MKL1888:Wardein
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[389] Wardein (Guardein), ein Beamter, welcher Erze (Erzwardein, Erzprobierer), Münzen und dazu verwendete Legierungen (Münzwardein) auf ihren Gehalt zu untersuchen hat.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 16 (1890), Seite 389 | |||
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[389] Wardein (Guardein), ein Beamter, welcher Erze (Erzwardein, Erzprobierer), Münzen und dazu verwendete Legierungen (Münzwardein) auf ihren Gehalt zu untersuchen hat.