MKL1888:Widerlage
[590] Widerlage (Donatio propter nuptias, Antidos), ein Vermögenskomplex, welcher von dem Ehemann der Ehefrau als Gegenleistung für die ihm zugebrachte Mitgift (dos) gegeben wird. S. Güterrecht der Ehegatten, S. 948.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 16 (1890), Seite 590 | |||
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[590] Widerlage (Donatio propter nuptias, Antidos), ein Vermögenskomplex, welcher von dem Ehemann der Ehefrau als Gegenleistung für die ihm zugebrachte Mitgift (dos) gegeben wird. S. Güterrecht der Ehegatten, S. 948.