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MKL1888:Umschlag

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Umschlag“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Umschlag“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 15 (1889), Seite 991
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Umschlag. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 15, Seite 991. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Umschlag (Version vom 28.11.2023)

[991] Umschlag, s. Bähung.

Umschlag (Umschlagsrecht, Umladungsrecht), ehemals das Recht einzelner Ortschaften (Umschlagsplätze), die zu Wasser oder auch zu Land angekommenen Waren nur durch eigne Fuhrleute oder Schiffer weiter zu spedieren (vgl. Stapelgerechtigkeit). Die heutigen Umschlagsplätze sind nicht Plätze, welche Vorrechte genießen, sondern an denselben findet ein U. statt infolge der zwischen Eisenbahn- und Schiffahrtsverkehr eingetretenen Tarifkombinationen.