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Nachricht von der Bürgerlesegesellschaft in Erlangen

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Textdaten
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Autor: B. [Anonym]
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Titel: Nachricht von der Bürgerlesegesellschaft in Erlangen
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 5, S. 283–298
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
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III.
Nachricht von der Bürgerlesegesellschaft in Erlangen.
Den Bürgerstand mit einer unterhaltenden und nützlichen, ihm bisher ganz unbekannt gebliebenen Lectüre zu beschäfftigen,| worauf er weder zu viel Zeit, noch zu große Kosten verwenden darf; dieß ist der Wunsch eines rechtschaffenen Mannes, der die guten Wirkungen einer zweckmäßigen Aufklärung in jedem Stande genau zu würdigen weiß. Aber nicht jeder hat auch, neben seiner Überzeugung von der Wohlthätigkeit eines Instituts, das erstgedachte Absicht hat, die nöthige Entschlossenheit und Geduld, die Hindernisse und Schwierigkeiten zu heben, die der Einrichtung desselben im Wege stehen. Um so mehr verdient also das in seiner Art neue, wichtige und gewiß dauerhaft gegründete Lesinstitut, das seine Entstehung und Einrichtung dem Herrn Hofkammerrath und K. R. Postmeister Wels zu verdanken hat, in diesem Journal öffentlich bekannt gemacht zu werden. Der Plan desselben war von ihm lange durchdacht, und was dadurch bey einer besondern Classe von Menschen, die, gleichsam ganz isolirt da stand, und sich höchstens mit politischen Zeitungen oder Romanen etc. behelfen mußte, für Aufklärung gewonnen werden könnte, reiflich erwogen. Aber die Ausführung dieses Plans war um so schwerer, weil man bey Bürgern nicht ohne Grund besorgen muß, daß viele nicht lesen wollen, was ihnen am nützlichsten ist, und diejenigen| unter dem großen Haufen nicht so gar leicht zu finden sind, die den edeln Drang fühlen, sich durch bessere Kenntnisse zu bessern Menschen und Bürgern des Staats zu bilden.
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 Eine geringe Zahl von letztern mußte also vor allen mit Mühe aufgesucht werden. Diesen wurden Anfangs verschiedene Blätter der deutschen Zeitung, des Anzeigers, des Thüringer Botens, des Höfer Intelligenz-Blattes und Hannöverischen Magazins zur Probe mitgetheilt. Da die jetzigen Interessenten ihre Freude über die nothwendigen und nützlichen, sonst so selten zur Wissenschaft des Bürgers gelangenden Nachrichten und Kenntnisse, lebhaft genug bezeugt und zugleich den Wunsch geäußert hatten, dergleichen Schriften, wenn sie nicht zu hoch kämen, beständig mitlesen zu können, so wurde ihnen der Plan vorgelegt: wie eine gewisse Zahl, wenn sie zu Stande zu bringen wäre, noch weit mehr lesen könnte, und das Mitglied doch nicht mehr, als jedes Quartal, 3 Gr. Rhn. zu bezahlen hätte. Dieser Vorschlag wurde nicht nur begierig angenommen, sondern auch die Zahl herzustellen versprochen. In kurzem feuerte einer den andern an, so daß die Zahl der Mitglieder im October 1791 schon 57, im Nov. 70 und im| Dec. 80 war, wovon noch heute 77 vorhanden sind, denen es nie am Lesen der interessantesten Nachrichten und an Gelegenheit zur Einsammlung der nützlichsten Kenntnisse fehlt. Jeder von ihnen hat einen solchen Überfluß von guten Büchern und Zeitschriften, daß er sich nur das ihm angenehmste und nützlichste herauswählt und das Übrige seinem Nachmann mit größter Zufriedenheit überläßt. Wie das zugeht, wird sich erklären lassen, wenn wir mit der innern Einrichtung des Instituts näher bekannt sind. Sie ist folgende.

 Die Zeitungen werden aus den Mitteln der aus den Beyträgen der Bürger bestehenden bey dem Director befindlichen Casse bestritten.

