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RE:Aurelianus 11

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Orientalischer cos. 400 n. Chr.
Band II,2 (1896) S. 24282429
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11) Orientalischer Consul im J. 400, unter dem Namen Osiris in der Schrift des Synesios Αἰγύπτιοι ἢ περὶ προνοίας verherrlicht. Er war der Sohn des Palladius Rutilius Taurus Aemilianus, Consuls 361 (Synes. 88a), der jüngere Bruder (Synes. 90 a. 94 a. 110 a. 126 d) des Harmonius (Joh. Ant. frg. 187) und des Caesarius, Consuls 397, der bei Synesios unter dem Namen Typhos erscheint, der Vater eines einzigen Sohnes (Synes. 105 d. 115 b), des Taurus (Synes. epist. 31), der 428 Consul wurde. Er war schwächlich und klein (90 d), gutmütig und daher nur zu sehr geneigt, als er politische Macht besass, mit Geschenken, Steuerbefreiungen und Privilegien Luxus zu treiben (103 d. 113 b. Anthol. Planud. IV 73, 4). Von seinem Vater, dem Verfasser des Werkes de re rustica, hatte er ein reges litterarisches Interesse geerbt (90 a. 103 b. 104 a. 113 c); er war Gönner des Synesios (113 a. epist. 61) und liess sich während seiner Verbannung, vermutlich durch Hypatia, selbst in die Mysterien der neuplatonischen Philosophie einweihen (123 d). Er begann seine Laufbahn als Adsessor magistri militum und wurde dann Magister officiorum, wahrscheinlich am Hofe des Theodosius (92 a). Hier nahm er 383 schon eine ansehnliche Stellung ein und hatte, der Sinnesart seines Kaisers gemäss, seine Frömmigkeit als Gründer einer Kirche des heil. Stephanos bei Constantinopel bethätigt (Vit. S. Isaacii 4, 18, Act. SS. Mai. VI 610). 393 war er Stadtpraefect von Constantinopel (Synes. 92 a. Cod. Theod. I 1, 3. 28, 4. VI 2, 10. 3, 1. 4, 26. XII 1, 130–132. 138. XIV 17, 11. 12. XV 1, 29. 30. Cod. Iust. V 33, 2). Nach dem Sturze des Eutropios (399) stritten am Hofe des Arcadius zwei Parteien um die Herrschaft; die eine vertrat die Interessen des Stilicho, die andere suchte den Einfluss des barbarischen Elementes möglichst aus der Verwaltung zu beseitigen (Synes. de reg. 22 a.). An der Spitze der ersteren stand der Bruder des A. (de prov. 94 b. 109 a. 121 b. 122 b). Doch gelang es der Kaiserin Eudoxia, ihn zu beseitigen und dem A., welcher als Feind der Germanen galt (108 d) und zu ihrem Günstling Johannes in nahen Beziehungen stand (Zos. V 18, 8), die Praefectura praetorio Orientis zu verschaffen (Cod. Theod. II 8, 23. IX 40, 17. XV 6, 2). Aus Asien, wo er sich damals aufhielt (Synes. de prov. 94 b. 95 c. 96 a), wurde er nach Constantinopel berufen und übernahm mit dem Amte zugleich die Herrschaft über den schwachen Kaiser. Den verbannten Eutropios rief [2429] er zurück, machte ihm den Process und liess ihn hinrichten (Philost. XI 6 = Migne Gr. 65, 601); den Caesarius, der als Mitschuldiger des Eunuchen mit der Verbannung bedroht war, begnadigte er (96 b. 97 a. 102 d. 124 a). Die Feindschaft des Stilicho gegen ihn kam bald darin zum Ausdruck, dass das Consulat, welches ihm für das J. 400 übertragen war (124 a), im Westreiche nicht verkündigt wurde (De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I 484). Gainas, der mit Stilicho in enger Verbindung stand und neben dem allgemeinen Barbarenhasse des A. (108 d) einen Process wegen verräterischer Kriegführung gegen Tribigild fürchtete (108 c), rückte mit seinen Truppen vor Chalkedon und forderte die Auslieferung des Praefecten und seiner Parteigenossen Saturninus und Johannes. Sie gaben sich freiwillig in seine Hände, das Heer hielt Gericht über sie, und obgleich Caesarius den Tod seines Bruders forderte, begnügte sich Gainas damit, sie mit seinem Schwerte nur zu berühren und dann ohne Confiscation ihres Vermögens in die Verbannung zu schicken (111 a. 121 c. Zos. V 18, 6–9. Socr. VI 6. Sozom. VIII 4. Joh. Chrys. Ὁμιλία ὅτε Σατορνῖνος καὶ Αὐρηλιανὸς ἐξωρίσθησαν Migne Gr. 52, 413). Dies geschah 400 (Zos. a. O. Socr. a. O.), nach dem 21. April, an dem die Consules suffecti antraten (CIL I² p. 316. Symm. epist. VI 40), da A. von Sokrates und Sozomenos schon Consularis genannt wird. Caesarius erhielt seine Stelle und behauptete sie auch nach dem Tode des Gainas (114 d. 115 b. 121 d. 125 c), bis er 402 als Mitverschworener der Gothen vor ein Gericht gestellt, aber wieder durch den Einfluss des A. begnadigt wurde (122 d. 124 a). Denn dieser hatte sich den ihm beigegebenen Wächtern durch die Flucht entzogen (Zos. V 23, 1), wurde jetzt zurückgerufen, mit grossem Prunk und Volksjubel in Constantinopel empfangen und zum drittenmal (die Stadtpraefectur mitgerechnet) zum Praefecten ernannt (123 d. Anthol. Panud. IV 73, 1). Zu dieser Würde erhielt er jetzt auch noch das Patriciat (124 c. Anthol. Planud. IV 73, 2), und der Senat von Constantinopel setzte ihm eine vergoldete Statue, deren Inschrift in der Anthologia Planudea erhalten ist. In diesem Amte ist er nachweisbar von 402 (Synes. epist. 61. Cod. Theod. IV 2, 1. V 1, 5, wo für das dritte und vierte Consulat der Kaiser das fünfte zu setzen ist; vgl. Ztschr. f. Rechtsgesch. X 31. Krüger Comment. Mommsenianae 75) bis 404 (Synes. epist. 31. 38). Er dürfte wohl der Praefect gewesen sein, der im Juni 404 den heiligen Johannes Chrysostomos in Fesseln durch seine Apparitoren in die Verbannung führen liess (Pallad. dial. 11 = Migne Gr. 47, 36). Der Tod seiner Gönnerin Eudoxia (6. October 404) scheint seine Abdankung herbeigeführt zu haben; jedenfalls trat Ende 404 als Praefect und Leiter der orientalischen Politik Anthemius an seine Stelle. Später wird er nicht mehr erwähnt, und da er ein bejahrter Mann war (124 c), dürfte er wohl bald nachher gestorben sein. An ihn gerichtet Synes. epist. 31. 34. 38. Nil. epist. I 54 = Migne Gr. 79, 106. Seeck Philol. LII 442.

[Seeck. ]