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LXXXVI.
Transitus Aquarum.
Die Uberfuhrt.
Trajecturus flumen
ne madefiat,
excogitati sunt Pontes 1
pro Vehiculis,
et Ponticuli 2
pro Peditibus.
Si flumen
habet Vadum, 3
vadatur. 4
Struuntur etiam Rates, 5
ex compactis tignis;
vel Pontones, 6
ex trabibus consolidatis,
ne
aquam excipiant.
Porrò
fabricantur Lintres (Lembi) 7
qui aguntur Remo, 8
vel Conto; 9
aut trahuntur Remulco. 10
Wer über einen Fluß kommen wil /
daß er nit naß werde /
sind erdacht worden
die Brücken 1
vor die Fuhren /
und die Stege / 2
vor die Fußgänger.
Wann der Fluß
eine Fuhrt 3 hat /
watet man durchhin. 4
Man bauet auch Flösse / 5
aus zusammengefügten Bauhölzern;
und Fähren 6
aus dichtgedehlten Dramen /
damit sie nicht
Wasser fangen.
Ferner
werden gezimmert Nachen (Kähne) 7
welche fortgetrieben werden
mit dem Ruder / 8
oder mit der Stürstange; 9
oder fortgezogen
mit der Cabel (Trecke.) 10