 Die Bücher und übrigen Schriften gibt der Director und noch ein Freund, der hiesige jüngere Herr Buchhändler Walther, dem die edle Theilnahme an diesem nützlichen Institut allerdings zur Ehre gereicht, unentgeldlich her. Es circuliren nun seit dem 1 Oct. 1791, 1) von dem gegenwärtigen Herrn Director der 1783ste bis 89ste Jahrgang der deutschen Zeitung; Natur, Menschenleben und Vorsehung von Goeze 1 bis 5ter Theil; von Forstners ökonom. Beschreibung| von Franken 2 Theile, Natur und Kunst von Donndorf 2 Theile, Für Familien, welchen religiöses Gefühl viel werth ist, Unterricht vom Blitz- oder Wetterableitern von Luz, Hufeland über die Ungewisheit des Todes und das einzige untrügliche Mittel das Lebendigbegraben zu verhüten (ist 6fach ausgetheilt,) Bornemanns Trostgründe gegen den Tod und: Wir werden uns wiedersehen von Engel, Über Gesinde, Gesindeordnung und deren Verbesserung, Beckers Vorlesungen über die Pflichten und Rechte der Menschen, Wettengels Trostgründe bey den Gräbern unserer Geliebten, Ökonomische Nützlichkeiten, Vortheile und Wahrheiten 3 Bändchen, Misbrauch, Aberglaube und falscher Wahn von Hauenschild, Stunden für die Ewigkeit gelebt 2 Bände; 2) von Herrn Walther: Geschichte des Dörfleins Traubenheim von Schlez 1te und letzte Hälfte, Nützliches Allerley von Goeze [WS 1] I Band, Bahrdts Moral für den Bürgerstand, Wöchentliche Unterhaltungen über die Erde und ihre Bewohner von Zöllner und Lange 6 Bände, Salzmanns auserlesene Gespräche des Thüringer Botens und Konstants Lebensgeschichte angebunden, Monatsschrift für den gesitteten Bürgerstand 7 Stücke, Menschenfreuden

Anmerkungen (Wikisource)

| 3 Theile, 2ter Pendant derselben, Seelenruhe und Menschenglück im Schoos der Röderschen Familie. –
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 Bey Austheilung der Zeitungen und Bücher ist die Ordnung getroffen, daß ein Mitglied um das andere im Turnus das erste wird. Jedes Mitglied muß über das mit einem Umschlag versehene, numerirte Stück quittieren und sich von seinem Nachmann wieder quittieren lassen. Der letzte Mann muß es dem Herrn Director zustellen, welcher dann die der Gesellschaft eigenthümlich zustehenden Zeitungen und Schriften sammelt, binden läßt und daraus eine Bürgerbibliothek formirt. Ihm ist es allein vorbehalten, welche Zeit- und andere Schriften jedesmahl in Umlauf zu bringen sind. Die Gesellschaft erwählt jährlich zwey Deputirte durch die meisten Stimmen. Die Deputirten wechseln am 1. October jedes Jahres, als am Stiftungstage, welcher dadurch feyerlich begangen wird, daß die Gesellschaft entweder durch die Deputirten in den Stadtschulen Bücher austheilen läßt oder eine Anzahl würdiger Armen speist. Der Aufwand dazu wird aus 1 Gr. hergenommen, welchen die Mitglieder mit dem Ablauf eines jeden Quartals zu ihren aus 3 Gr. bestehenden Beyträgen| in eine besondere Büchse legen. Alle Quartal wird von dem Director über Einnahme und Ausgabe Rechnung abgelegt. Das Übrige dieses Instituts ersehen Euer etc. aus anliegenden Gesetzen.
B. 


Einrichtung.

 Regeln und Gesetze der Bürgerlesegesellschaft, eingegangen und unterschrieben von sämmtlich gegenwärtigen Mitgliedern derselben.

 1. In die Gesellschaft werden nur bloß Bürger aufgenommen. Empfehlen Stand, Connexionen und andere Eigenschaften dritte Personen zur Reception; so geschieht dieß als Ausnahme von der Regel.

