RE:Aspasia 1
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Tochter des Axiochos | |||
Band II,2 (1896) S. 1716–1721 | |||
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Aspasia (Ἀσπασία). 1) Aus Milet, des Axiochos Tochter (Plut Per. 24, 2. Diodor. v. Ath. in Schol. Plat. Menex. 235 e. Clem. Alex. strom. 124 p. 264, 22 S. Harpokr. Suid.), die zweite Gattin des Perikles. Die Nachricht des Herakleides Pontikos περὶ ἡδονῆς bei Athenaios XI 533 d, dass sie aus Megara stamme oder aus Megara nach Athen gekommen sei, ist falsch und beruht wahrscheinlich auf einem Missverständnis (vgl. Ad. Schmidt Das perikleische Zeitalter I 1877, 290). Dass wir von A. etwas mehr als von anderen Frauen des 5. Jhdts. wissen, hat zunächst ihre Verbindung mit Perikles veranlasst, freilich ist unser Wissen gering genug. Die einzige unmittelbar gleichzeitige Quelle für A.s Leben ist die Komoedie, dann kommen dazu die Schilderungen der Sokratiker; auf diese beiden Überlieferungsschichten, ihre Erklärung und Ausführung gehen die Nachrichten des späteren Altertums zurück. Weshalb und auf welchem Wege A. nach Athen gelangte, wie sie mit Perikles bekannt wurde, wissen wir nicht. Eine ganz unsichere Vermutung ist es, dass sie durch ihren grossen Landsmann Hippodamos von Milet (s. d.), der in der Mitte des 5. Jhdts. in Athen thätig und mit Perikles befreundet war, Gelegenheit fand, Athen aufzusuchen und Perikles kennen zu lernen. Die Zeit des Beginns ihrer Beziehungen zu Perikles lässt sich jetzt genau auf die vierziger Jahre des 5. Jhdts. bestimmen.
Die Geburt des Sohnes der A. von Perikles, des jüngeren Perikles (Plut. Per. 24, 6. 37, 5. Schol. Plat. Menex. 235 e. Harpokr. Suid. s. Ἀσπασία u. δημοποίητος. Lexic. Seguer. bei Bekker Anecd. I 453), muss spätestens etwa zwischen 445 [1717] und 440 fallen, da dieser Sohn wahrscheinlich bereits 410/9 Hellenotamias war (CIA I 188, 8) und sich nicht besonders früh am Staatsleben beteiligt zu haben scheint (Eupol. Δῆμοι frg. 98 K.). Dazu stimmt, dass A. beschuldigt wurde, den samischen Krieg im J. 441 veranlasst zu haben (s. u.). Andererseits lässt sich Perikles Verbindung mit A. kaum vor dem J. 449 ansetzen, da Perikles noch 451/0 das bekannte Gesetz durchbrachte, dass künftighin als Vollbürger nur der Sohn eines attischen Bürgers und einer Bürgerin gelten solle (Aristot. . 26, 4 jetzt entscheidend gegen Duncker S.-Ber. Akad. Berl. 1883, 935ff. = Abhandlungen aus d. griech. Gesch. 1887, 124ff.; vgl. Plut. Per. 37. Ael. var. hist. VI 10. XIII 24. Suid. s. δημοποίητος). Damals lebten schon seine zwei Söhne erster Ehe, Xanthippos und Paralos (Plut. Per. 37, 3); Xanthippos war, als er um 430 starb, bereits verheiratet (Plut. ebd. 36, 1, vgl. Stesimbrotos bei Athen. XIII 589 d und Plut. ebd. 13, 11. 36, 3). Bestätigend tritt hinzu, dass Perikles die Ehe mit der Mutter der Söhne kaum vor 453 etwa eingegangen sein kann, weil Kallias, der Sohn dieser Frau aus ihrer ersten Ehe mit Hipponikos, schwerlich lange vor 453 geboren ist: er amtierte noch 392 als Stratege (Xen. hell. IV 5, 13) und beteiligte sich noch 371 an den Friedensverhandlungen in Sparta (ebd. VI 3, 2–6). Eine eigenartige und in ihrer dramatischen Romantik von den Alten schon verschiedentlich bemerkte Fügung hat Perikles, da er eben dabei war, die von ihm mit entfesselte Demokratie in geordnete Bahnen zu lenken, da er alle fremden Elemente der Bürgerschaft nach Möglichkeit hatte beseitigen und die Heirat eines Bürgers mit einer fremden Frau für die Zukunft als nicht vollgültig hatte erklären lassen, die Fremde A. kennen und lieben lehren. Er trennte sich von der ungeliebten Gattin und verheiratete sie mit ihrer Einwilligung an einen andern, er selbst vermählte sich mit A. (Plut. Per. 24, 5). Dass A. wirklich seine Ehefrau geworden ist, wird ausdrücklich bezeugt (Plut. a. O. Diod. von Athen im Schol. Plat. Menex. 