RE:Domitius 28
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Ahenobarbus, L. cos.16 v. Chr. , wohl Großvater von Nero | |||
Band V,1 (1903) S. 1343–1346 | |||
Lucius Domitius Ahenobarbus (Konsul 16 v. Chr.) in der Wikipedia | |||
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28) L. Domitius Ahenobarbus. a) Name. L. Domitius Cn. f. L. n. Ahenobarbus CIL VIII 68; Λ. Δομίτιος Γν.. (Hss. λν) υἱ(ὸς) Γν. (irrig) ἔγγ(ονος) Ἀηνόβαρβος Dio ind. l. LIV; L. Domitius Cn. f. Ahenobarbus CIL VI 2023 a Acta An.; Λεύκιος Δομέτιος Γναίου υἱὸς Ἀηνόβαρβος S.-Ber. Akad. Berl. 1901, 906; L. Domitius Cn. f. CIL I² p. 64 Fasti Colotiani; L. Domitius Ahenobarbus CIL VIII 1180 (vgl. auch XI 2638): Λεύκιος Δομέτιος Ἀηνόβαρβος CIA III 581; L. Domitius CIL I² p. 65 Fasti Biondiani. Vell. II 72, 3. Tac. ann. I 63. IV 44. Cassiod. epit.; Λούκιος Δομίτιος Dio LIV 19, 1; sonst Domitius Ahenobarbus oder nur Domitius.
b) Leben. D. war der Sohn des Cn. Domitius Ahenobarbus cos. 722 = 32 Nr. 23 (Tac. ann. IV 44. Suet. Nero 4, vgl. o. zum Namen). Zur Besiegelung des erneuerten Bündnisses zwischen Caesar (Augustus) und M. Antonius, dessen Parteigänger D.s Vater war. wurde D., damals sicherlich noch im Knabenalter, 717 = 37 v. Chr. mit Antonia, der zweijährigen Tochter des Antonius und der Octavia, verlobt (Dio XLVIII 54. 4, der ihn mit seinem Vater verwechselt. Suet. Nero 5. Plut. Ant. 87; Ahenobarbus Gattin war die ältere der beiden gleichnamigen Töchter der Octavia; irrig nennt Tac. ann. IV 44. XII 64 Antonia minor als seine Gemahlin, s. o. Bd. I S. 2640 Nr. 113. Drumann-Groebe Gesch. Roms I 382). Die Vermählung fand nach dem Tode des Antonius (724 = 30 v. Chr.) statt (vgl. Plut. Ant. 87). Im J. 724 dürfte D. von Augustus nach der Lex Saenia in den Patriciat aufgenommen [1344] worden sein (vgl. Suet. Nero 1 und dazu Mommsen Röm. Forsch. I 73f.; dass schon sein Vater durch Caesar den Patriciat erlangt habe, verträgt sich nicht mit dessen feindseliger Haltung gegen Caesar). Als junger Mann glänzte D. in der Kunst des Rennfahrens (Suet. Nero 4). Aedil im J. 732 = 22 v. Chr. (Suet. a. a. O.), bekleidete er in einem der nächsten Jahre (vielleicht 735 = 19 v. Chr. nach der üblichen Intervallierung) die Praetur, in welcher er Spiele gab (Suet. ebd.), im J. 738 = 16 den Jahresconsulat mit P. Cornelius Scipio (vgl. CIL I² p. 162f.; die Belegstellen s. o. zum Namen). Der Suffectconsul desselben Jahres, L. Tarius Rufus, folgte wohl dem Scipio, so dass D. als Verwandter des Augustus das ganze Jahr hindurch die Fasces geführt haben dürfte. Im Consulat veranstaltete er Bühnenspiele, in denen römische Ritter und Matronen auftraten, Tierhetzen, nicht allein im Circus, sondern in allen Stadtbezirken, und einen derart mörderischen Gladiatorenkampf, dass ihn Augustus, nachdem eine mündliche Mahnung nichts gefruchtet hatte, in einem Edict zurechtweisen musste (Suet. Nero 4). Im J. 742 = 12 v. Chr. (vielleicht auf Grund von Kinderprivilegien so bald nach dem Consulat) verwaltete er als Proconsul Africa (CIL VIII 68 Gurza. 1180 = 14310, Inschrift einer trimodia, die D. aufstellen liess, qua civitates [in der Umgebung von Utica] salem [metirentur] ; vgl. Palu de Lessert Fast. d. prov. Afr. I 76ff.). Anscheinend kurz nach dem J. 746 = 8 v. Chr. (vgl. Ritterling Arch.