Ἀποστασίου δίκη,[WS 1] Privatklage, welche nach dem attischen Recht gegen den Freigelassenen von seinem früheren Herrn erhoben werden konnte, wenn jener die auch nach der Freilassung ihm noch obliegenden Pflichten gegen denselben versäumte, insbesondere sich seinem Patronat entzog und einen andern als ihn zu seinem Vertreter in rechtlicher Beziehung (προστάτης) wählte. Die Vorstandschaft in dem Processe hatte der Polemarch (Arist. resp. Ath. 58): Verlust der Klage zog für den Freigelassenen aufs neue Verlust der Freiheit nach sich, wogegen er, wenn er gewann, aller weiteren Pflichten gegen seinen Patron ledig ward und in die Reihe freigeborener Schutzgenossen eintrat, Poll. VIII 35. Harpokr. Suid. s. ἀποστασίου. Die ἀποστασίου Freigesprochenen weihen gegen Ende des 4. Jhdts. der Göttin φιάλαι ἐξελευθερικαί von 100 Drachmen [182] Gewicht, CIA II 768–776. Vgl. Meier De bon. damn. 34f.; att. Process 620f. Platner Process und Klagen II 239.