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RE:Canuleius 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C. Trib. pl. 445 v. Chr.
Band III,2 (1899) S. 14991500
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2) C. Canuleius, Tribunus plebis 309 = 445, brachte das nach ihm benannte Gesetz ein, das den Patriciern und der Plebs Conubium gewährte (Cic. rep. II 63. Liv. IV 1, 1). Dionys hat es auffallenderweise nicht erwähnt; dagegen weiss [1500] Florus (I 25. Ampel. XXV 3) gar von einer Secession auf den Ianiculus, die durch die Parteikämpfe wegen der Rogation des C. veranlasst wurde, eine vollständig unglaubwürdige Angabe. C. beteiligte sich auch bei dem Antrage seiner Amtsgenossen, dass den Plebeiern der Zutritt zum Consulat eröffnet werden sollte (Liv. IV 1, 6. 2, 7. 3, 1–6, 5. Dionys. XI 57. 58).