15) C. Curtius Chilo, war angeblich Consul mit M. Genucius Augurinus im J. 309 = 445. Der Name ist nicht sicher überliefert: CurtiusVarro de l. l. V 150. Idat. Chron. Pasch.; Γαίος Κούρτιος; Zonar. VII 19; P. CuratiusLiv. IV 1, 1; T. CuratiusCassiod.; Ἀγρίππας Κούρτιος ΧίλωνDiodor. XII 31, 1; Philo Chronogr.; dagegen Γάιος Κοίντιος Dionys. XI 53. Nach Livius bekämpften beide Consuln die bekannten Rogationen des Volkstribunen C. Canuleius und seiner Collegen (IV 2, 1. 6, 1. 6): als diese durchgedrungen waren, leitete C. die ersten Wahlen von Consulartribunen, veranlasste aber durch einen Fehler bei der Auspication ihre Ungültigkeitserklärung (IV 7, 3; Namensform Curatius und Curiatius). Nach Varro a. O. führten Lutatius und Cornelius den Namen des Lacus Curtius (s. u. S. 1892) auf diesen C. zurück, weil er auf Senatsbeschluss ein Blitzgrab (vgl. den Altar bei Ovid. und Suid. o. Nr. 7) an der betreffenden Stelle eingehegt habe. C. ist der einzige Consul seiner Familie, und zwar soll er das Consulat zu einer Zeit bekleidet haben, als es nur den Patriciern zugänglich war, während die späteren Curtii Plebeier sind; ausserdem ist der griechische Beiname befremdend, und auch gegen den Amtsgenossen erheben sich Bedenken; deshalb ist, zumal bei dem Schwanken der Überlieferung, der Name des Consuls C. wahrscheinlich unhistorisch und gefälscht (vgl. Mommsen Röm. Forsch. I 111. Jordan Topogr. I 1, 519 A. 47).