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RE:Caupona

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Herberge zum Übernachten, Schenkwirtschaft
Band III,2 (1899) S. 18061808
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Caupona, sowohl eine Herberge zum Übernachten und caupo, copo der Wirt derselben (Cic. de div. [1807] I 57; de inv. II 14; in Pis. 53. Dig. IV 9, 1–6 und öfter, s. Wirtshäuser) als eine Schenkwirtschaft bezw. der Inhaber derselben, Dig. XXXIII 7, 13. XXIII 2, 43, von der popina so unterschieden, dass diese mehr Speisewirtschaft ist, während an dem Namen C. (wie an κάπηλος Plat. Gorg. 518 c) vor allem die Vorstellung des Weinhandels haftet. Buecheler Carm. epigr. 930 (Wandinschr. aus Pompeii). Martial. I 56. II 48, aus welchen Stellen auch hervorgeht, dass die Copones in dem Rufe standen, den Wein mit Wasser zu fälschen, wie sie überhaupt übel beleumdet waren, Hor. sat. I 1, 29. 5, 4. Da aber, wie in den Popinae Wein (Plaut. Poen. 835. Cic. pro Mil. 65), so in den C. Speisen zu haben waren (Dig. XXXIII 7, 13), so ist eine Grenze zwischen beiden nicht zu ziehen und können beide hier gemeinsam behandelt werden. Beides heisst griechisch καπηλεῖον. Dergleichen Locale, in älterer Zeit nur von den niederen Klassen besucht (für Griechenland Isocr. VII 49) und demgemäss einfach – ihre Unreinlichkeit und die schlechte Gesellschaft in ihnen wird öfter hervorgehoben, Hor. sat. II 4, 62; ep. I 14, 21. Iuv. 8, 172 – dienten gegen Ende der Republik und wohl schon früher den Schwelgereien auch reicher Leute: luxuria popinalis, Apul. met. VIII 1; vgl. Cic. in Pis. 13. Catull. 37, 1. Suet. gramm. 15. Iuv. 8, 158. Martial. V 70. Die ersten Kaiser suchten dies zu bekämpfen, indem sie ihnen nur den Verkauf der einfachsten Speisen – Kraut und Hülsenfrüchte, kein Fleisch – gestatteten; so Tiberius (Suet. 34), Claudius (Cass. Dio LX 7, 7), Nero (Suet. 16), Vespasian (Cass. Dio LXII 14, 2), vergeblich, wie die häufige Wiederholung beweist. In einfacheren C. sass man auf Stühlen (sellariolae popinae Martial. V 70, 3), doch fehlte es nicht an besser eingerichteten, in denen man auf dem Lectus lag, Copa 6. Iuv. VIII 173. Häufig waren die C. mit Bordellwirtschaft verbunden, Dig. XXIII 2, 43, 9; lebhaft werden die in einer besseren C. gebotenen Genüsse geschildert in der ps.-vergilischen Copa. In Pompeii sind C. in grosser Zahl erhalten, darunter eine (Reg. I ins. 2 nr. 24) durch die schon citierte Inschrift als solche bezeugt. Dass sie auch Speisewirtschaft war, beweisen die gemauerten Speisebetten im Garten und mehrere Speisezimmer, Bull, d. Inst. 1874, 252. Eine andere ebendaselbst (Reg. IX ins. 5 nr. 16. Bull. d. Inst. 1879, 209) besteht aus einem Atrium, zwei Speisezimmern, einer Küche und einer Kammer, deren obscoene Malereien keinen Zweifel lassen, dass sie der Prostitution diente, zahlreiche andere aus einem auf die Strasse geöffneten Laden mit einem oder zwei Hinterzimmern. Beistehend Grundriss einer besonders charakteristischen C. (Reg. VI ins. 10 nr. 1): a ist der Laden, mit Verkaufstisch 1 und Herd 2, b ein Speisezimmer mit besonderem Eingang von der Strasse; die Wandmalereien zeigen die Gäste, wie sie auf Stühlen sitzend essen, trinken und Würfel spielen (Helbig Wandgem. 1504f., eine dieser Scenen auch bei Becker-Göll Gallus III 43), ausserdem einen auf einem Wagen ruhenden Schlauch, aus dem der Wein in Amphoren gefüllt wird (Helbig 1487). Letztere Darstellung ist wiederholt in dem Durchgangsraume c (mit Thür in das Innere des Hauses), daneben der Transport des Schlauches auf dem Wagen (Helbig [1808] 1486. 1488). In d erweckt der erotische Charakter der Wandmalereien (fischende Aphrodite, Polyphem und Galatea, Helbig 353. 1044) den Verdacht, dass dieser Raum der Prostitution diente. Becker-Göll Gallus III 37. Marquardt Privatl.² 469. Daremberg-Saglio Dict. d. Ant. I 973.

[Mau. ]