-epigr. Mitt. XX 1897, 5) übertrug ihm Augustus die Statthalterschaft von Illyricum (die Worte Dios τῶν πρὸς τῷ Ἴστρῳ χωρίων ἦρχε können wohl nur auf Illyricum gedeutet werden). In dieser Stellung griff D. in die inneren Verhältnisse der Germanen ein. Die Hermunduren waren durch unbekannte Ursachen zum Verlassen ihrer Heimatsgebiete genötigt worden und wanderten auf der Suche nach neuen Wohnsitzen vielleicht in der Richtung zur Donaugrenze Illyricums; denn D. sah sich veranlasst, ihrem Zuge ein bestimmtes Ziel zu geben, und siedelte sie ἐν μέρει τῆς Μαρκομαννίδος an. Bei diesem Anlass gelangte er, ohne Widerstand zu finden, bis über die Elbe hinaus, schloss mit den dort ansässigen Germanenstämmen Verträge ab und weihte dem Augustus einen Altar an den Ufern der Elbe. Er ist von allen römischen Feldherren am weitesten in Germanien eingedrungen. Sein kühner, möglicherweise nur mit Cavallerie unternommener Zug brachte ihm die Ornamenta triumphale (Dio LV 10 a, 2. Tac. ann. IV 44. Suet. Nero 4; vgl. die von Much Beitr. z. Gesch. d. deutsch. Sprache u. Litt. XVII 1892, 76 herangezogene Stelle Procop. de bell. Goth. I 12). Über Ausgangspunkt und Richtung der Expedition des D. sind nur Vermutungen möglich. Während Much a. a. O. Müllenhoff Deutsche Altertumskunde IV 1900; 44f. Winkelsesser De rebus Divi Augusti auspiciis in Germania gestis, Diss. Detmold 1901, 23ff. annehmen, dass D. in Raetien die Donau überschritten und die Hermunduren, die etwa durch den Einbruch der Markomannen aus Böhmen verdrängt worden seien, in Ober- und Mittelfranken angesiedelt habe, lässt ihn Abraham Zur Gesch. d. germ. und pann. Kriege unter Augustus, Berlin 1875, 8ff. die Donau in der Gegend von Carnuntum, [1345] die Elbe in Böhmen überschreiten. Diese Ansicht dürfte dem thatsächlichen Sachverhalte am ehesten entsprechen, nicht allein deshalb, weil Raetien nicht zum Machtbereich des illyrischen Legaten gehörte; die Siedelungen der Hermunduren am oberen Main hängen mit ihren Sitzen in Thüringen und an der Elbe enge zusammen, und diese, nicht die Donauländer, mussten wieder das natürliche Rückzugsgebiet für sie sein, wenn sie aus Böhmen vertrieben wurden. Wohnsitze der Hermunduren an der Elbquelle sind uns durch Tacitus bezeugt (Germ. 41, vgl. v. Domaszewski Marcussäule Textbd. 1896, 118. Devrient N. Jahrb. f. d. kl. Alt. VII 1901, 56f.; einen Irrtum des Tacitus nehmen Kirchhoff: Thüringen doch Hermundurenland, Lpzg. 1882, 15ff. Schmidt Herm. XXXIV 1899, 158f. und Winkelsesser a. a. O. an); vielleicht war ein Teil des Stammes daselbst von D. angesiedelt worden. Ein feindlicher Zusammenstoss zwischen D. und Marbod, der ungefähr um dieselbe Zeit sein Volk nach (Süd-)Böhmen führte, wird wohl von beiden Seiten vermieden worden sein (vgl. über den Elbfeldzug ausserdem Mommsen R. G. V 28. Schiller Gesch. d. röm. Kaiserzeit I 220. Herzog Staatsverf. II 228. Wietersheim-Dahn Gesch. der Völkerwanderung I² 82f.; zu den Wohnsitzen der Hermunduren Zeuss Die Deutschen u. d. Nachbarstämme 1837, 102ff. Erckert Wanderungen und Siedelungen d. germ. Stämme, Atlas, Berlin 1901. Devrient a. a. O. 51ff.). Ahenobarbus Erfahrung im Verkehr mit germanischen Völkern wird Augustus bewogen haben, ihm später (nach dem J. 6 v. Chr., in welchem Tiberius sein Commando niederlegte, aber wohl nicht schon in diesem Jahre, wie Winkelsesser a. a. O. 25 annimmt) den Heeresbefehl am Rheine zu übertragen (dass D. von der Donau zur Elbe, von dieser unmittelbar westwärts zum Rhein gezogen sei [Wietersheim-Dahn a. a. O.], ist unsichere Hypothese). Anscheinend als Legat des ganzen gallisch-germanischen