235 e. Schol. Aristoph. Acharn. 527. Harpokr. Suid.; die mit φασὶν eingeleitete Angabe des Harpokration, Suidas und des Lexic. Seguer. a. O., dass A. die ἐρωμένη des Perikles gewesen sei, ist nicht zu pressen, hat überdies kein besonderes Gewicht, vgl. Synk. I p. 482 Bonn.); auch dass Perikles A. vor Gericht vertrat (vgl. u.), kann man zur Bestätigung anführen, nur wurde eben nach dem damals geltenden attischen Recht die Ehe mit einer Fremden nicht als vollbürtig angesehen; der aus dieser Verbindung stammende Sohn galt als Nothos.
Die Haltlosigkeit der lange herrschenden Auffassung, dass A. nichts weiter als eine gewöhnliche Hetäre mit etwas mehr oder weniger Salonwitz gewesen sei, hat Adolf Schmidt a. O. 288ff. etwas weitschweifig und schwülstig, aber im Kern durchaus richtig dargethan. Der Versuch Dunckers Gesch. d. Altertums IX 25, sie wieder hervorzuholen, ist missglückt: das Gesetz des Perikles über das Vollbürgertum, dessen Existenz er ableugnet, um damit die Hauptstütze für seine Ansicht zu gewinnen, ist jetzt gesichert (vgl. o.). Auch v. Wilamowitz Gedanke (Aristoteles und Athen I 263, 7. II 99, 35), dass man schon aus [1718] dem Namen den Hetärencharakter A.s erweisen könne, hält einer sorgfältigen Prüfung nicht stich. Die Angabe, A. sei ein beliebter Hetärenname in Ionien gewesen, ist unrichtig; das einzige Beispiel, das v. Wilamowitz allenfalls dafür beibringen könnte, dass die Geliebte des jüngeren Kyros A. geheissen habe, spricht eher gegen als für seine Behauptung (vgl. u. Nr. 2). Allerdings scheint der Name in Ionien heimisch gewesen zu sein. Schon auf einer älteren Inschrift (5. Jhdt.) aus Chios (IGA 382) begegnet er, aber bei einer ehrbaren Frau: ἐσλῆς τοῦτο γυναικός ... Ἀσπασίης, ferner finden wir eine Chierin A. noch Bull. hell. III 326 und CIA II 3411, eine Andrierin CIA II 2787. In Attika begegnet der Name A. CIA II 666, 14. 2542. 3543. 3544. III 2426, in Boeotien IGS 846, in Achaia Athen. Mitt. III 81. Bull, hell IV 521 – man könnte die Beispiele gewiss noch vermehren –, aber nirgends trifft man eine Spur, dass er Hetärennamen ist, mehrfach kann man sogar das Gegenteil beweisen. Ebensowenig hat wahrscheinlich der von Pernice-Maass (Athen. Mitt. XVIII 1893, 16ff.) veröffentlichte Katalog eines Frauenthiasos aus Paros, in dem dreimal der Name A. vorkommt und den die Herausgeber einem Hetärenverein zuweisen, mit Hetären etwas zu thun. Es lässt sich auch in der That nicht einsehen, was von vornherein gegen den Frauennamen Ἀσπασία, der gleichberechtigt steht neben dem Mannesnamen Ἀσπάσιος (CIA II 2542. III 465, 80. IGS 3055. Bull. hell. III 76. CIG 3140 [Smyrna]. 7164 [Gemme], vgl Pape-Benseler s. v.), einzuwenden ist. Beide Namen bedeuten nichts anderes als der italienische Benvenuto (dem allerdings genauer noch Εὐέλθων entspricht), der mittellateinische Optatus, als die deutschen Willicumo, Uuielachomo und Williquema, Willicoma.
