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RE:Caesarius 6

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Flavius, Cos. 397 n. Chr.
Band III,1 (1897) S. 13001302
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6) Flavius Caesarius, Consul 397 (De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I 442. 443. 445. 449. 450. 451. 454. 455. 458), unter dem Namen Typhos Vertreter des bösen Princips bei Synesios Αἰγύπτιοι ἢ περὶ προνοίας. Er war der Sohn des Palladius Rutilius Taurus Aemilianus, Consuls 361 (Synes. 88 a), der ältere Bruder des Aurelianus, Consuls 400 (Synes. 90 a. 94 a. 110 a. 126 d). Schon als Greis vermählte er sich, vielleicht zum zweitenmal, mit einer jungen Frau, die auf ihn einen grossen Einfluss ausübte (105 b). Sie hing der arianischen Secte der Makedonianer an (Sozom. IX 2) und mag dazu beigetragen haben, die von seinem Vater ererbte Neigung zum Arianismus (Synes. 115 b. 121b) in C. zu festigen. Nach ihrem frühen Tode bereitete er sich sein eigenes Grab bei dem ihrigen und errichtete dabei in der Nähe von Constantinopel eine prächtige Kirche des hl. Thyrsos (Sozom. a. O.). Eine sinnliche Natur von ungezügelter Leidenschaftlichkeit (90 d), dem Wein und den Weibern ergeben (91 b. 104 c. 107 c. d), in seinem Verhalten höchst ungleichmässig (91 a. 93 a. b) und vielleicht geistig nicht ganz gesund (93 a), verachtete er Philosophie und Rhetorik (90 c. 93 c) und bewunderte nur die rohe Körperkraft (91 a). Daher vertrat er am Hofe im Gegensatz zu seinem Bruder, mit dem er in offenkundiger Feindschaft lebte (90 d. 91 c. 107 b. 112 d), die Partei der Germanen (94 b. 109 a. 121 b. 122 b). Er eröffnete seine Laufbahn in einem Finanzamte, wahrscheinlich [1301] als Rationalis irgend einer Dioecese, und wurde angeklagt, sich dabei des Unterschleifs und der Bestechlichkeit schuldig gemacht zu haben (92 a); später verwaltete er mehrere Provincialämter (92 b), einen Teil derselben noch unter Iulian und Valens; denn schon vor Theodosios hatte er mehr als einem Kaiser gedient (Lib. or. I 680). Als Magister officiorum ist er von 387 (Theodor. h. e. V 19. Lib. or. I 678) bis 389 (Cod. Theod. VIII 5, 49) nachweisbar. In der Fastenzeit 387 wurde er mit dem Magister militum Hellebicus nach Antiochia geschickt, um die Stadt für ihren Aufstand zu strafen (Theodor. a. O.), zeigte sich aber bei der Untersuchung sehr milde. Nach Einleitung derselben reiste er in fabelhafter Eile zum Kaiser Theodosius zurück und erwirkte bei ihm Begnadigung (Sievers Libanius 177). Dies bildet den Gegenstand einer Rede, welche Libanius zu seinem Lobe gehalten hat (I 678—696). Nach der Ermordung des Rufinus (27. Nov. 395) wurde er an dessen Stelle Praefectus praetorio Orientis (Philost. XI 5); doch wurde ihm ein College in der Person des Eutychianus (s. d.) beigegeben. Als Inhaber dieses Amtes lässt er sich von 395—398 nachweisen (395 Cod. Theod. X 6, 1. XII 1, 150. XVI 5, 27; 396 Cod. Theod. VI 3, 2. 26, 7. 27, 10. VII 4, 21. VIII 17, 1. IX 1, 18. 38, 9. 42, 14. 15. XV 1, 34. 35. XV 6, 1. XVI 5, 31. 32. 7, 6. 10, 14; 397 Cod. Theod. VI 2, 14. 26, 9. 10. VIII 15, 8. IX 26, 1. XI 8, 1. XVI 8, 13; 398 Cod. Theod. XVI 2, 32; vgl. Cod. Iust. XI 70, 4. Synes. de prov. 92 c ff.), dürfte es aber wohl während der ganzen Zeit, welche die Herrschaft des Eutropios dauerte, behauptet haben. In dessen Sturz (399) wurde er mit verwickelt und entging der Verbannung nur durch die Gnade seines Bruders (Synes. de prov. 96 b. 97 a. 102 d. 124 a). Seine Bemühungen, an Stelle des Eunuchen selbst die Herrschaft über den schwachen Arcadius zu gewinnen, waren vergeblich gewesen (95 d). Er soll dann durch Vermittlung seiner Frau, die mit der Gattin des Gainas befreundet war, diesen aufgehetzt haben, gegen Constantinopel zu marschieren und die Auslieferung des Aurelian zu verlangen (108 b ff.). Als die Gothen bei Chalkedon standen, ging er heimlich in ihr Lager (110 b) und wirkte dort für die Hinrichtung seines Bruders (111 a). Nachdem dieser gegen seinen Willen nur verbannt worden war (400), übernahm er selbst die Praefectur und die Leitung des Kaisers (111 c. 400 Cod. Theod. I 35, 1; 401 Cod. Theod. VIII 5, 62; falsch datiert Cod. Iust. VII 41, 2, wohl in das J. 402 zu setzen). Im Gegensatz zu dem gar zu freigiebigen Regiment des Aurelian war er sehr strenge in der Steuererhebung, erhöhte die Lasten der Städte (111 c) und machte die Vergünstigungen und Privilegien, welche sein gutmütiger Bruder im Übermasse erteilt hatte, meist wieder rückgängig (112 c. 114 b). Sein eigenes Vermögen soll er durch Ämterhandel bereichert haben (111 d), und auch seine Frau soll der Bestechung zugänglich gewesen sein (112 c). Er wirkte dahin, dass den Gothen in Constantinopel eine arianische Kirche eingeräumt werde (115 b), und als sie aus der Stadt geflüchtet waren, suchte er den zurückgebliebenen Rest vergeblich gegen die Volkswut zu schützen (121 a). Obgleich er seine Stellung durch Gainas erhalten hatte, [1302] überdauerte sie doch dessen Katastrophe (114 d. 115 b. 121 d. 125 c). Erst 402 wurde er als Mitverschworener der Barbaren vor das Gericht des Senats gestellt und seines Amtes entsetzt (122 d), aber durch die Fürsprache seines Bruders, der wieder an seine Stelle trat, zum zweitenmal begnadigt (124 a). Seeck Philol. LII 450.

[Seeck. ]