RE:Emansor
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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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bei den Römern einer, der seinen Urlaub überschritt | |||
Band V,2 (1905) S. 2479 | |||
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Emansor hieß bei den Römern einer, der seinen Urlaub überschritt, dann aber zur Truppe zurückkehrte, vgl. Dig. XLIX 16, 3, 2. Naturgemäß wurde das Vergehen der Emansio milder als das der Desertio (s. unter Desertor) bestraft, vgl. Dig. XLIX 16, 4, 14, namentlich, wenn die Urlaubsüberschreitung einigermaßen entschuldbar war, vgl. Dig. XLIX 16, 3, 7. 4. 5. Rein Das Kriminalrecht der Römer 698.
[Fiebiger. ]