Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
19) P. Gabinius Secundus. Dio (LX 8, 7) berichtet zum J. 41 n. Chr.: Πούπλιος Γαβίνιος Μαυρουσίους νικήσας τά τε ἄλλα εὐδοκίμησε καὶ ἀετὸν στρατιωτικόν, ὃς μόνος ἔτι παρ’ αὐτοῖς ἐκ τῆς Οὐάρου συμφορᾶς ἦν, ἐκομίσατο (über die Rettung des Adlers vgl. Mommsen Hist. Schr. I 209). Von demselben Feldzug ist bei Sueton Claud. 24, 3 die Rede: (Claudius) Gabinio Secundo Cauchis gente Germanica superatis cognomen Cauchius (vgl. Ihm z. St.) usurpare concessit. Bei Dio ist Μαυρουσίους demnach in Χαύκους oder Καύχους zu verbessern (vgl. die zutreffenden Bemerkungen von ZangemeisterWestd. Ztschr. XI 1892, 312, 1 und Boissevain z. St.). G. wird als consularischer Legat von Germania inferior gegen die Chauken gekämpft haben (s. o. Bd. III S. 2791; Ritterling Westd. Ztschr. XIII 1894. 28f. hält ihn für Σαβῖωον, τὸν τῶν Κελτῶν ἐπὶ τοῦ Γαΐου ἄρξαντα, Dio LX 28. 2. dessen Namen er in Γαβίνιος korrigieren will; doch war dieser vielmehr Tribun der germanischen Leibwache; vgl. Friedländer Sittengesch. II6 374, 5). Borghesis Vermutung (Oeuvr. V 43). daß G. derselbe Mann sei wie der Consul A. Gabinius Secundus (Nr. 18), daß also bei Dio ein Fehler vorliege, ist möglich, aber unbeweisbar (vgl. Mommsen zu CIL III 6983.[1]Smilda zu Suet. Claud. 24; das Fehlen des Cognomens Cauchius oder Chaucius spricht dagegen).
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S. 431 zum Art. Gabinius 19):
P. Gabinius Secundus war cos. suff. in der 2. Hälfte des J. 35 mit P. Valerius Asiaticus, Inscr. It. XIII 1, p. 188; 218f.