MKL1888:Vollmacht
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[276] Vollmacht (Mandat), der einer Person (dem Bevollmächtigen, Mandatar) seitens einer andern gegebene Auftrag zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers, Mandanten); auch die über den Abschluß eines Bevollmächtigungsvertrags (Vollmachtsauftrags) ausgefertigte Urkunde, durch die sich der Bevollmächtigte legitimiert (s. Mandat).