 [1]a. Weil bey Anschaffung der Zeitungen, Schriften und Bücher hauptsächlich nur auf den Bürgerstand Rücksicht genommen wird, und b. die Theilnehmung anderer Personen an diesem Institut leicht zu Unordnung, auch zu gerechten Klagen solcher Leute, welche hiedurch an ihrem bisherigen Nahrungserwerb Schaden leiden würden, Anlaß geben könnte.
|  2. Derjenige, welcher aufgenommen zu werden wünscht, muß sich gefallen lassen, daß vorher die Stimmen aller Mitglieder wegen seiner Reception eingesammelt werden.
 Weil die Gesellschaft als ein Ganzes und als eine Societät betrachtet werden muß, deren Glieder zur Erreichung einerley Zweckes sich miteinander freundschaftlich verbunden haben, und ein Aufgenommener, welcher vielleicht dem größten Theil der Mitglieder aus diesen oder jenen Ursachen mißfällt, eine solche freundschaftliche Verbindung zerrütten würde.

 3. Man meldet sich wegen des Eintritts bey dem, welchem von der Gesellschaft die Direction anvertrauet worden, oder bey einem Deputirten der Gesellschaft, welcher ersterem hievon die Anzeige zu machen hat. Dieser fragt in einem besondern Circular, mit dem er eine verschlossene Büchse abschickt, bey sämtlichen Mitlesern an: ob sie den N. N. unter sich aufnehmen wollen; und jedes Mitglied schreibt sodann auf ein Blättchen Papier (besser ein halbes Kartenblatt)

 N. N. Nein!
 oder N. N. Ja!

 Dieses Votum wirft der Votirende in die Büchse, wenn er es vorher mit seinem Namen unterschrieben hat.

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 Um aller Parteylichkeit vorzubeugen, da ausserdem mancher aus Gehässigkeit mehrere Nein, oder aus Vorliebe mehrere Ja unter verstellter Hand hinein werfen könnte.

 4. Hat Circular und Büchse die Runde gemacht, so bringt oder schickt derjenige, welcher nach dem Circular der letzte ist, in Gesellschaft der zeitigen Alt- und Neustädter Gesellschafts-Deputirten beydes zum jedesmahligen Director, welcher in deren Beyseyn die Büchse öffnet, und die Stimmen zählt.

 Ebenfalls um aller Parteylichkeit vorzubeugen.

 5. Will der in Vorschlag gebrachte als recipirt betrachtet werden, so muß er 2 Drittel der Stimmen für sich haben, so daß z. E. unter 84 Votis 56 Ja befindlich seyn müssen.

 Siehe Nro. 2.

 6. Derjenige, welcher aufgenommen ist, erfährt dieß, je nachdem er in der Altstadt oder Neustadt wohnt, durch den betreffenden Deputirten, der, wenn er dem Vormann des Neurecipirten bereits von der Aufnahme gehörig Notiz ertheilt hat, letzterm seinen Nachmann bekannt macht.

 Damit nach der Reception der Neuaufgenommene alles Circulirende gleich erhält.
|  7. Kann unter dem Vierteljahr kein Mitglied austreten und kein neues aufgenommen werden.
 Damit man wenigstens von einem Quartal zum andern auf eine gewisse Einnahme Rechnung machen und darnach die Ausgaben reguliren kann.

 8. Mit dem Schluß eines jeden Quartals circulirt die Büchse zu Einsendung der 1/4 jährigen Beyträge. Jedes Mitglied wickelt seinen Beytrag in ein Papier, worauf es seinen Namen geschrieben hat, und wirft ihn in die Büchse.

 Damit man die Beyträge nach vorliegendem Verzeichniß der Mitglieder desto leichter überzählen und die fehlenden anmerken kann.

 9. Hat die Büchse den Lauf gemacht, so wird sie auf oben gemeldte Art dem zeitigen Director überbracht, ihr Innhalt untersucht, und diejenigen, welche gezahlt haben, erhalten Tags darauf kleine Quittungen; so wie auch die ganze Gesellschaft ein von den Deputirten derselben unterschriebenes Attestat über die vorgefundene Stimmen (wenn nämlich zu gleicher Zeit Vota mit eingesammelt worden) erhält.

