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193) Flavius Titianus, ἐπιτροπεύων … ἐν τῇ Ἀλεξανδρείᾳ, beleidigte Theokritos, den Günstling Caracallas, so schwer, daß er auf dessen Befehl getötet wurde, Dio ep. (Xiphilin.) LXXVII 21, 3. 4. Über die Stellung des F. haben sich verschiedene Meinungen gebildet. Ἐπίτροπος heißt allerdings sonst procurator, doch wird dieser Ausdruck bisweilen für den Epistrategen, in ungenauer Anwendung auch für den Praefecten von Ägypten gebraucht, da dessen wichtigstes Ressort doch die Finanzverwaltung bildet, s. Arch. f. Pap. IV 151, 4. Daher hat Franz (CIG III p. 313) angenommen, daß F. Praefect von Ägypten war. Dessau bezweifelt dies (Prosop. II 76 nr. 251) und ihm folgt P. M. Meyer (Klio VII 129, 2), der seine frühere Ansicht (Herm. XXXII 231, 1) widerruft. Daß aber F. wirklich Praefect war, wird dadurch wahrscheinlicher gemacht, daß wir jetzt für das J. 215/6 n. Chr. einen Vizepraefecten kennen, der also wohl an Stelle des getöteten F. interimistisch mit der Führung der Geschäfte des Praefecten betraut wurde (näher ausgeführt und begründet von A. Stein Arch. f. Pap. IV 148ff.). Denn aus der Erzählung bei Dio, die uns hier freilich nur in abgerissenen Exzerpten erhalten ist, laßt sich schließen, daß die Tötung des F. bei Gelegenheit der Anwesenheit Caracallas in Ägypten, das ist im Herbst und Winter 215/6, erfolgte. Meyers Einwand dagegen (Klio VII 144) ist unbegründet; selbst wenn wir annehmen, daß Septimius Heraclitus noch Ende August 215 im Amte war, bleibt für die Praefectur des F. noch immer der Herbst und Winter dieses Jahres; daß er schon vor der Ankunft Caracallas getötet worden sei, läßt sich nicht beweisen. Überdies ist nur bei der Annahme, daß F. Praefect war, das Vorhandensein des Vizepraefecten Aurelius Antinous für uns erklärlich, während wir von einem gewaltsamen Ende des Septimius Heraclitus nichts wissen. Auch Cantarellis Vermutung (La serie dei prefetti di Egitto, Memorie della r. acc. dei Lincei 1906, 67), daß er mit dem gleichnamigen Procurator der Lyoner Inschrift (CIL XIII 1804, s. Nr. 194) identisch sei, beruht auf allzu kühner Kombination. Eher könnte man an ihn denken bei dem Titianus, von dessen konfiszierten Gütern die Rede ist in einem Reskript Caracallas (Imperator Antoninus; Kaiser Markus wird weiter unten als divus Antoninus bezeichnet und die bloße Bezeichnung Antoninus kann daher kaum auf einen andern als Caracalla abzielen), das Modestinus in dem liber singularis de manumissionibus (Dig. XL 5, 12) mitteilt.