Examinator. Dieser Titel findet sich nur in der Inschrift des C. Caelius Saturninus (Dessau 1214 = CIL VI 1704), der seine Laufbahn unter Diocletian begann und unter Constantin beendete. Dies ist eine Zeit mannigfacher Experimente auf allen Gebieten der Verwaltung, die einander schnell folgten und eines das andere verdrängten. Auch von dem Amte des E. kann man daher annehmen, daß es unter Diocletian eingeführt und unter Constantin wieder abgeschafft oder doch sein Titel verändert wurde, wenn es nicht gar ein außerordentliches war, das überhaupt nur einmal vorkam. Aus seiner Stellung im Cursus honorum ergibt sich, daß es ritterlich war und nach der Praefectura Annonae, aber vor dem Vicariat bekleidet wurde. Der Titel lautet vollständig examinator per Italiam. Ob auch für die andern Diözesen ebensolche Beamte ernannt wurden oder nur für Italien allein, bleibt zweifelhaft. Man könnte das Amt mit dem Census in Zusammenhang bringen, den Diocletian neu einführte und durch den er zum erstenmal Italien der Grundsteuer unterwarf (s. Bd. III S. 1516). Vielleicht hatte der E. die Aufgabe, die Ergebnisse desselben nachzuprüfen, namentlich über Reklamationen wegen zu hoher Einschätzung abzuurteilen, wie in späterer Zeit der Peraequator (Seeck Ztschr. f. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte IV 323; Gesch. d. Untergangs der antiken Welt II 273). Andere ebenso unsichere Hypothesen über das Amt findet man gesammelt durch H. Thédenat bei Daremberg und Saglio Dict. des ant. II 878.