schließlich die Herbeirufung der Sachsen, die als Folge einer von Gott als Strafe über das Volk verhängten Verblendung angesehen wird. Einem letzten Sieg des tapferen und edlen Ambrosius Aurelianus schließt sich desto größeres und dauerndes Elend an. Eine Strafpredigt an die regierenden Stände, die durch ihre sittliche Verderbnis an allem die Schuld tragen, füllt den zweiten, größeren Teil des Buches.

G.s Standpunkt ist noch durchaus der des romanisierten Provinzialen. Die römische Herrschaft hat zwar aufgehört, aber man gedenkt noch ihrer Wohltaten und empfindet den gegenwärtigen Zustand als ungesetzmäßig, ja tyrannisch; die Britannier sind noch immer Römer, und im römischen Namen fechten sie gegen die Barbaren (Mommsen 9–10). Was die Quellen betrifft, so sagt G. selbst (4), daß er ex transmarina [1359] relatione berichte. Solche festländische Quelle aber ist nicht aufzufinden und ihr Gebrauch ist auch nach G.s britannischem Standpunkt ganz unwahrscheinlich. Vielmehr scheint die Erzählung hauptsächlich auf mündlicher Überlieferung zu beruhen; so unsicher und dürftig aber die Nachrichten auch sind, so stimmen sie doch zu dem Wenigen, was wir von andersher wissen, und es liegt kein Grund vor, ihnen zu mißtrauen (Mommsen 9).

G.s Stil ist naturgemäß unerfreulich, das umsomehr, als die Sprache stark poetisch angehaucht und der Periodenbau oft unübersichtlich ist.

Ausgaben: Plummer 1896. Mommsen Chron. min. III, woselbst auch sonstige Fragmente des G. und die drei Viten. Literatur: Vor allem Mommsen Einleitung, die zum Teil auf Zimmer beruht. Schöll De ecclesiasticae Britonum Scotorumque historiae fontibus 1852. Lipsius bei Erseh und Gruber I 67. Ebert Literatur des Mittelalters I2 562.