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Dobuni, Volk im südwestlichen Britannien, zuerst in dem aus Tacitus geschöpften Bericht des Dio über die Eroberung der Provinz durch A. Plautius genannt (LX 20, 2 φυγόντων δ’ ἐκείνων – nämlich der Söhne des Kunobellinus – προσεποιήσατο ⟨ὁ Πλαύτιος⟩ ὁμολογίᾳ μέρος τι τῶν Βοδούνων, ὦν ἐπῆρχον Κατουελλανοὶ ὄντες (vielleicht unvollständig), κἀνταῦθα φρουρὰν καταλιπὼν πρόσω ᾔει), wo für das überlieferte Βοδούνων längst Δοβούνων gebessert worden ist. Wahrscheinlich wurde damals in ihrem Gebiet das Castell von Glevum (s. d.) angelegt. Dazu stimmen ihre Sitze nach Ptolemaios (II 3, 12 μεθ’ οὓς [Σίλυρας] Δοβοῦνοι καὶ πόλις Κορίννοιν. 13 τοῖς δὲ Δοβούνοις Βέλγαι ὑπόκεινται), daher beim ) Geogr. Rav. 427, 16 Cironium – für Corinium – Dobunorum. Die spätere Schreibung des Eigennamens Dobunnus (Inscr. Brit. christ. 25) nötigt nicht, auch den Volksnamen so zu schreiben.