Verwaltungsgebietes (vgl. Riese Forsch. z. Gesch. der Rheinlande, Frankfurt a. M. 1889, 5ff.) hat D. durch das Sumpfland zwischen Ems und Rhein (nach Knoke Kriegszüge des Germanicus in Deutschland, Berlin 1887, 236ff.; Die röm. Moorbrücken in Deutschland 1895 östlich von der Ems im Norden des Dümmersees) Knüppeldämme, die sog. pontes longi, angelegt (Tac. ann. I 63; s. über dieselben den Art. Pontes). Bei welchem Anlass D. die Moorbrücken aufschütten liess, wissen wir nicht; vielleicht erst im J. 1 n. Chr., als er die Cherusker nötigen wollte, vertriebene Stammesgenossen wiederaufzunehmen, ohne jedoch einen Erfolg zu erzielen (Dio LV 10 a, 3; zur Datierung vgl. 10 a, 4: τὸν Γαίον ....ὑπατεύοντα). Vielmehr scheint seine Einmischung Unruhen unter den germanischen Völkerschaften hervorgerufen zu haben, zu deren Beruhigung vermutlich im folgenden Jahre M. Vinicius, demnach der Nachfolger des D., an den Rhein entsendet wurde (über D.s germanische Statthalterschaft vgl. Mommsen R. G. V 32. Schiller, Abraham, Winkelsesser a. a. O.; betreffs der Zeitbestimmung vgl. Vell. II 104 ante triennium [vor 4 n. Chr.] mit Dio LV 10 a, 3 οὐ μέντοι καὶ πλέον τι τῷ ἔτει ἐκείνῳ ὑπ’ αὐτοῦ ἐπράχθη). [1346]
Aus späterer Zeit ist uns kein Staatsamt des Ahenobarbus bekannt; von Priesterstellungen hatte er die eines Frater Arvalis inne. In den Arvalacten des J. 14 n. Chr. wird er als anwesend genannt (CIL VI 2023 a). Als Augustus am 3. April des J. 13 (Suet. Aug. 101) sein Testament (per aes et libram) errichtete, fungierte D. als Scheinkäufer seines Gesindes und Vermögens (Suet. Nero 4; vermutlich wurde er auch mit einem Legate bedacht, vgl. Suet. a. a. O. Tac. ann. I 8 tertio gradu primores civitatis scripserat). Er war Patron von Milet (s. u.) und der civitates Gurzenses in Africa (CIL VIII 68 Clientelvertrag derselben mit D. und dessen Haus); von gemeindewegen wurden ihm in Athen und Milet, hier zur Zeit seines Consulates, Statuen errichtet, woraus man auf einen vorausgegangenen zeitweiligen Aufenthalt im griechischen Reichsteil schliessen darf (CIA III 581. S.-Ber. Akad. Berlin 1901, 906; nicht ausgeschlossen ist freilich, dass beide Inschriften dem Grossvater des D. Nr. 27 gelten; die milesische Basis trug ursprünglich eine Statue des Lichas, auf der athenischen liest man eine Künstlerinschrift aus früherer Zeit; Raoul Rochette hat daraus geschlossen, dass dies die Statue des Alkibiades gewesen sei, die nach Favorinus (Dio Chrys. XXXVII 40 vol. II p. 27 Arnim) später auf den Namen des Χαλκοπώγων d. i. Ahenobarbus umgenannt wurde, vgl. Brunn Gesch. d. griech. Künstler I 273. Dittenberger im CIA a. a. O. Bernoulli Griech. Ikonogr. I 207. 210). Ahenobarbus starb im J. 25 n. Chr. (Tac. ann. IV 44 vgl. Velleius II 72, 3). Seine Gattin, Antonia maior, hatte ihm drei Kinder geboren: Domitia (Nr. 91), Cn. Domitius Ahenobarbus (Nr. 25) und Domitia Lepida (Nr. 102, vgl. Tac. ann. XII 64. Suet. Nero 5. Plut. Ant. 87; wenn er schon im J. 12 v. Chr. Kinderprivilegien besass [s. o.], müssten ihm andere Kinder früh gestorben sein, da von den überlebenden nur Domitia damals bereits gelebt haben kann). Während sein Zeitgenosse Velleius seine eminentissima ac nobilissima simplicitas lobend erwähnt (II 72, 3), nennt ihn Sueton arrogans, profusus, inmitis und führt zur Charakteristik seines hochfahrenden Wesens u. a. an, dass er als Aedil den Censor L. Munatius Plancus zwang, ihm aus dem Wege zu gehen (Nero 4).