 Guter Ordnung wegen.
 10. Der vierteljährige Beytrag jeden Mitglieds besteht eigentlich in 3 Groschen| oder 9 kr. Rhein. es leget aber ein jedes quartaliter noch 3 kr. extra hinzu, wovon weiter unten. Für obigen Vierteljahrs-Beytrag werden gemeinnützige Zeitungen und Schriften nach strenger Auswahl angeschafft und gehalten, da blos politische Neuigkeiten, schlüpfrige Romane, Comödien etc. etc. ausser dem Plan dieser Anstalt sind.
 Die Lectüre des thätigen Bürgers muß so beschaffen seyn, daß die Zeit, welche er darauf verwendet, ihn in keiner Rücksicht gereuen kann.

 11. Alles, was zum Lesen für die Gesellschaft in Umlauf gebracht wird, wird numerirt und jedem Stück ein besonderer Umlaufszettel beygelegt, auf welchem die Mitglieder, wie sie nach ihren Wohnungen zunächst aufeinander folgen, ihre Namen, dann die Stunde des Empfangs und der Weiterbeförderung schreiben, nachdem sie vorher genau untersucht haben, ob keine der Numern, die auf dem Umlaufszettel angezeigt sind, fehlet, zerrissen oder stark beschmutzt ist.

 Um zu wissen, daß kein Mitleser übergangen worden, daß keiner die Stücke über die Zeit zurückbehalten und um gute Ordnung und Reinlichkeit zu befördern.
 12. Jeder Mitleser hält sich ein Quittungsbüchlein, in das er sich wegen der Numer,| die er an seinen Nachmann abgibt, von diesem quittiren läßt.
 Zu seiner Legitimation, wenn wegen einer vermißten Numer Nachfrage gehalten wird.

 13. Die Zeitungen dürfen nur zwey Stunden, die Bücher nur 8 Tage in den Händen jedes Mitgliedes bleiben.

 Obgleich bloß solche Zeitungen und Bücher eingeführt werden, deren Inhalt sich nicht sowohl durch den Reiz der Neuheit, als vielmehr wegen seiner Reichhaltigkeit an nützlichen Lehren etc. etc. die auch nach Jahr und Tagen noch mit Nutzen und Vergnügen gelesen werden können, empfiehlt; so ist doch dieses Gesetz der großen Anzahl von Mitlesern wegen, allerdings nöthig.

 14. Ist ein Mitleser verreist, so werden die circulirenden Numern gleich an dessen Nachmann unter der dem Umlaufszettel angebrachten Abwesenheitsanzeige, geschickt, und der Nachmann des Verreisten quittirt.

 Damit der Umlauf nicht gehemmt wird.
 15. Hat ein Mitleser eben beym Empfang eines Buches nicht Zeit, oder stehen ihm sonst Verhinderungen im Wege, das Buch in der vorgeschriebenen Zeit durchzulesen; so schickt er es, ohne es liegen zu lassen, gleich weiter und merkt sich, wenn er wünscht, dasselbe| doch einmahl zu lesen, die Numer an, nach welcher er das Buch nach gemachtem Umlauf immer für sich allein erhalten kann.
 Hauptsächlich um, nach der Anzahl der Mitglieder vom Tage der Ablieferung eines Buches an, die gewisse Zeit berechnen zu können, wenn solches wieder zurück kommen muß.

 16. Die Auswahl der Zeitungen und Bücher bleibt dem Director allein überlassen.

 a) Weil dieser stets ein Mann seyn muß, der Gelegenheit hat, mehrere gelehrte Zeitungen zu lesen, und durch die darin befindlichen Urtheile über ein und das nämliche Werk um so mehr im Stande ist, richtig und zweckmäßig zu wählen; da man ausserdem noch annehmen muß, daß derselbe über Plan und Absicht dieses Leseinstituts am meisten nachgedacht und sich damit vertraut gemacht hat.
 b) Weil es zu vieler Unordnung Anlaß geben und man wohl wegen Anschaffung dieser oder jener Piece in langer Zeit nicht einig werden könnte, wenn die Wahl der einzuführenden Stücke von der ganzen Gesellschaft abhinge, nach dem Sprichwort: So viel Köpfe, so viel Sinne.

