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MKL1888:Wali

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Wali“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Wali“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 16 (1890), Seite 360
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Wali. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 360. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Wali (Version vom 16.03.2024)

[360] Wali (türk.), Titel des türk. Generalgouverneurs, der an der Spitze einer Provinz (Wilajet) steht. Derselbe wird direkt vom Sultan ernannt, herrscht ziemlich unbeschränkt und ist der Träger der Exekutivgewalt in allen Zweigen des Gemeinwesens, mit Ausnahme der Rechtspflege und des Militärwesens. Ein Beigeordneter (Muawin) fungiert zugleich als sein Stellvertreter.

Wali (Ali), in der nord. Mythologie ein Ase, Sohn des Odin und der Rinda, ein kühner Krieger und ebenso ausgezeichneter Schütze, rächt den Tod seines Halbbruders Balder und gehört zu den Göttern, welche den Weltuntergang überleben, und unter denen ein Reich des Friedens ersteht.