8) Q. Cornificius, war Q. f. nach CIL VI 1300 a, und zwar Sohn von Nr. 7 nach Cic. ad fam. XII 28, 2; vgl. ad Att. XII 14, 2. Ende April 704 = 50 verlobte er sich mit der Tochter der berüchtigten Aurelia Orestilla (Cael. an Cic. ad fam. VIII 7, 2, vgl. o. Bd. II S. 2544 Nr. 261). Er war damals noch ein ganz junger Mann (adulescens) und erhielt erst im J. 706 = 48 die Quaestur. Caesar schickte ihn im Sommer dieses Jahres mit propraetorischem Imperium und mit zwei Legionen nach Illyricum, wo er die ersten Proben seiner Umsicht und Tüchtigkeit ablegte. Es gelang ihm, durch Einnahme der festen Plätze die Provinz für Caesar zu gewinnen und die Schiffe der Pompeianer, die sich nach der Niederlage bei Pharsalos (9. August) unter dem Befehl des M. Octavius hierher flüchteten, vor ihrer Vereinigung grösstenteils abzufangen (Bell. Alex. 42, 2f.; vgl. Caesars Rede bei Pharsalos: ὡς δύο μὲν αὐτῷ τάγματα Κορφίνιος ἄγων ἐγγύς ἐστιν Plut. Cacs. 43, 1). Da aber Caesar erwarten [1625] musste, dass für viele seiner unterlegenen Gegner Illyricum der bequemste Sammelplatz sein werde, während er selbst im Orient festgehalten würde, sandte er den aus der Verbannung zurückberufenen Consular A. Gabinius dorthin. Aber dessen allzu kühnes und unvorsichtiges Vorgehen liess die Caesarianer in kurzer Zeit alle errungenen Erfolge einbüssen und in die grösste Bedrängnis geraten. Gabinius selbst starb, als er in Salonae belagert wurde; C, der so lange unter seinem Befehl gestanden hatte, übernahm wieder das Commando und schickte dringende Hülfsgesuche an P. Vatinius nach Brundisium (Bell. Alex. 43, 4. 44, 1). Noch im Winter, in den ersten Monaten des J. 707 = 47, kam Vatinius mit einer eilig zusammengerafften und notdürftig ausgerüsteten Flotte herbei und gewann einen grossen Sieg bei der Insel Tauris über die weit überlegene des Octavius; damit waren die Pompeianer endgültig aus der Adria verjagt, und die ganze Provinz Illyricum unterwarf sich wieder dem C. (Bell. Alex. 47, 5). Im Sommer 707 = 47 kehrte dieser dann nach Rom zurück und wurde von Caesar durch die Verleihung der Praetur und des Augurates belohnt. Beide Titel giebt ihm die stadtrömische Inschrift CIL VI 1300 a; augur heisst er auf seinen Münzen (Mommsen Münzwesen 653), und die Zeit der Verleihung dieser Würde ergiebt sich daraus, dass ihn Cicero in den beiden ersten Briefen (ad fam. XII 17. 18) mit collega, nämlich im Augurat, anredet (vgl. ad fam. XII 22, 1: Antonius als Augur gemeinsamer collega beider, ebenso 25, 6 Hirtius und Pansa). Dass C. in den letzten Monaten von 707 = 47 Praetor gewesen sei, ist eine Vermutung von Hölzl (Fasti praetorii 86); wenn man aber die Sendung in den Orient als eine ausserordentliche betrachtet, so wird man eher zu der älteren Ansicht neigen, dass die Praetur erst ins J. 709 = 45 gehöre (vgl. auch Willems Le sénat de la rép. rom. I 590, 13). Während seines Aufenthalts in der Hauptstadt 707 = 47 nahm er von dem Hause des Pompeius (dem in den Carinen? vgl. darüber Bd. III S. 1590) Besitz und begann es umzubauen (Plut. Caes. 51, 2 Κορφίνιος wie 43, 1, s. o. S. 1624, 67); er trat damals in freundschaftlichen Verkehrmit Cicero. Dessen Briefe an C. liegen von diesem Zeitpunkt an vor, ad fam. XII 17-30 (im folgenden nur nach den Nummern citiert). Für den ältesten hält O. E. Schmidt (Briefwechsel des Cicero 252) das kleine im Senat geschriebene Billet 20, worin von einer über Sinuessa, Cumae, Pompeii führenden Reise des C. die Rede ist; aber ebensowohl wie die Reise in den Orient, im Anfang 708 = 46, kann es die nach Africa 710 = 44 sein, wie Ganter (Philol. LIII 141f.) vermutet, so dass dieser Brief in der richtigen chronologischen Reihenfolge stehen würde. Zeitlich gehören die drei ersten Briefe 17–19 zusammen; sie fallen in die letzten Monate von 708 = 46 (wesentlich übereinstimmend Schmidt a. O. 252–256. Ganter a. O. 137f.). 