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225) Flavia Domitilla, die Gemahlin des späteren Kaisers Vespasian. Sie war die Tochter des Flavius Liberalis (Nr. 115) aus Ferentum in Etrurien und wurde die Geliebte des römischen Ritters Statilius Capella aus Sabrata. Sie galt als Zugehörige des latinischen Rechts, und erst nach einem Freiheitsprozeß, wobei ihr Vater als adsertor in libertatem auftrat (vgl. Bd. I S. 423), wurde ihr das römische Bürgerrecht zuerkannt. Dann wurde sie die Gattin des T. Flavius Vespasianus und starb, noch ehe dieser Kaiser wurde, also vor dem 1. Juli 69 n. Chr. Sie gebar ihm drei Kinder; ihre gleichnamige Tochter starb gleichfalls vor der Thronbesteigung Vespasians, die beiden Söhne sind die Nachfolger Vespasians geworden, Titus (Flavius Vespasianus) und (T. Flavius) Domitianus, Suet. Vesp. 3. Epit. de Caes. 10, 1. 11, 1 (hier wird sie gar als liberta bezeichnet). Während ihre Tochter (s. Nr. 226) unter der Regierung der Flavischen Kaiser die Konsekration erlangte, ist sie selbst nicht divinisiert worden, wie sich deutlich aus Stat. silv. I 1, 97f. ergibt; denn der Dichter führt unter den Divinisierten den Sohn, den Bruder, den Vater und die Schwester Domitians an; er hätte die Mutter nicht unerwähnt lassen können, wenn sie auch in dieser Reihe wäre; vgl. Mommsen St.-R. II³ 822, 1. Daher ist überall, wo auf Münzen und Inschriften eine diva Domitilla genannt ist, ihre Tochter, nicht sie gemeint. Nur CIL X 1419 = Dessau 257 (Herculaneum), wo Flaviae Domitillae [imp] Vespasian[i C]aesar[is] Aug. zu lesen ist, dürfte ihr, und zwar während der Regierung Vespasians, also nach ihrem Tode, errichtet worden sein.
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Natürlich kann sie, wenn sie nicht konsekriert wurde, wohl auch nicht den Augustatitel hinterher erhalten haben, und es wird daher auch CIL VI 31 287 nicht auf sie, sondern auf ihre Tochter zu beziehen und demnach zu ergänzen sein [div]a Domitilla A]ug(usta), [imp] Caesa[ris Vesp]asiani A[ug(usti) f(ilia)]. Ihrem Andenken sind die unter Titus geprägten Münzen mit der Legende memoriae Domitillae gewidmet, Eckhel VI 346 (der sie unrichtig auf die Tochter bezieht) = Cohen I² 427f. .