22) Felix, um 400 in Africa einer der Führer des Manichäismus, wie Possidius Vita s. August. c. XVI sagt, einer ihrer electi, nach Aug. retract. II 8 (bei Knöll c. 34) einer ihrer doctores, gewandt, wenn auch ohne ‚liberale’ Bildung. Ein Vergleich der erwähnten Stelle in den Retractationes mit Augustins epist. 79 scheint es außer Zweifel zu stellen, daß jener ohne Überschrift und auch sonst nicht lückenlos überlieferte Brief an F. gerichtet worden ist als Antwort des katholischen Bischofs von Hippo regius auf ein Schreiben des F., dessen Voraussetzung wiederum eine wohl mit deutlichem Hinweis auf die Staatsgesetze gegen die Manichäer (das damals jüngste von 399) versehene Aufforderung Augustins ist, F. solle entweder Hippo verlassen oder sich zur Disputation einfinden. Das Protokoll der Disputation, [2170] die am 7. und 12. Dezember 404 in der Kirche stattgefunden hat, ist unter Augustins Schriften mit dem Titel: contra Felicem Manichaeum libri II erhalten (rec. J. Zycha in Corp. script. eccl. lat. XXV 1892). F. erklärt sich zuletzt überwunden und unterschreibt das Anathem über die Manichäer; aber wie wenig frei er war, ergibt sich daraus, daß ihm seine heiligen Bücher zwischen dem 7. und 12. Dezember nicht einmal zur Information ausgeliefert wurden. Von wo F. nach Hippo gekommen ist, sagt Augustin nicht; P. Knöll scheint ihn für den in den Confessiones V 6, 11 geschilderten, aber nicht mit Namen genannten karthagischen Manichäer, dem sich Augustin als Jüngling anschloß, zu halten, schwerlich mit Recht. Dagegen ist es vielleicht dieser F., der als conversus ex Manichaeis die ihm bekannten manichäischen Personen vollzählig anzugeben beschwört in der von Baronius aus einem Augustincodex veröffentlichten Subskription, s. Migne lat. 42, 517.