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MKL1888:Wendische Krone

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Wendische Krone“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Wendische Krone“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 16 (1890), Seite 530
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Wendische Krone. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 530. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Wendische_Krone (Version vom 04.02.2023)

[530] Wendische Krone, mecklenburg-schwerinischer und -strelitzischer Hausorden, 12. Mai 1864 von beiden Häusern in sechs Graden gestiftet und zwar in Großkreuzen erster und zweiter Klasse sowie Großkomturen, Komturen, Rittern und Verdienstkreuzen in Gold und Silber. Die Zahl der Inländer ist limitiert. Jeder der beiden Fürsten kann den Orden für sich verleihen. Die Dekoration ist ein achtspitziges, weiß emailliertes Goldkreuz mit goldenen Greifen in den Winkeln, einem blauen, mit rotem Band umgebenen Mittelschild, welcher vorn die wendische Krone und die Umschrift: „Per aspera ad astra“ (Schwerin), „Avito viret honore“ (Strelitz), hinten die Namenszüge „F. F.“, resp. „F. W.“ zeigt. Die Großkreuze erster Klasse tragen das Kreuz an der Kette und einen silbernen Stern mit dem obigen Mittelschild und der Krone in Erz, die Großkreuze zweiter Klasse das Kreuz am großen Band und den Stern mit der Krone in Gold, die Großkomture beides kleiner, das Kreuz um den Hals, die Komture keinen Stern, die Ritter das Kreuz im Knopfloch. Das Verdienstkreuz ist in Gold oder Silber gepreßt und von gleicher Form wie das Ritterkreuz. Das Band ist rot mit blauem und gelbem Rand (Schwerin), blau mit gelbem und rotem Rand (Strelitz). Das Großkreuz erster Klasse kann auch an Fürstinnen verliehen werden. S. Tafel „Orden“, Fig. 6.