Perikles stand in der Vollkraft seines Lebens und Schaffens, er war etwa ein Vierziger, als er sich mit A. verheiratete. Eine wirkliche Neigung zog ihn zu der Frau, die sich geistig weit über die attischen Frauen der Zeit erhob, die mit einem freieren Wesen auch einen freieren, weiteren Blick verband, die neben dem eigenartigen weiblichen Esprit zugleich ein feines Verständnis und Urteil für rednerische und philosophische Probleme aus ihrer ionischen Heimat mitbrachte (Antisthenes bei Plut. Per. 24, 5. 6, vgl. 32, 3. Athen. XIII 589 a). Sicher hat deshalb A. an Perikles Plänen und Arbeiten innerlich teilgenommen, wahrscheinlich sie sogar hie und da beeinflusst. Ihr Verständnis und ihre Interessen trugen aber ihren Einfluss noch weiter. Sie trat damit mitten in die aufklärerische philosophische Strömung, die zum guten Teil aus Ionien gekommen war und damals die besten Männer Athens, namentlich Perikles und seinen Freundeskreis, bewegte, und durch ihr Verständnis und Interesse musste A. bald eine hervorragende Stellung in diesem Kreise einnehmen; sie hat sie eingenommen. Der gewaltige geistige Aufschwung in dem Athen nach den Perserkriegen hatte allein auf die Männer gewirkt und wirken können; der Reiz und die Anregung des Gedankenaustausches mit einer geistig bedeutenden Frau blieb den Athenern versagt, erst A. hat ihn ermöglicht und damit der gesamten Aufklärungsphilosophie neues Leben zugeführt. [1719] In der Hervorhebung dieser geistigen Einwirkung A.s stimmen alle Nachrichten überein, namentlich wird uns der junge Sokrates als mit ihr verkehrend, ihren Umgang suchend dargestellt (Xen. mem. II 6, 36; Oecon. 3, 14. Plat. Menex. 235 e mit Schol. Clem. Alex. strom. 124 p. 264, 22 S. Plut. Per. 24, 3. Luk. imag. 17; de salt. 25. Athen. V 219 c. e. 220 e. Hermesianax bei Athen. XIII 589 d. 599 a. b. Max. Tyr. diss. 38, 4. Synes. Dion 59. Harpokr. s. Ἀσπασία). Unrichtig werden dagegen wohl Xenophon und Xenophons Frau als Unterredner der A. erwähnt von Aeschines dem Sokratiker bei Cic. de inv. I 51. 52 = Quint V 11, 28f., wenn auch ein ähnliches Gespräch, wie das erhaltene, wirklich geführt sein kann; Xenophon war zu A.s Lebzeiten noch recht jung und kaum verheiratet. Dass dabei manche Notizen übertrieben und anekdotenhaft sind, dass A. u. a. Perikles Lehrerin in der Redekunst genannt wird (Plat. Menex. 235 e m. Schol. Clem. Alexandr. strom. a. O. Schol. Aristoph. Acharn. 527. Plut. Per. 24, 3. 4. Luk. amor. 30. Aristeid. XLVI 131. Alkiphron ep. I 34. Harpokr. Suid. Lexic. Seguer.) ändert an der Thatsache selbst nichts.