 17. Wer von den Mitlesern zuerst einen Defect wahrnimmt, oder ein allzu stark beschmutztes, oder gar zerrissenes Stück erhält, muß dieß ohne alle Rücksicht dem Director sogleich pflichtmäßig anzeigen.

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 Damit dieser den Vormann hierüber zu Rede setzen und von ihm eine verhältnismäßige Schadensersetzung fordern kann. Es müssen nämlich die fehlenden oder beschädigten Stücke neuerdings verschrieben und angeschafft werden, um einen vollständigen Jahrgang sammeln, denselben zu seiner Zeit binden lassen und ihn nebst den zurückkommenden Büchern zu einer zu errichtenden Bürgerlesebibliothek aufstellen zu können.

 18. Auf Erhaltung guter Ordnung hat jedes Mitglied zu sehen, vornämlich aber diejenigen, welche von der Gesellschaft zu Deputirten erwählt und aufgestellt sind.

 Ohne Ordnung kann keine Anstalt, so auch diese nicht, von Dauer seyn, welches doch wohl jeder wünscht.
 19. Der Deputirten werden zwey erwählt, einer aus der Neustadt, und der andere aus der Altstadt. Alle Jahre werden neue ernennt, die Wahl geschieht durch Einsammlung der Stimmen mittelst der Büchse, welche deshalb immer am 20 September zum Umlauf abgeschickt werden muß, um noch vor dem Stiftungstag der Gesellschaft, als dem 1 Oktober, ihren Lauf vollendet zu haben. Sie wird sodann an diesem Tage von den alten Deputirten in Beyseyn mehrerer hiezu erbetener Mitglieder an einem selbst zu bestimmenden| Ort eröffnet. Die Mehrheit der Stimmen, welche auf Kartenblätter geschrieben, so eingerichtet werden müssen:
„Zum Deputirten der Altstadt schlägt Herrn N. N. vor
 N. N.
Zum Deputirten der Neustadt etc. etc. etc. etc.“

entscheidet. Die sonach per plurima Erwählten werden dem Director bekannt gemacht. Kein Mitglied darf sich der geringen Mühe, welche er bey dieser Function haben könnte, entäussern.

 Es kommt bey einem solchen Institut gar vieles vor, welches weit besser und schneller mündlich, als schriftlich, gerichtet und geschlichtet werden kann. Auch wissen die Bürger unter sich am besten, wie diesem, oder jenem etwaigen Gebrechen am leichtesten abgeholfen werden könne, u. s. w.

 20. In der ersten Woche nach dem Schluß jeden halben Jahres, nämlich ohngefähr am 3 Julius und 8 Jenner legt der Director Rechnung ab, indem er den Deputirten die auswärtigen Zeitungs- Bücher- und allenfallsige andere Contos vorlegt, der ganzen Gesellschaft aber nur summarisch über Einnahme und Ausgabe Bericht erstattet.

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 a) Die Zeitungsberechnungen mit auswärtigen Postämtern geschehen nur von Halbjahr zu Halbjahren.
 b) Stehen auf den Zeitungsnoten z. E. von Gotha, ausser den Zeitungen, die für die Gesellschaft gehalten werden, mehrere angesetzt, und können also nicht wohl aus der Hand gegeben werden.

 21. Alle Jahre und zwar immer am 1 October feyert die Gesellschaft ihren Stiftungstag auf folgende Art:

 Entweder es sind (wie es die Mitglieder nach vorausgeschickter Anfrage bestimmen werden) für den Betrag der oben (10) erwähnten Extra-Beiträge gute Schulbücher angeschafft worden, die dann an diesem Tage unter die ärmsten Schulkinder in den Stadtschulen in Beyseyn der Deputirten ausgetheilt werden, oder: es werden jene ausserordentliche Beyträge zu Speisung würdiger Armen (deren Anzahl durch die Summe der Beyträge bestimmt wird) an Stiftungstage verwendet.

 Um thätig zu beweisen, daß wir nicht ohne Nutzen gelesen haben etc. etc.;

 22. Von den Gesetzen erhält jedes Mitglied eine Abschrift, welche der Austretende an den Director wieder zurückgeben muß.

 Um sich hiernach benehmen zu können.



  1. Das Kleingedruckte ist der Grund eines jeden Gesetzes.