17, 1 schreibt Cicero: Ex Syria nobis tumultuosiora quaedam nuntiata sunt, quae quia tibi sunt propiora quam nobis, tua me causa magis movent, quam mea. 18, 1: Quod mihi videor ex tuis litteris intellegere, te nihil commissurum esse temere nec ante quam scisses, quo iste nescio qui Caecilius Bassus erumperet, quidquam [1626] certi constituturum, id ego et speraratam cet. 19, 1: Bellum, quod est in Syria, Syriamque provinciam tibi tributam esse a Caesare ex tuis litteris cognovi. Aus diesen Stellen ist zuerst von Hölzl a. O. geschlossen worden, dass C. als Statthalter nach Kilikien gegangen sei, da die Statthalter der anderen Syrien benachbarten Provinzen in diesem Jahre bekannt sind; deshalb weist ihn Cicero 19, 2 auch auf das Vorbild des M. Calpurnius Bibulus, der dieselbe Provinz verwaltet hatte, hin. Aber das Commando in Syrien, d. h. den Kampf gegen die Erhebung des Q. Caecilius Bassus (s. o. Bd. III S. 1198) hat C. jedenfalls nur als der nächste Nachbar Syriens provisorisch bis zum Eintreffen eines neuen Statthalters und eines neuen Heeres erhalten; aus Mangel an Mitteln konnte er auch nichts thun, als seine eigene Provinz schützen, wie die Vergleichung von 19, 2 mit Dio XLVII 27, 1 ergiebt. Im J. 709 = 45 scheint C. in Rom gewesen zu sein, vielleicht als Praetor. Die einzige Anspielung auf ihn aus dieser Zeit macht allerdings dagegen bedenklich: ein Gläubiger des C. will sich an Cicero halten, der für ihn Bürgschaft geleistet habe (oder für seinen Vater, Cic. ad Att. XII 14, 2 aus Astura am 8. März 709 = 45). Im J. 710 = 44 erhielt C. als Statthalter mit proconsularischem Imperium die Provinz Africa vetus; da er sie nach seiner ausdrücklichen Erklärung bei Appian. bell. civ. IV 53 vom Senat erhalten hat, aber zugleich, wie sich aus allem ergiebt, mit Zustimmung des M. Antonius, so hat Ganter (Philol. LIII 142) mit Recht vermutet, dass die Verleihung in den ersten Tagen nach Caesars Ermordung auf Grund der acta Caesaris erfolgt sei. Im Sommer ging C. in die Provinz ab und zeigte seine Hinneigung zur Senatspartei so deutlich, dass Antonius, der sich mit ihr völlig überworfen hatte, ihn zu beseitigen suchte; er griff ihn in seinen Reden an (22, 1) und wusste ihm in der Provinz Schwierigkeiten zu bereiten (23, 1). Als in der abendlichen Senatssitzung am 28. November Antonius, ehe er Rom verliess, eine neue Verlosung der praetorischen Provinzen durchsetzte, wurde die des C. dessen Vorgänger C. Calvisius Sabinus (s. o. Bd. III S. 1411 Nr. 13) aufs neue übertragen (Cic. Phil. III 26). Am 20. December wurde diese Verteilung der Provinzen durch einen neuen Senatsbeschluss aufgehoben und C. auf seinem Posten bestätigt, bis der Senat ihn ablösen lasse (22, 3. 25, 2). Als der anerkannte Führer der Senatspartei unterhielt Cicero in diesen und den folgenden Monaten einen lebhaften Briefwechsel mit C., dessen Hauptzweck es war, den Statthalter zu standhaftem Aushalten bei der guten Sache zu ermuntern (z. B. Ende December 22, 4: Haec res magna est: fac ut provinciam retineas in potestate rei publicae. Januar 711 = 43, 24, 1: Te tamen hortor, ut omni cura in rem publicam incumbas). Cicero stellte ihm auch eine Belohnung in Aussicht und erwirkte sie. Am 19. März 711 = 43 wurde dem C. nach Ablauf seines Amtsjahres durch einen ehrenvollen Senatsbeschluss das Imperium prorogiert (Hauptinhalt von 25, 1f.) und gleichzeitig oder bald nachher eine der drei Legionen des Statthalters von Africa nova, T. Sextius, überwiesen (Appian. bell. civ. III 85), worauf Calvisius auf seine Ansprüche [1627] endgültig verzichtete (25, 2). Es scheint, dass sich C. gelegentlich schwankend gezeigt hatte (vgl. die unklaren Andeutungen über die Sache des Sempronius 22, 4. 