Das Ungewöhnliche, Neue, das die hervorragenden Männer des perikleischen Kreises anzog, musste aber den Massen als etwas Unerhörtes erscheinen und bot den Gegnern des Perikles und seiner Politik eine treffliche Handhabe. Ein doppelter Vorwurf liess sich gegen A. erheben, einmal ein religiöser, sofern sie sich lebhaft an den Aufklärungsbestrebungen beteiligte und Veranlassung wurde, dass auch athenische Bürgerfrauen sie kennen lernten (Plut. Per. 24, 3. 32, 1), und dann ein nationaler: eine Frau nahm eine hervorragende Stellung im athenischen Staate ein, und diese Frau war keine Athenerin, sondern eine Fremde, eine Tochter des verweichlichten und verbuhlten Ioniens (Athen. V 220 b), nicht die vollbürtige Gattin des Perikles, sondern nach athenischer Auffassung eine Frau linker Hand, eine Frau zweiter Klasse. Selbst Leute, die Perikles Grösse würdigten, wie der Komiker Eupolis, mochten ihm darum zürnen.
Die Komoedie fand so in A. ein brauchbares Thema für ihre mehr oder weniger ernst gemeinten schlechten Witze; sie konnte des Beifalls der Zuhörer sicher sein. Abgesehen von den Spitznamen Omphale, Deianeira, Hera (Kratinos, Eupolis bei Plut. Per. 24, 6. Schol. Plat. Menex. 235 e = Kratin. Χείρονες frg. 241. Eupolis Φίλοι frg. 274 K.), die mit dem perikleischen des Olympiers parallel gehen, wird A. als παλλακὴ κυνῶπις, als πόρνη verspottet (Kratin. Χείρονες frg. 241. Eupolis Δῆμοι frg. 98). Auf dieser grotesken Übertreibung von A.s nicht vollbürtigem Eheverhältnis, diesen so zu sagen Normalschimpfworten der Komoedie gegen Frauen beruht im besten Falle die ganze Wissenschaft von A.s angeblichem Hetärentum (Herakleid. Pont. bei Athen. XII 533 d. Luk. de salt. 25; Gall. 19. Alkiphr. epist. I 34. Suid., vgl. Schol. Aristoph. Acharn. 527. Ad. Schmidt a. O. 289ff.).
Auch für einzelne Acte der perikleischen Politik hat man A. verantwortlich gemacht, für den samischen Krieg (Plut. Per. 24, 1. 25, 1. Duris und Theophr. bei Harpokr. Suid. Lexic. Seguer. [1720] Bekk. Anecd. I 453), für den peloponnesischen Krieg (Aristoph. Acharn. 524ff. m. Schol. Plut. Per. 30, 4. Harpokr. Suid. Lexic. Seguer. Synk. I p. 482. 489; vgl. Eupolis Προσπάλτιοι frg. 249 K.), doch liegt dem wieder Klatsch oder ein schlechter Witz zu Grunde, der in einem Falle weiter das alberne Märchen hervorgerufen zu haben scheint, dass A. ein Bordell gehalten habe (Athen. XIII 569 f. 570 a. Plut. Per. 24, 3; vgl. Ad. Schmidt a. O. 293f.). Ebenso knüpft der von Schmidt 296 wohl richtig auf Duris von Samos (von Busolt Gr. Gesch. II 578, 4 auf Stesimbrotos) zurückgeführte Vergleich der A. mit der Hetäre Thargelia (Plut. Per. 24, 2, vgl. Luk. Eun. 7) vermutlich an die Verdächtigung an, dass A. den samischen Krieg veranlasst habe.
