6) Bei Strab. XVII 838 wird eine Gegenüberstellung von Örtlichkeiten der Kyrenaïka mit solchen auf der Insel Kreta gegeben , Apollonia (Kyren.) soll dem Κριοῦ Μέτωπον (Kretas) entsprechen, Chersonasos (Kyr.) dem Matalon (Kr.), der Grosse Hafen oder Panormos (Kyr.) der Chersonasos (Kr.). Da es heisst καθ’ ὃν ἡ ἐν Κρήτῃ Χερρόνησος ἵδρυται, ist wohl unter Ch. eine Stadt zu verstehen. Es geht also kaum an, χερρόνησος als Appellativum zu fassen. Entweder liegt bei Strabon ein Irrtum vor, da Ch. an der Nordküste Kretas liegt (die Entfernungszahl der verglichenen Örtlichkeiten etwa 3000 Stadien ist für die zwei bekannten kretischen Chersonasoi viel zu gross), oder wir müssen (wogegen der Artikel ἡ spräche, der auf etwas Bekanntes hinweist) eine dritte Örtlichkeit Ch. auf Krete annehmen, s. Chersonesos Nr. 5.