25, 2. 5); jetzt nach seiner Bestätigung schärfte ihm Cicero seine Verpflichtung gegen den Senat noch nachdrücklicher ein (25, 5: Tu fac ut magno animo sis et excelso cogitesque omnem dignitatem tuam cum re publica coniunctam esse debere), und C. erwiderte mit einem Gelübde der Treue (28, 2), schien auch, wenngleich bedenklich, bessere Garantien dafür zu geben, als bisher (28, 1). Die Schlacht bei Mutina und ihre Folgen verschlimmerten jedoch auch seine Lage, wie namentlich der letzte im Juni geschriebene Brief Ciceros lehrt. C. beschwerte sich, dass Cicero ihn nur mit Empfehlungen processführender Leute behellige (30, 1) – die Briefe 21. 24, 3. 26. 27. 29 sind solche Empfehlungsschreiben – und nicht das für die Rüstungen notwendige Geld beschaffen könne (28, 2. 30, 4. 6); er scheint auch mit seinen Legaten Schwierigkeiten gehabt zu haben (30, 7). Cicero aber vermochte nichts zu thun, als gute Worte zu geben; er schloss wieder (30, 7): Velim tibi persuadeas non esse mihi meam dignitatem tua cariorem. Der Abschluss des Triumvirats entschied das Schicksal beider, nur nicht gleich rasch. C. weigerte sich, das Triumvirat anzuerkennen; er nahm flüchtige Proscribierte bei sich auf (Appian. bell. civ. IV 36) und leistete dem Sex. Pompeius Zuzug (Dio XLVIII 17, 6); auf die Aufforderung des T. Sextius im Namen der Triumvirn, seine Provinz abzugeben, antwortete er mit der Berufung auf den Senatsbeschluss vom 20. December 710 = 44 (Appian. IV 53, vgl. Cic. ad fam. XII 22, 3). Es kam zum Kriege zwischen C. und Sextius, und zwar nahm dieser Krieg den grössten Teil des J. 712 = 42 in Anspruch. Die erhaltenen Berichte darüber Liv. ep. CXXIII. Appian. bell. civ. IV 53–56. Dio XLVIII 21, 1–6. Hieron. zu Euseb. chron. II 139 n Schöne sind von Ganter Provincialverwaltung der Triumvirn (Strassbg. 1892) 18–21, vgl. Philol. LIII 144ff. richtig behandelt worden: Sextius drang zuerst gegen Hadrumetum vor, wurde aber von den überlegenen Streitkräften des C. wieder vertrieben und bis in seine eigene Provinz verfolgt. C. nahm infolgedessen den Imperatortitel an (Münzen mit Aufschrift: Q. Cornufici. augur. imp. Mommsen Münzwesen 653), und sein Heer belagerte den Gegner in Cirta (Constantine, s. o. Bd. III S. 2586f). Doch durch den Übertritt der früher von P. Sittius geführten Truppen und von dessen Mörder, dem Numider Arabio, auf die Seite des Sextius, wandte sich das Kriegsglück; die Legaten des C. mussten nach Africa vetus zurückweichen; bei Utica kam es zu einem entscheidenden Kampfe, in dem C. selbst fiel (vgl. noch Gardthausen Augustus I 142f.). Da die Anhänger des C. teilweise nach Sicilien zu Sex. Pompeius flüchteten (Appian. IV 56, der freilich von Proscribierten spricht), könnte man die Freigelassenen eines Q. Cornificius auf zwei syrakusanischen Inschriften (CIL X 8314. 8315) dazu rechnen: vielleicht hängt auch der Q. Cornificius Q. f. Arn(ensi tribu), der in einer Stadt der Africa vetus einen Tempel baute (CIL VIII 1441), mit ihm zusammen. C. gehörte zu derselben Tribus [1628] wie Rhegion in Unteritalien (Cic. ad fam. XII 25, 2), doch ist diese nicht bekannt.