Die Perikles bekämpfende Opposition der orthodoxen Priesterschaft und der Aristokratie, die bei der drohenden Nähe des Entscheidungskampfes mit Sparta mehr und mehr Boden gewann, hat aber nicht geruht, den Klatsch über A. auszubeuten und zu nähren. Und als man gegen die Männer des perikleischen Kreises, zuerst gegen Pheidias, später gegen Anaxagoras vorzugehen begann, ist auch A. belangt worden; man wusste, dass man Perikles menschlich hier am tiefsten traf. Der Komoediendichter Herraippos klagte – wann, lässt sich genauer nicht feststellen, wahrscheinlich am Ende der dreissiger Jahre – A. der Asebie, nebenher der Kuppelei an; sie sollte freien Frauen selbst das Stelldichein mit ihrem Mann vermittelt haben. Die alten Vorwürfe kehren hier zum Teil in neuer Form wieder. Perikles als ihr Gerichtsvormund führte die Verteidigung und vergoss in der Erregung dabei bittere Thränen. A. wurde freigesprochen (Plut. Per. 32, vgl. 13, 9. 10. Antisthenes? – bei Plutarch Aeschines – bei Athen. XIII 589 e, vgl. Schol. Aristoph. Ritt. 969. Schol. z. Hermog. Rhet. gr. VII 165 Walz). Dagegen gelang der Opposition wenig später, in der Not des ersten Kriegsjahres, Perikles Sturz. Nach kurzer Zeit trat er wieder an die Spitze Athens, aber jetzt forderte die Pest in seiner nächsten Umgebung furchtbare Opfer. Nachdem Perikles mit anderen Verwandten und Freunden seine beiden Söhne erster Ehe verloren hatte, erbat und erhielt er vom Volk, um seinen Namen nicht aussterben zu lassen, die Verleihung des Vollbürgerrechtes an seinen Sohn von A., den jüngeren Perikles (Plut. Per. 37. Suid. s. δημοποίητος). Bald darauf (429) starb er.
A. heiratete nun einen seiner Getreuen, den Schafzüchter Lysikles, um ihn freilich im nächsten J. 428 wieder zu verlieren (Thuk. III 13. Schol. Aristoph. Ritt. 132. Aeschin. Sokr. bei Plut Per. 24, 4. Schol. Plat. Menex. 235 e. Harpokr.). Auch dieser kurzen Ehe entstammte ein Sohn, den Aeschines a. O. Ποριστής nennt; offenbar ist das ein Spitzname, den die Komiker dem Knaben zur Erinnerung an seines Vaters letzte Fahrt nach Ionien und Karien zur Eintreibung rückständiger Bundesgelder gegeben hatten (vgl. Schol. Aristoph. Ran. 1505. Thuk. VIII 48, 6). Der Versuch A. Schmidts a. O. 181, die Ehe A.s mit Lysikles und den Sohn Poristes zu leugnen, lässt sich mit der Überlieferung absolut nicht vereinigen. A.s weitere Schicksale sind unbekannt. Sie hat aber, wie wir jetzt nach v. Wilamowitz (Aristot. u. [1721] Athen I 263, 7) überzeugender Zurückführung der längst bekannten Stelle eines gewissen Diodoros in dem Schol. z. Plat. Menex. 235 e auf des Periegeten Diodoros von Athen Buch περὶ μνημάτων (statt περὶ Μιλήτου an Diodoros von Athen dachte auch schon Maehly Philol. VIII 219) wissen, in Attika weiter gelebt, ist in Attika gestorben und begraben worden. Ihr Andenken haben namentlich die Sokratiker wachgehalten, und zwar zumeist in günstigem Sinne. Aeschines und Antisthenes schrieben einen Dialog A., anscheinend allerdings in verschiedener Tendenz (vgl. Natorp Philol. LI 489ff.). Xenophon gedenkt ihrer mit Hochachtung (mem. II 6, 36; Oecon. 3, 14), ebenso der Menexenos, mag er nun Platon zugehören oder nicht, trotz seiner ironischen Einkleidung (vgl. Plut. Per. 24, 4).
Ein authentisches Bildnis der A. ist uns nicht erhalten. Die mit ihrem Namen gekennzeichnete Porträtherme im vaticanischen Museum (Visconti Iconogr. Gr. I T. 15 a; Mus. Piocl. VI T. 30. Baumeister Denkmäler d. klass. Altertums I 140) gehört ihr nicht zu (vgl. W. Helbig Führer durch die öffentlichen Sammlungen Roms I nr. 282, wo die ältere Litteratur über die Herme zusammengesellt ist). Ganz unsicher ist auch die Beziehung einer Berliner Büste (Beschreibung der antik. Skulpt. 1890 nr. 605), von der sich eine Replik im Louvre befindet (Clarac Musée pl. 1082, 393) auf A., vgl. Bernouilli Archäol. Ztg. XXXV 1877, 56f. Verzeichnis der Litteratur über A. s. bei Ad. Schmidt a. O. 94, 1.