371) (Cornelius) Sisenna. Da das Cognomen Sisenna sich in republicanischer Zeit nur bei den Corneliern zu finden scheint, so ist es vielleicht möglich, dass der nur Sisenna genannte Sohn des A. Gabinius Consuls 696 = 58 nicht dessen leiblicher Sohn, sondern etwa ein Stiefsohn war und zu den Cornelii gehörte. Sein wirklicher Vater könnte in diesem Falle Nr. 374 gewesen
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sein. Im J. 698 = 56 war er mit seinem Vater in Syrien; nach Dio XXXIX 56, 5 liess Gabinius, während er selbst gegen Aristobulos II. von Iudaea ins Feld zog, in seiner Provinz Σισένναν τε τὸν υἱὸν κομιδῇ νέον ὄντα καὶ στρατιώτας μετ’ αὐτοῦ πάνυ ὀλίγους, nach Joseph. ant. Ιud. XIV 92 schickte er vielmehr gegen Aristobulos στρατιώτας καὶ ἡγεμόνας Σισένναν τε καὶ Ἀντώνιον καὶ Σερουίλιον. Im J. 700 = 54 warf Sisenna sich bei dem ersten Processe des Gabinius dem Ankläger C. Memmius zu Füssen; der Übermut, mit welchem dieser, seines Sieges gewiss, ihn behandelte, empörte die Richter und trug dazu bei, dass sie den schwerbelasteten Angeklagten freisprachen (Val. Max. VIII 1 abs. 3: filius Gabinii Sisenna).