4) C. Acilius (das praenomen findet sich in den Citaten Plut. Rom. 21. Dionys. III 67; ausserdem hat M. Hertz Liv. per. 43 hergestellt Acilius [c. iulius die Hss.] Graece res Romanas scribit), führte als Senator im J. 599 = 155 die griechischen Philosophen, welche als Gesandte der Athener nach Rom gekommen waren, in den Senat ein und diente ihnen als Dolmetscher. Gell. VI 14, 9. Plut. Cat. mai. 22. Er schrieb eine römische Geschichte in griechischer Sprache. Senator Acilius qui Graece scripsit historiam citiert Cic. off. III 113 über die von Hannibal nach der Schlacht bei Cannae entlassenen Gefangenen. Die geringen Überreste lassen nur erkennen, dass Acilius sein Werk nach der Weise der älteren römischen Annalistik mit der Vorgeschichte begann und bis auf seine Zeit fortführte. Die jüngste erhaltene Nachricht bezieht sich auf das J. 570 = 184 (Dionys. a. a. O.). Eine lateinische Übertragung erwähnt Liv. XXV 39, 12 Claudius, qui annales Acilianos ex Graeco in Latinum sermonem vertit, und XXXV 14, 5 Claudius secutus Graecos Acilianos libros (über die Gesandtschaft zum König Antiochos 561 = 193). Ob dieser Claudius mit Q. Claudius Quadrigarius identisch sei, darüber sind die Ansichten geteilt, und die Frage [252] ist nicht sicher zu entscheiden. Notwendig ist die Annahme der Identität nicht. Vgl. Teuffel R. L. G. § 127, 2.